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Kurdische Arbeiterpartei und ÖcalanPKK-Verbot soll konkretisiert werden

Im Streit um erlaubte und verbotene Bilder des PKK-Führers Öcalan will das Innenministerium jetzt engere Grenzen setzen.

dpa | Das Bundesinnenministerium prüft eine weitere Konkretisierung des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Sprecher Johannes Dimroth sagte am Montag in Berlin, es müsse geklärt werden, ob die Handreichung an die Länder zum Verbot bestimmter Kennzeichen der Organisation ausreichend sei. Bei einem kurdischen Kulturfestival in Köln waren am Samstag Bilder des PKK-Führers Abdullah Öcalan gezeigt worden, die aus Sicht des Bundesinnenministers unter das Verbot fallen.

Die Kölner Polizei beruft sich dagegen darauf, dass in einem Katalog des Bundes mit verbotenen PKK-Kennzeichen nur ein bestimmtes Öcalan-Bild auf gelbem Grund aufgeführt sei. Eine solche Abbildung sei in einem Fall bei der Demonstration in Köln auch sichergestellt und ein Demonstrant deswegen angezeigt worden. Die überwiegend gezeigten Bilder, auf denen Öcalan den Kopf auf einen Arm stützt, seien in der Verbotsliste dagegen nicht enthalten.

Das Bundesinnenministerium hatte den Katalog mit den PKK-Symbolen Anfang März an die Sicherheitsbehörden herausgegeben. Darin wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe und auch ähnliche Symbole verboten seien.

Das Bundesinnenministerium distanzierte sich deswegen vom Vorgehen der Kölner Polizei. „Für uns ist klar, dass das Geschehene im Prinzip so jedenfalls nicht unserem Verständnis des Vereinsverbots und dem damit einhergehenden Kennzeichenverbot entspricht“, sagte Ministeriumssprecher Dimroth. Für das Bundesinnenministerium sei jede Abbildung Öcalans „grundsätzlich“ von dem Verbot betroffen.

Das türkische Außenministerium hatte am Samstag wegen der Demonstration in Köln den deutschen Botschafter Martin Erdmann einbestellt.

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8 Kommentare

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  • nzuli sana

    Absolut unmöglich dieses PKK-Verbot, eine rein politische Diskriminierung.

  • Jürgen Klute

    An dieser Stelle ist wohl nötig, darauf hinzuweisen, dass das belgische Appellationsgericht in Brüssel in einer Entscheidung vom 14. September 2017 festgestellt hat, dass die PKK keine (!) Terrororganisation ist, sondern Konfliktpartei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt innerhalb der Türkei. Das Urteil enthält auch eine Begründung dieser Einschätzung. Mehr dazu hier: http://europa.blog/archives/3427

    • Karo

      @Jürgen Klute:

      Danke für den Hinweis !

  • Togijak

    Als wenn man mit einem Bilderverbot etwas an der Überzeugung der Anhänger ändern würde.

  • Karo

    Zum besseren Verständnis:

    Wer Panzer fährt ist immer der Gute, besonders wenn es ein deutscher Panzer ist. Die zu Fuß sind die Terroristen. Diesbezüglich sind sich die Regierenden der ganzen Welt einig.

  • joaquim

    wenn der PKK-Führer Öcalan nicht gezeigt werden darf, weil er "unserer" deutschen Ansicht nach als Terrorist eingestuft wird, dann sollte ab sofort auch der Diktator Erdogan nicht mehr gezeigt werden dürfen. Oder gibt es da moralische Unterschiede? Wohl kaum!

    • Konrad Meyer

      @joaquim:

      Und wo ist da der Bezug zum Thema.

      Abgesehen davon würde Erdogan es mit Kusshand begrüssen wenn Deutschland seine Bilder verbieten würde. Also wovon reden Sie?

    • Oskar

      @joaquim:

      Aber politische.

      Erdogan bekämpft die Bevölkerung und bereichert die Reichen und Öcalan bekämpft die Regierung und verteilt im Falle des Falles von oben nach unten um.

      Am Ende dieser Umstand das einzige Kriterium nach dem verboten wird. Verfassungsschutz und co sind immer noch Instrumente des bürgerlichen Staates