Kurdische Arbeiterpartei und Öcalan: PKK-Verbot soll konkretisiert werden
Im Streit um erlaubte und verbotene Bilder des PKK-Führers Öcalan will das Innenministerium jetzt engere Grenzen setzen.
dpa | Das Bundesinnenministerium prüft eine weitere Konkretisierung des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Sprecher Johannes Dimroth sagte am Montag in Berlin, es müsse geklärt werden, ob die Handreichung an die Länder zum Verbot bestimmter Kennzeichen der Organisation ausreichend sei. Bei einem kurdischen Kulturfestival in Köln waren am Samstag Bilder des PKK-Führers Abdullah Öcalan gezeigt worden, die aus Sicht des Bundesinnenministers unter das Verbot fallen.
Die Kölner Polizei beruft sich dagegen darauf, dass in einem Katalog des Bundes mit verbotenen PKK-Kennzeichen nur ein bestimmtes Öcalan-Bild auf gelbem Grund aufgeführt sei. Eine solche Abbildung sei in einem Fall bei der Demonstration in Köln auch sichergestellt und ein Demonstrant deswegen angezeigt worden. Die überwiegend gezeigten Bilder, auf denen Öcalan den Kopf auf einen Arm stützt, seien in der Verbotsliste dagegen nicht enthalten.
Das Bundesinnenministerium hatte den Katalog mit den PKK-Symbolen Anfang März an die Sicherheitsbehörden herausgegeben. Darin wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe und auch ähnliche Symbole verboten seien.
Das Bundesinnenministerium distanzierte sich deswegen vom Vorgehen der Kölner Polizei. „Für uns ist klar, dass das Geschehene im Prinzip so jedenfalls nicht unserem Verständnis des Vereinsverbots und dem damit einhergehenden Kennzeichenverbot entspricht“, sagte Ministeriumssprecher Dimroth. Für das Bundesinnenministerium sei jede Abbildung Öcalans „grundsätzlich“ von dem Verbot betroffen.
Das türkische Außenministerium hatte am Samstag wegen der Demonstration in Köln den deutschen Botschafter Martin Erdmann einbestellt.
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