Kulturzentrum unter Extremismusverdacht: Kukoon muss kein Geld zurückzahlen
Das Bremer Kukoon hatte 2024 seine Räume an die vom Verfassungsschutz beobachtete Rote Hilfe vermietet. Alles rechtens, sagt jetzt die Kulturbehörde.
Keine Fördergelder zurückzahlen muss das Bremer Kulturzentrum Kukoon. Das stellte Bremens Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz vor zwei Wochen in einer Sitzung der parlamentarischen Kulturdeputation klar. „Seitens des Kulturressorts“ werde es „nicht zur Rückforderung von Förderungen oder zu einer Einschränkung künftiger Förderungen kommen“, heißt es in einem Schreiben an die Deputierten.
Für diese Klarstellung hatte ihre Behörde zwei Monate gebraucht. Davor hatten die Bremer CDU und das öffentlich-rechtliche TV-Magazin buten und binnen eine Veranstaltung im Kukoon skandalisiert: Im Oktober 2024 hatte der vom Verfassungsschutz beobachtete Verein Rote Hilfe anlässlich seines 100-jährigen Jubiläums zu einer Buchvorstellung ins Kukoon geladen. Damit fördere die Kulturbehörde mit öffentlichem Geld Extremismus, sagt der CDU-Kulturpolitiker Claas Rohmeyer in einem Beitrag – und das Lokalmagazin machte sich die Einschätzung zu eigen.
Auch Kulturstaatsrätin Emigholz hatte den Vorwurf nicht sofort als substanzlos zurück gewiesen. In dem Beitrag sagt sie dem buten und binnen Reporter, angesprochen auf die Veranstaltung im Kukoon: „Am Ende müssen sie sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen, wenn es mal dumm kommt.“
Ganz anders heißt es jetzt in dem Schreiben für die Kulturdeputation: Die Veranstaltung bewege sich „offensichtlich“ im Rahmen von Kunst- und Meinungsfreiheit. Zudem sei nicht die Veranstaltung selbst gefördert worden, sondern das Kulturzentrum, das über Vermietung und Programm selbst entscheiden dürfe.
Rätselhafte Begründungen
Das Schreiben geht auch auf eine Besonderheit ein: Als einzige vom Kultursenator geförderte Einrichtung hat das Kukoon in seinem Förderbescheid eine Klausel, nach der es sich an die freiheitlich demokratische Grundordnung zu halten habe – andernfalls könnten Fördergelder zurück gefordert werden. Dies sei aber nicht als „Extremismus-Klausel“ zu verstehen, wie es die taz berichtet hatte, sondern lediglich als „Hinweis“.
Die Kulturbehörde verteidigt gleichwohl den Grund für die Existenz der Klausel: 2022 hatte das Kukoon seinen Raum für eine unter anderem von der Landeszentrale für politische Bildung organisierte Veranstaltung vermieten wollen, es ging um Morde von Rechtsextremisten. Kurzfristig hatte das Kukoon die Raumzusage zurückgezogen, weil auf dem Podium eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes sitzen sollte. Das sei kein „akzeptables Verhalten“ und man habe das „maximal unglücklich“ gefunden, heißt es jetzt in dem Schreiben der Kulturbehörde.
Nur nennt diese weiterhin keine Begründung dafür, warum das Kukoon aufgrund des Vorfalls in einem Förderbescheid auf die freiheitlich demokratische Grundordnung hingewiesen werden muss. Zumal das Kukoon nach Darstellung der Behörden in Gesprächen das eigene „Verhalten im Nachgang kritisch bewertet“ haben soll.
Stattdessen beruft sich das Kulturressort „auf sein Recht, auch geförderte Einrichtungen, die der Kunst- oder Meinungsfreiheit unterliegen, für deren Agieren in Einzelfällen offen kritisieren zu dürfen“. Allerdings war es 2022 nicht die Kultur-, sondern die Innenbehörde gewesen, die das Kukoon für die Absage offen kritisiert und laut darüber nachgedacht hat, ob dem Verein nicht die Gemeinnützigkeit aberkannt werden müsse.
Bremer Kulturszene begrüßt Statement der Kulturbehörde
In der Kulturszene wurde die Klarstellung von Emigholz begrüßt. „Das ist eine eindeutige Positionierung im Sinne der Kunstfreiheit, die angesichts der aktuellen Entwicklungen dringend nötig ist“, sagte am Montag Thomas Hartmann, Geschäftsführer des Vereins Stadtkultur Bremen. In diesem haben sich 45 Einrichtungen der freien Bremer Kulturszene zusammengeschlossen.
Ende April hatten sie ein gemeinsames Statement veröffentlicht, das von staatlichen Stellen „die uneingeschränkte Achtung der Kunstfreiheit“ fordert. Der Verein hat einen an eine TÜV-Plakette erinnernden Kampagnen-Button entwickelt, der nach eigener Darstellung von vielen Akteur:innen genutzt und weiter verbreitet wird. „Für Kunstfreiheit und Demokratie“, steht darauf sowie der Verweis auf die Artikel 5 und 20 des Grundgesetzes. Artikel 5 garantiert die Kunst- und Meinungsfreiheit, Artikel 20 die Volksherrschaft.
Der Anlass für die Kampagne waren die Ereignisse rund um die drei Buchläden, darunter der Golden Shop in Bremen, die vom Bundeskulturstaatsminister Wolfram Weimer entgegen der Jury-Empfehlung vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen worden waren. Und: Die Vorwürfe gegen das Kukoon.
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