Kriminalisierte Klimaproteste: Amnesty kritisiert Paragraf 129
Der Protest von Klimaaktivist:innen wird in Deutschland kriminalisiert. Amnesty International fordert deshalb eine Reform des Paragrafen 129 im Strafgesetzbuch.
![Demonstrierende die auf dem Boden sitzen, blockieren eine Kreuzung, Polizisten stehen im Hintergrund Demonstrierende die auf dem Boden sitzen, blockieren eine Kreuzung, Polizisten stehen im Hintergrund](https://taz.de/picture/6937133/14/letzte-generation-demos-polizei-blockade-1.jpeg)
Vor diesem Hintergrund fordert Amnesty eine Reform des entsprechenden Paragrafen 129 des Strafgesetzbuchs. Damit solle sichergestellt werden, dass dieser nicht gegen friedliche Protestierende angewandt werde.
Die derzeitige Auslegung des Paragrafen sei aus menschenrechtlicher Sicht problematisch. Bereits ein anfänglicher Verdacht erlaube es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese seien überdies nicht auf die Tatverdächtigen von einzelnen, konkreten Straftaten beschränkt, sondern könnten ihr gesamtes Umfeld betreffen.
Das habe nicht nur Konsequenzen für die Betroffenen, sondern wirke abschreckend auf ganze Bewegungen. Derzeit ermittelten etwa die Staatsanwaltschaften München und Neuruppin in Brandenburg gegen Aktivist:innen der „Letzten Generation“.
Assoziation mit organisierter Kriminalität
Nach einer Razzia bei Klimaaktivist:innen der Gruppe im Jahr 2022 wird dort weiterhin gegen fünf Beschuldigte ermittelt. Ihnen wird vorgeworfen, Attacken auf Anlagen der Ölraffinerie PCK in Schwedt im Nordosten Brandenburg verübt zu haben. Außerdem geht es um Aktionen am Flughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam.
Die Ermittlungen sorgten „für eine Assoziation von friedlichem Klimaprotest mit organisierter Kriminalität und schrecken Menschen davon ab, von ihrem Recht auf Protest und Meinungskundgabe Gebrauch zu machen“, teilte die Letzte Generation damals mit.
„Die Kriminalisierung von friedlichem Protest ist ein Angriff auf die freie Zivilgesellschaft“, so auch die Amnesty-Expertin für Völkerrecht, Beate Streicher. Unbequemer Protest dürfe nicht rechtlich eingeschränkt werden. Aktivisten würden so eingeschüchtert und möglicherweise davon abgehalten, sich politisch zu engagieren.
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