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LNG-Terminal auf RügenGericht lehnt Baustopp-Antrag ab

Geg­ne­r:in­nen des Rügener Flüssigerdgas-Terminals haben vor einem Bundesgericht einen Rückschlag erfahren. Die Arbeiten können weitergehen.

Trotz Klagen und Protesten darf das Flüssiggas-Terminal vor Rügen weiter gebaut werden Foto: greenpeace

Leipzig/Lubmin dpa | Geg­ne­r:in­nen des Rügener Flüssigerdgas-Terminals haben ihr Ziel eines Baustopps vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verfehlt. Das Gericht lehnte einen entsprechenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab, wie es am Donnerstag mitteilte. In Leipzig liegen noch weitere Klagen mit entsprechenden Anträgen von der Gemeinde Binz und dem Naturschutzbund (Nabu) vor.

Nach der Genehmigung des ersten Seeabschnitts der Anbindungspipeline für das Terminal durch das Bergamt Stralsund hatte die DUH im August geklagt. Die insgesamt rund 50 Kilometer lange Leitung soll das Terminal in Mukran im Norden Rügens mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbinden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner hatte gesagt, es könne nicht sein, dass dieses gigantische Infrastrukturprojekt stückchenweise genehmigt wird, ohne dass es eine umfassende Abschätzung des Bedarfs und der ökologischen Auswirkungen gibt.

Das Bundesverwaltungsgericht teilte nun mit, nach summarischer Prüfung ihrer Erfolgsaussichten erweise sich die Klage derzeit als voraussichtlich unbegründet. Der Planfeststellungsbeschluss gehe zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus.

LNG-Terminal soll schon im Winter betriebsbereit sein

Das Gericht beruft sich in der Mitteilung auch auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur, die einen zusätzlichen Bedarf an Einspeisemöglichkeiten für Flüssigerdgas (LNG) sehe. Demnach vermochte die DUH nicht, diese Einschätzung zu erschüttern.

Der Zeitplan für das Terminal ist eng. Noch im kommenden Winter soll das Terminal nach Vorstellungen der Bundesregierung betriebsbereit sein. Sie hält das Terminal in Mukran unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. Kritiker sprechen hingegen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet.

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17 Kommentare

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  • Kann das Urteil nur begrüßen.

    • @Berglandraupe:

      Das Urteil ist absolut verurteilenswert. In Rügen müssten Dinge wie Prora abgerissen, nicht neue Scheußlichkeiten wie ein LNG-Terminal dazu gebaut werden. Die Richter haben offenbar noch nie Urlaub auf Rügen gemacht. Immer nur auf Sylt. Rettet Rügen!

  • Habe ich das richtig verstanden, dass auch 20 Jährige Verträge zur Abnahme teuren Fracking Gases an dem Bau der Terminals haften? Das sind unverantwortliche Umweltbelastungen die vielleicht nicht sein müssen.

  • Ich verstehe die Klagen gegen LNG-Terminals nicht. Die Kapazitäten orientieren sich doch nicht nur am derzeitigen LNG-Bedarf, sondern auch am künftigen Wasserstoffbedarf. Und Wasserstoff hat nun mal nur 30 % der volumetrischen Energiedichte von Methan. Die sind doch für Habecks Energiewende erforderlich, damit man im Winter den Strom für E-Autos und Wärmepumpen machen kann.

    • @sollndas:

      Strom aus dem Champagner der Energiewende ... wahrscheinlich nicht, das würde viel zu teuer. Es geht hier nur um Erdgas. Ohne massiven Ausbau der Erdgas-Infrastruktur ist kein Kohleausstieg möglich.

  • Tja - an das “Wie“ ! Woll

    Gehste als Richter im Planungs(festststellungs)Recht/Verfahren schon mal dran! Newahr



    An das “Ob“ - dh die politische Entscheidung - nur selten!



    Normal •

    Hier kommt hinzu -



    “…Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ihrer Erfolgsaussichten, erweist sich die Klage derzeit als voraussichtlich unbegründet. Nach diesem Prüfungsmaßstab geht der Planfeststellungsbeschluss zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden einschließlich der im Winterhalbjahr 2023/2024 von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus. Nach aktueller Einschätzung der Bundesnetzagentur begründet die notwendige Stabilisierung der Versorgungssicherheit den zusätzlichen Bedarf an LNG-Einspeisemöglichkeiten. Dies vermochte die von dem Antragsteller vorgelegte gutachterliche Stellungnahme nicht zu erschüttern. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war deshalb nicht erforderlich. Auch von einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach Planänderung durfte die Planfeststellungsbehörde absehen, weil die Änderungen das Gesamtkonzept der Planung nicht berührt und die Identität des Vorhabens gewahrt haben. Der planfestgestellte Abschnitt entspricht im Wesentlichen hinsichtlich der beabsichtigten Verlegungsart und der Betriebsweise der Planung, wie sie im ausgelegten ursprünglichen Planentwurf vorgesehen war. Die Ausführungen des Antragstellers vermochten durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorhabens mit einschlägigen Vorschriften zur Anlagensicherheit sowie zum Natur- und Artenschutzrecht derzeit nicht zu begründen. Auch die Abschnittsbildung ist danach voraussichtlich nicht zu beanstanden. Dass dem Vorhaben im Folgeabschnitt oder der Zulassung der FSRUs im Hafen von Mukran unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen, hat der Antragsteller nicht dargelegt. Schließlich hat der Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich die Belange des Klimaschutzes hinreichend gewürdigt.

    BVerwG 7 VR 4.23 - B. vom 12. 09. 2023“



    (2 Ziehkinder können sich nicht irren!;)

  • Bauen wir erst einmal. Wenn später dann feststeht, dass es nicht nötig war ... Sind die Schäden längst entstanden.



