Kontrolle in Schwimmbädern: Ein weiterer Gewinn für die Videoüberwachung
Sicherheitsmaßnahmen stehen über dem Recht auf Privatsphäre: So urteilte das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch über die Klage der Berliner Bäder-Betriebe.
Foto: dpa/Uli Deck
Fünf Richter*innen kommen in den Saal, um das Urteil zu verkünden: Das Verwaltungsgericht stimmt den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) zu, dass die eingeführten Sicherheitsmaßnahmen nicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Damit muss die Verwarnung der Datenschutzbeauftragten aufgehoben werden.
Grund für die Klage sind zwei eingeführte Sicherheitsmaßnahmen der Berliner Bäder-Betriebe im Jahr 2023. Damals wurde vermehrt über Schlägereien und Übergriffe in Berliner Schwimmbädern berichtet. Mit erhöhten Zäunen, Videoüberwachung an Eingängen und auch Ausweiskontrollen ab 14 Jahren sollte der Schutz von Mitarbeitenden sowie Badegästen gesichert werden.
Nach einer Prüfung im August 2025 meldete sich die Berliner Datenschutzbeauftragte zu Wort: Die Videoüberwachungen an den Eingängen sowie die Ausweiskontrollen seien keine erforderlichen Maßnahmen und verstießen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Daraufhin verwarnte die Datenschutzbeauftragte die Berliner Bäder-Betriebe. Dagegen klagten die Bäder-Betriebe im September 2025.
Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten
Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten erklärte vor Beginn der Verhandlung, dass die Berliner Bäder-Betriebe nicht beweisen konnten, dass die Maßnahmen erforderlich seien, um die Sicherheit der Badegäste und des Personals zu gewährleisten. „Nur weil etwas technisch möglich ist, ist es nicht rechtlich in Ordnung“, erklärt der Sprecher. Es müsse eine Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen geben.
Nun erklärt das Verwaltungsgericht, dass aufgrund der erhöhten Gewalt im Jahr 2023 die eingeführten Maßnahmen erforderlich gewesen seien. Auch zeige die Evaluierung der Berliner Bäder-Betriebe eine verbesserte Sicherheitslage, da die Gewaltdelikte seitdem gesunken sein. Dazu verstoße die Videoüberwachung an Ein- und Ausgängen nicht gegen eine Datenschutzverordnung. Es gäbe keine Live-Beobachtung und die 72-Stunden-Speicherung sei angemessen.
Auch die Ausweiskontrolle sei nach Abwägung des Gerichts nicht problematisch, da die Ausweise vom Personal nur kurz angesehen und nicht dokumentiert würden. Der Kritik der Datenschutzbeauftragten, dass die Berliner Bäder-Betriebe nicht nachweisen konnten, ob ausgerechnet diese Maßnahmen zu mehr Sicherheit führen, widersprach das Verwaltungsgericht Berlin. Welche Maßnahmen genau für mehr Sicherheit sorgten, könnte nicht eindeutig festgestellt werden. Somit sei der erzeugte Schutz der Badegäste und des Personals höher zu gewichten als der „niederschwellige“ Eingriff in die Privatsphäre.
Weniger Gewaltdelikte und weniger Besucher*innen
Die Bilanz der Berliner Bäder-Betriebe zeigt einen Rückgang der Gewalt in Schwimmbädern, jedoch auch eine geringere Anzahl an Besucher*innen: Im Jahr 2025 sind rund 1,3 Millionen Menschen ins Schwimmbad gegangen. Das entspricht einem Rückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es gab 208 Straftaten, darunter 46 Gewaltdelikte. 2024 gab es 254 Straftaten und davon waren 61 Gewaltdelikte. Auch die Einsatzstunden der Polizei verringerte sich von 5.809 im Jahr 2024 auf 3.510 Stunden im Jahr 2025. Insgesamt sind die Straftaten, inklusive der Gewaltdelikte vom Jahr 2023 bis 2025 um 33 Prozent gesunken und die Einsatzkräftestunden im gleichen Zeitraum um 48 Prozent.
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