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Kriegsverbrechen in der UkraineMehr Geld für die Aufklärung

In der Ukraine werden Zi­vi­lis­t:in­nen ermordet und Wohnblocks zerbombt. Die Regierung verstärkt die Hilfe für Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen.

Ukraines Generalstaatsanwältin Iryna Venediktova und Strafgerichtshofs-Chefankläger Karim Khan

Freiburg taz | Die Verfolgung von Kriegsverbrechen in der Ukraine ist ein wichtiges Anliegen für die deutsche Politik. Die Bundesregierung stärkt deshalb den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und den Generalbundesanwalt.

Seit März untersucht Karim Khan, der britische Chefankläger des IStGH, die Situation in der Ukraine. Mehr als 40 Staaten, darunter Deutschland, haben ihn damit beauftragt. Schon damals rief Khan dazu auf, ihm für die große neue Aufgabe zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung ist dem inzwischen nachgekommen, wie das Auswärtige Amt auf Anfrage der taz mitteilte. So wurden dem IStGH zusätzlich eine Million Euro zur Verfügung gestellt, zusätzlich zum regulären deutschen Beitrag von 17,7 Millionen Euro.

Außerdem wird Deutschland den IStGH mit sechs bis acht Expert:innen, unter anderem für technische Analysen und psycho­soziale Betreuung von Zeug:innen, unterstützen. Schon im Juli sollen diese bereitstehen. Unter den 42 Ermittler:innen, die Khan jüngst in die Ukraine schickte, sind allerdings keine Deutschen, aber 30 Niederländer:innen.

Neues Strukturermittlungsverfahren

In Deutschland führt der Generalbundesanwalt schon seit 2015 ein Strukturermittlungsverfahren zur Situation in der Ukraine durch. Anlass waren damals die Annexion der Krim und die von Russland befeuerte Bildung von separatistischen Volksrepubliken im Donbas. Im Rahmen solcher Strukturermittlungen gibt es noch keine konkreten Beschuldigten, vielmehr sammelt die Bundesanwaltschaft aus öffentlichen Quellen auf Vorrat möglichst viele Informationen, falls es einmal zur Strafverfolgung in Deutschland kommen sollte.

Am 8. März eröffnete Generalbundesanwalt Peter Frank ein neues Strukturermittlungsverfahren. Hier sollen insbesondere bei den nach Deutschland geflüchteten Ukrai­ne­r:in­nen Informationen und Beweise (etwa Handy­aufnahmen) gesammelt werden. Justizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet mit „Hunderttausenden von Hinweisen“. Wie viele ­Hinweise bisher gesammelt wurden, will die Bundesanwaltschaft freilich noch nicht sagen.

Mit Blick auf den zusätzlichen Aufwand hat der Bundestag vor einer Woche beschlossen, auch den Generalbundesanwalt zu stärken. Für das Völkerstrafrecht werden künftig vier statt zwei Referate mit 24 statt 14 Staats­an­wäl­t:in­nen zuständig sein. Die Aufstockung wurde im Bundestag von der Ampelkoalition und von der gesamten Opposition begrüßt.

Zahlreiche Strafanzeigen

In den letzten Wochen gab es bereits zahlreiche Strafanzeigen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine. Die wohl bekannteste stammte von Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Ex-Innenminister Gerhart Baum (beide FDP). Die Bundesanwaltschaft betont jedoch, dass solche Strafanzeigen eigentlich nicht nötig seien. Sie ermittele bereits „von Amts wegen“.

Strafanzeigen, die sich gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin richten, sind ohnehin aussichtslos. Solange er im Amt ist, genießt er in anderen Staaten Immunität, darf also nicht strafverfolgt werden.

Zudem hat die Bundesanwaltschaft immer klargestellt, dass sie „nicht für die Galerie“ ermittelt, sondern um konkrete Personen vor Gericht zu stellen. Echte Ermittlungsverfahren wird es also nur geben, wenn sich mutmaßliche Täter in Deutschland aufhalten und verhaftet werden können. Aussichtslose Auslieferungsgesuche an Russland wird es nicht geben.

Das 2011 eingeleitete Strukturermittlungsverfahren zur Situation in Syrien hat bisher erst zu drei Strafprozessen in Deutschland geführt. Angeklagt wurden jeweils Personen, die aus Syrien nach Deutschland geflohen waren. Das Urteil des OLG Koblenz, das im Januar einen syrischen Geheimdienstler wegen Folter verurteilte, wurde weltweit als Fanal wahrgenommen.

Doch auch wenn Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft nicht in deutsche Strafverfahren münden, können diese doch nützlich sein, etwa bei Verfahren in anderen Staaten. Die Bundesanwaltschaft betont ihre Bereitschaft, Informationen zu teilen.

Umso erstaunlicher ist es, dass Deutschland sich bisher nicht am Joint Investigation Team (JIT, gemeinsames Ermittlungs-Team) beteiligt, das die EU-Justizbehörde Eurojust zur Ukraine gebildet hat. Das JIT wurde bereits im März von Polen, Litauen und der Ukraine gegründet. Im April beteiligte sich IStGH-Chefankläger Khan. Und im Mai stießen mit Estland, Lettland und der Slowakei drei weitere EU-Staaten hinzu. Sinn des JIT ist der direkte Zugriff aller Staaten auf die Ermittlungsergebnisse. Eurojust übersetzt Zeugenaussagen und Expertenberichte ins Englische.

Über die deutsche Teilnahme kann Generalbundesanwalt Peter Frank selbst entscheiden. Es handelt sich also um keinen Beschluss der Bundesregierung. Bisher heißt es in Karlsruhe nur ausweichend, man sei im guten Kontakt zum JIT. Ein Grund für die deutsche Zurückhaltung könnte sein, dass bisher nicht transparent ist, ob das JIT auch Hinweise auf Kriegsverbrechen der ukrainischen Seite untersuchen dürfte. Die zugrundeliegende JIT-Vereinbarung ist bisher geheim.

Kai Ambos, Göttinger Professor für Völkerrecht, warnt: „Sollte sich herausstellen, dass sich die ukrainischen Ermittlungen nur einseitig auf mögliche russische Taten und Täter richten, so hat nicht nur die Ukraine selbst, sondern auch der sie unterstützende Westen ein Glaubwürdigkeitsproblem.“

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1 Kommentar

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  • Ich finde es gut, wenn der IStrGH mit Mitteln ausgestattet wird, um unabhängig seine Arbeit zu erledigen! Aber zweckgebundene Mittel? Das schadezt der Unabhängigkeit und dem Ruf des IStrGH! Da machen z.B. USA und Israel nicht mit ;0) ...