Kommission zur Schuldenbremse: Kompromiss dringend gesucht
Die Regierungskommission zur Reform der Schuldenbremse findet keine Lösung, die die Koalition zusammenbringen würde. Nun wird es noch komplizierter.
Ohne einen praktikablen Kompromiss vorzulegen, beendet die Regierungskommission zur Modernisierung der Schuldenbremse ihre Arbeit. Die PolitikerInnen und WissenschaftlerInnen präsentieren stattdessen drei unterschiedliche Ansätze.
Auf Basis einer Verabredung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war die 15-köpfige Kommission vor knapp einem Jahr gestartet. Unter dem gemeinsamen Vorsitz der Regierungskoalition berieten WissenschaftlerInnen, deren Konzepte jeweils einer der drei Parteien gefallen. Der Auftrag bestand darin, ein Modell vorzuschlagen, das gleichzeitig stabile Finanzen und eine ebensolche wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht.
Denn die gegenwärtige Schuldenbremse im Grundgesetz legt fest, dass sich Bund und Länder im Prinzip nur mit 0,35 Prozent im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung jährlich zusätzlich verschulden dürfen. Ausnahmen sind allerdings möglich. Bei normalen Verhältnissen bis zur Corona-Pandemie waren so gut 10 Milliarden Euro pro Jahr an neuen Krediten erlaubt. Vorteil der Regelung: Im Vergleich zu anderen reichen Staaten ist Deutschland relativ wenig verschuldet. Ihr Nachteil: Es fehlten staatliche Investitionen, um die Substanz aufrechtzuerhalten, die Wirtschaftswachstum erst ermöglicht.
Die Infrastruktur, etwa das Bahnnetz, verfällt zusehends. So beschloss die gegenwärtige Koalition noch vor ihrem Amtsantritt zusammen mit den Grünen, die Schuldenbremse vorläufig weitgehend außer Kraft zu setzen. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität umfasst nun zusätzliche Kredite von 500 Milliarden Euro. Und die sogenannte Bereichsausnahme gestattet momentan schuldenfinanzierte Militärausgaben von rund 100 Milliarden Euro jährlich. Doch solch eine hohe Verschuldung kann sich selbst eine stabile Ökonomie wie Deutschland nicht lange leisten.
Die drei Modelle
Wie also weiter? Die eher der Union nahestehenden ÖkonomInnen plädieren dafür, die Grundgesetzregel mehr oder weniger zu erhalten und die aktuelle Verschuldung zurück in den Rahmen zu pressen. Eine Lösung für nötige Investitionen und höhere Verteidigungsausgaben bieten sie zwar nicht, aber die Gesamtverschuldung sänke zügig.
Die SPD-Seite schlägt dagegen vor, grundsätzlich eine größere Staatsverschuldung von bis zu 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erlauben, damit unter anderem Infrastrukturinvestitionen möglich bleiben. Bei normalem Wachstum würde die Gesamtverschuldung damit wieder zurückgehen, allerdings langsamer als im Unionsvorschlag.
Eine dritte Variante stammt von den Wirtschaftsforscherinnen Philippa Sigl-Glöckner und Isabella Weber: Sie sprechen sich für mehr Orientierung an den teils flexibleren EU-Regeln und Vollbeschäftigung als zusätzlichem Maßstab für Verschuldung aus.
Eine realistische Reform ist auf dieser Basis erst mal nicht wahrscheinlich. Denn die ExpertInnen haben den Regierungsparteien keinen Weg gewiesen, der es diesen ermöglichte, über ihre jeweiligen Schatten zu springen. Das erschwert auch die Suche nach der Zweidrittelmehrheit, die für die Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist.
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