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Kündigung von Verträgen erschwertDa ist kein Button!

Ver­brau­che­r sollen Verträge einfach kündigen können. Nur knapp die Hälfte der Anbieter macht da mit. Eine gute Nachricht gibt es trotzdem.

Kein Knopf, was dann? Foto: Andrea Warnecke/dpa

Berlin taz | Stromanbieter, Internetprovider oder Fitnessstudio – seit einem Jahr sind Unternehmen, die einen Abschluss von Laufzeitverträgen via Internet anbieten, dazu verpflichtet, auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton zu integrieren. Über den sollen Ver­brau­che­r:in­nen ihren Vertrag einfach wieder loswerden können. Doch nun zeigt eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): Die Mehrheit der Anbieter setzt die Pflicht nicht oder nicht gesetzeskonform um.

„Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Es gebe keine Entschuldigung dafür, wenn der Kündigungsbutton fehlt oder mangelhaft umgesetzt wird.

Der Verband hatte im Juni die Webseiten von 2.946 Anbietern untersucht, die eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit anbieten müssten. Von denen hätten 42 Prozent den Kündigungsbutton gesetzeskonform auf der Seite integriert. Bei dem Rest habe der Button entweder komplett gefehlt oder der Anbieter habe die Vorgaben mangelhaft umgesetzt.

So seien die Buttons teilweise am Fuß der Seite und damit schlecht auffindbar gewesen, manchmal seien die Beschriftungen von den im Gesetz vorgesehenen abgewichen. Bei einigen Anbieter sei die Kündigungsmöglichkeit erst hinter einem Login erreichbar gewesen, was nach Auffassung des Verbands nicht erlaubt ist. „Für Ver­brau­che­r:in­nen gibt es also weiterhin erhebliche Hindernisse und Probleme, wenn sie online Laufzeitverträge kündigen möchten“, so Pop.

Eine vorsichtig positive Nachricht haben die Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen aber: Als der Verband eine vergleichbare Untersuchung knapp ein halbes Jahr nach dem Start der Pflicht durchführte, lag die Zahl der Webseiten mit einem gesetzeskonformen Kündigungsbutton noch bei 28 Prozent.

Setzt ein Unternehmen die Vorgabe nicht oder nicht korrekt um, dürfen Ver­brau­che­r:in­nen deshalb keinen Nachteil haben. Die gesetzliche Regelung sieht vor: Wenn der Kündigungsbutton nicht wie vorgeschrieben auf der Webseite integriert ist, können Kun­d:in­nen „jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“.

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