Konflikt zwischen Syrien und der Türkei: Arbeitsteilung unter Autokraten
Statt die Aufmerksamkeit auf Erdoğans Verbrechen in Nordsyrien zu lenken, spekulieren manche in der EU lieber über die Nato-Beistandspflicht.
A ls „außerirdisch“ hat Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn beim Brüsseler Treffen mit seinen EU-AmtskollegInnen selbst die Vorstellung bezeichnet, die Nato könnte über den Beistandsartikel 5 ihres Vertrags in einen Krieg ihres Mitgliedes Türkei mit Syrien hineingezogen werden. Warum Asselborn als Erster und bislang Einziger über ein solches Szenario überhaupt öffentlich spekuliert, bleibt sein Geheimnis. Denn es ist in der Tat völlig unrealistisch.
Die Türkei verstößt mit ihrem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die kurdischen StaatsbürgerInnen Syriens auf syrischem Territorium nicht nur gegen die Charta der Vereinten Nationen, sondern auch gegen den Nato-Vertrag. Die syrische Regierung von Präsident Assad darf zur Abwehr der völkerrechtswidrigen Invasion der Türkei und zum Schutz ihrer kurdischen StaatsbürgerInnen unter Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta legitimerweise militärische Mittel einsetzen.
Sie dürfte sogar andere Länder um militärischen Beistand bitten. Das wäre – außer vielleicht in der wilden Fantasie des türkischen Präsident Erdoğan – kein bewaffneter Angriff Syriens auf das Nato-Mitglied Türkei, der die Voraussetzungen der Beistandspflicht nach Artikel 5 des Nato-Vertrags erfüllen würde. Selbst dann nicht, wenn die syrischen Streitkräfte bei der Abwehr der Invasion militärische Ziele auf türkischem Territorium beschießen oder dieses Territorium zeitweise betreten würden.
Nach einer ersten Phase der militärischen Selbstverteidigung müsste die Regierung Assad nach den Regeln des Völkerrechts dann den UNO-Sicherheitsrat um Beistand anrufen. So weit wird es allerdings mit größter Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Die syrischen Streitkräfte werden voraussichtlich nicht einmal aktiv gegen die ihnen überlegenen türkischen Invasionstruppen vorgehen, um diese in die Türkei zurückzudrängen, sondern sich auf den Versuch beschränken, den weiteren Vormarsch dieser Truppen zu stoppen
Die Vertreibung der kurdischen Bevölkerung
Zudem werden Assads Soldaten bestrebt sein, zunächst diejenigen Gebiete unter ihre Kontrolle bringen, aus denen die Kurden seit Beginn der türkischen Invasion bereits vertrieben wurden oder geflohen sind. Es würde nicht überraschen, wenn die türkischen Invasionstruppen weitere, derzeit von ihnen besetzte Gebiete zu einem späteren Zeitpunkt an die syrischen Streitkräfte übergeben würden.
Auf diese Weise sorgen Erdoğan und Assad – ob abgesprochen oder nicht – arbeitsteilig für die weitgehende Vertreibung der kurdischen Bevölkerung aus Nordsyrien und für das Ende ihrer demokratischen Selbstverwaltung. Das wird die extremistischen Kräfte unter den KurdInnen in der Türkei, im Irak und auch in der Diaspora in den EU-Staaten stärken.
Asselborn hätte die mediale Aufmerksamkeit beim EU-Außenministertreffen besser nutzen sollen, um auf diese dramatischen Folgen der Verbrechen des Nato-Mitglieds Türkei aufmerksam zu machen, anstatt über eine Beistandspflicht der Allianz für diese Verbrechen zu spekulieren.
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