    Für eine extrem energieintensive Energieversorgung, die vor Putins Krieg wenig Lobby hatte.



    Weil EnergiesSPAREN keine Option ist, gefährden wir die Ozeane noch mehr, stören und töten marines Leben.

    • @Woodbine:

      Der Energieverbrauch pro Haushalt ist, trotz steigender Anzahl der E-Gerätschaften und Digitalisierung, in dem Zeitraum 2003-2018 um 5% gesunken. Und die Industrie sparte in demselben Zeitraum 7,3% ein.

      Es geht primär um das Verhindern einer weiteren Gaskrise und eine zuverlässige Versorgung während der Wintermonate. Klar, wir können Energie sparen bis es kracht und die Heizung nur noch im äußersten Notfall aufdrehen...dann sollten Sie aber Rücklagen für die Entfernung von Schimmel in den Wohnräumen bilden.

      • @SeppW:

        Ich hoffe nur, auch für die vielen leerstehenden Wohnungen werden Rücklagen für Schimmelentfernung gebildet.

        Da es mit der Klimaerwärmung flott vorangeht, wird man sehen, wie lange es überhaupt noch eine "zuverlässige Versorgung" mit irgend etwas geben wird.

      • @SeppW:

        Schimmel in Wohnbereichen hat immer nur mit einem unzureichendem Baukonzept zu tun, und nicht mit ''überzogenem'' Energiesparen. Beispiel Passivhaus.

        • @Sonnenhaus:

          Das mag richtig sein. Die Masse lebt aber eben nicht in Sonnen- oder Passivhäusern, sondern z.B. zur Miete im noch nicht energetisch sanierten Altbau. Und da kann es zu Schimmelbildung kommen, wenn nicht angemessen geheizt / gelüftet wird.

          „Heile“ Welt (Nordstream 1 & 2 intakt + Russland handelswürdig und -willig = billiges russisches Gas verfügbar) war bis 02/2022. Dass jetzt das Nötige gemacht (Südlink im Auf-, Erneuerbare im Ausbau, etc.) und LNG als Brücke genutzt wird, zu passablen Preisen, um handlungsfähig zu bleiben, ist doch eine Leistung der Ampel. Was auf den Straßen passierte, würde das Gas im Winter ausgehen, mag ich mir nicht vorstellen. Der Widerstand auf Rügen ist doch nicht allein der Umwelt gewidmet sondern mindestens dem Tourismus und erscheint mir mit einer gehörigen Portion nostalgisch verbrämter Frustration gewürzt.

    • @Woodbine:

      "Weil EnergiesSPAREN keine Option ist"



      Für den Einzelnen vielleicht - für die Menschheit im Ganzen, nein. Industrienationen mögen mit stetig sich verbessernder Effizienz ihren wachsenden Hunger eventuell etwas abbremsen können, aber Schwellenländer und der globale Süden haben hier kaum Potential. Es gibt einfach kein einziges Modell das in absehbarer Zeit einen Rückgang des Energiebedarfs erahnen lässt - ganz im Gegenteil, die Prognosen gehen von 50-100% Mehrbedarf in naher Zukunft aus, ein gewisser Elon Musk rechnet gar mit einer Verdreifachung des weltweiten Energiebedarfs.



      www.merkur.de/wirt...ogie-92441817.html

      • @Farang:

        Oder anders gesagt: Um Energie zu sparen müssen die Schwellenländer und Entwicklungsländer in ihrem Status Quo bleiben.

        Wer überbringt die schlechte Nachricht ?

        • @SeppW:

          Diejenigen, die ohnehin wenig verbrauchen, machen so weiter. Damit die anderen, die den Hals nicht voll bekommen, auch damit weitermachen können.

      • @Farang:

        Bitte, Elon Musik ist kein Standard, sondern ein kindlich verspielter 'Erwachsener', mit den dafür nötigen Finanzmittel. Er ist damit der Realität komplett entrückt. Der Lösungsweg liegt garantiert nicht auf der Spur von Musik.

        • @Sonnenhaus:

          Elon Musk ist ein Egozentriker, ein äußerst streitbarer Charakter und gewiss kein gutmütiger Wohltäter - wenn es aber um Fragen wie "wohin entwickelt sich KI und wie hoch wird ihr Energiebedarf sein" geht, würde ich ihn fraglos als Experten bezeichnen.



          Der Energiebedarf wird massiv steigen, da reicht ein nüchterner Blick 30 Jahre zurück - Smartphone, Smartwatch, Smarthouse, E-Roller, E-(Lasten)Rad, PC, Laptop, Gaming Konsole, VR-Brille, E-Auto, WiFi 24/7, soziale Netzwerke, online shopping, undundund - Mitte der 90er war davon fast nichts da, heute ist oben genanntes fast in jedem Haushalt Standard, teilweise mehrfach. Keine Ahnung wie die Welt in 30 Jahren aussehen wird, aber es wird bestimmt nicht weniger Technik sein. Wenn man dann noch miteinbezieht mit welchem atemberaubendem Tempo gerade China und Indien aufholen - und auch sonstige Schwellenländer, dann fällt es mir nicht sehr schwer Musks Einschätzung in dieser Frage zu folgen...

        • @Sonnenhaus:

          Das Strommarkt-Forum hat für Deutschland einen Bedarfsanstieg von aktuell 56 Terrawatt auf im Jahr 2020 90 Terrawatt prognostiziert. Mit einer Lücke von mind. 16 Terrawatt, die auf Grund mangelnder Kapazitäten nicht erzeugt werden können.

          www.netztransparen...%20quo%20vadis.pdf