Kommentar Terrorrazzia in Chemnitz: Kein Mob, sondern Rechtsterroristen
Der Fall der mutmaßlichen rechtsextremen Terrorzelle in Chemnitz zeigt: Das Problem Verfassungsschutz ist mit Maaßens Abgang noch lange nicht erledigt.
E s gab keinen Mob in Chemnitz, sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer. Es gab auch keine Hetzjagden in Chemnitz, zumindest keine belastbaren Hinweise auf solche, sagte der inzwischen abberufene Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen.
Nun, was es offenbar gab in Chemnitz, das ist eine siebenköpfige rechtsextreme Terrorgruppe, die Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende plante und bereits dabei war, sich halbautomatische Schusswaffen zu besorgen, um diese Pläne auch in die Tat umzusetzen. Schon Mitte September, während halb Deutschland die semantischen Feinheiten des Begriffs „Hetzjagd“ diskutierte, wurde ganz praktisch geübt für die zum Tag der Deutschen Einheit am kommenden Mittwoch geplante Tat: Mit Quarzhandschuhen, Glasflaschen und einem Elektroschocker ausgestattet, zogen die Mitglieder der selbst ernannten Bürgerwehr nach einer rechtsextremen Demonstration von „Pro Chemnitz“ zur Chemnitzer Schlossteichinsel, spielten sich bei einer Geburtstagsfeier als Ausweiskontrolle auf und griffen anschließend eine iranisch-pakistanische Gruppe an.
So lauten die Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft, die am Montag die Festnahme der mutmaßlichen Rechtsterroristen veranlasste. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang, und doch lassen sich schon Parallelen ziehen etwa zu den Rechtsterroristen aus Freital, die 2016 festgenommen wurden: Rassistische Mobilisierungen und rechtsextreme Demonstrationen stellen eben nicht nur unmittelbar für den jeweiligen Tag des Geschehens eine Gefahr dar. Sie sind, und zwar gerade, wenn sie als legitime Meinungsäußerung verharmlost werden, immer auch Ermutigung und Nährboden für eine weitergehende Radikalisierung. Umsturzfantasien sind in der rechten Szene insbesondere in Ostdeutschland allgegenwärtig – wenn es mit den Aufmärschen so gut läuft, warum nicht auch einen Schritt weiter gehen?
Was den Bundesverfassungsschutz angeht, gibt es angesichts der jüngsten Erkenntnisse wieder nur die zwei Möglichkeiten, die schon beim Terrornetzwerk NSU galten: Entweder hat er nichts gewusst, oder er hat die Öffentlichkeit bewusst getäuscht. Eine Daseinsberechtigung für die Behörde ergibt sich aus keiner Variante. Dieses Problem ist mit Maaßens Abgang noch lange nicht erledigt.
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