Kriminelle Vertrauenspersonen: Mehr Transparenz für Spitzeleinsatz
Die Bundesregierung will klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten durch die Polizei. Richterbund und Polizeigewerkschaft üben Kritik.
V-Leute sind Privatpersonen – oft aus dem kriminellen Milieu –, die gegen Geld mit der Polizei zusammenarbeiten. Wichtigste Neuerungen des Gesetzentwurfs: Ein:e Ermittlungsrichter:in muss den Einsatz der V-Person vorab genehmigen. V-Leute dürfen keine Straftaten begehen, auch nicht zur Tarnung. Sie dürfen mit den Zielpersonen keine intimen Beziehungen eingehen. Sie sollen mit den Spitzel-Honoraren auch nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten und maximal 10 Jahre mit der Polizei zusammenarbeiten. V-Leute dürfen nicht zu Taten anstiften.
Der Deutsche Richterbund hatte Buschmanns Entwurf kritisiert. Er sei von Misstrauen geprägt. Zu viel Transparenz und Dokumentationspflichten könnte die Vertraulichkeit der V-Leute gefährden und zur Enttarnung führen. Ein Richtervorbehalt sei nicht erforderlich. Vielmehr genüge es, wenn wie bisher die Staatsanwaltschaft über den Einsatz von V-Leuten entscheidet.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der Gesetzentwurf erschwere die Arbeit. So sei es nicht sinnvoll, dass die Polizei Aussagen der V-Leute wörtlich protokollieren muss, die V-Leute könnten dabei auch Einsatztaktiken verraten; ausreichend sei ein Protokoll der wesentlichen Inhalte.
Anwälte sind happy
Dagegen begrüßt der Deutsche Anwaltverein den Gesetzentwurf. Erforderlich sei jedoch auch eine Dokumentation der Entlohnung der V-Leute, insbesondere bei Erfolgshonoraren, weil diese Anreiz für falsche Anschuldigungen sein können.
Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU, kritisierte: „Es ist ignorant, wenn die Bundesregierung wieder einmal die Einwände aus der Praxis missachtet.“ Die Regierung habe einen Entwurf beschlossen, der Schwerkriminellen helfe und Ermittlungen behindere.
Die Union kann aber auf Unterstützung der SPD-Fraktion hoffen. Der Gesetzentwurf sei nur der Ausgangspunkt, erklärte SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, kein Gesetzentwurf verlasse den Bundestag so, wie er hineingegangen ist. „Das Entdeckungsrisiko für V-Personen muss auch in Zukunft gering bleiben.“
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