Kommentar Grüne und Abschiebungen: Menschenrecht und Härte
Annalena Baerbocks Zitat zu Abschiebungen für Straftäter klingt nach neuer Härte. Dabei ist das für die Grünen nichts Neues.
D as Nebeneinander von Theorie und Praxis grüner Asylpolitik ließ sich in dieser Woche genau studieren: Am Mittwoch legte Parteichefin Annalena Baerbock im Interview mit der Süddeutschen Zeitung dar, wie die Grünen Menschenrechte und Härte am liebsten ausbalancieren würden. Wie durchsetzungsfähig sie damit sind, konnte man dann am Tag darauf im neuen schwarz-grünen Koalitionsvertrag für Hessen nachlesen. Das Ergebnis lässt daran zweifeln, dass die Partei in der Asyldebatte wirklich auf die richtige Strategie setzt.
In ihrem Interview erklärte Baerbock beide Seiten der grünen Asylpolitik: Natürlich müsse Deutschland Geflüchtete aufnehmen und den Integrationswilligen die Integration auch ermöglichen. In Kriegsgebiete, zum Beispiel nach Afghanistan, dürfe der Staat auf keinen Fall abschieben. Auf der anderen Seite müsse der Staat aber auch hart durchgreifen – heißt unter anderem: Straftäter nach der Haft konsequent abschieben, sofern es die Lage im Heimatland erlaubt. Verkürzt kam davon bei vielen an, Baerbock wolle eine härtere Abschiebepolitik. Dabei entspricht ihre Position weitestgehend der geltenden Rechtslage und dem Kurs, den ihre Partei in der Asylpolitik schon lange fährt.
Aus einer radikal egalitären Perspektive lässt sich diese Position natürlich kritisieren: Warum werden Täter mit unsicherem Aufenthaltsstatus durch Abschiebung ein zweites Mal bestraft, während allen anderen Tätern nach Verbüßung der Haft die Gelegenheit zur Resozialisierung eingeräumt wird? Dass die Grünen von dieser radikalen Position schon lange abgerückt sind und dass die Parteispitze die Bereitschaft zur Härte jetzt auch noch von sich aus kommuniziert, ist aber zumindest verständlich.
Da ist erstens das Bemühen, die Akzeptanz für das Asylsystem als Ganzes aufrechtzuerhalten. Das Grundrecht des einen Asylbewerbers verliert ja nicht dadurch an Wert, dass ein anderer Asylbewerber raubt oder mordet. Offenbar glauben die Grünen aber nicht, dass sie mit dieser Argumentation durchdringen können. Also schließen sie sich der populäreren Ansicht an, dass der straffällig gewordene Asylbewerber im Rahmen des Rechtsstaats mit größtmöglicher Härte bestraft werden müsse, damit die Bevölkerung nicht irgendwann dem Unbescholtenen sein Grundrecht verwehrt.
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Da ist zweitens das Bemühen, als 20-Prozent-Partei über die ursprünglichen Wählermilieus hinaus Anschluss zu finden. Der politische Gegner diskreditiert eine klar humanitäre Haltung gern als weltfremdes Gutmenschentum. Diesen Vorwurf wollen die Grünen offenbar entkräften, indem sie zeigen: Wir können auch Härte.
Sich zur Repression zu bekennen, ist immerhin ehrlich
Und drittens kommen die Grünen als Regierungspartei in den Ländern und potenziell auch wieder im Bund um das Thema Abschiebung gar nicht herum. Repressive Maßnahmen tragen sie in der Praxis mit, das erwarten allein schon die Koalitionspartner. Sich dazu klar zu bekennen, statt peinlich berührt zu schweigen, ist immerhin ehrlich.
Einerseits. Andererseits befinden sich die Grünen damit in einer defensiven Position. Im öffentlichen Diskurs, der sich in Asylfragen ohnehin schon stark auf die Aspekte Abschottung und Abschiebung konzentriert, singen sie mit den anderen mit – besorgt, mit einer eigenen Melodie womöglich aufzufallen. Damit geraten sie aber in eine schwierige Verhandlungsposition vor allem dort, wo sie mit der Union regieren wollen. Denn warum sollte diese den Grünen in Koalitionsgesprächen Zugeständnisse machen, wenn die Grünen das nicht mal selbst fordern?
Das Ergebnis sieht man eben in Hessen. Dort haben die Grünen zwar durchaus einige Verbesserungen für Flüchtlinge in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Sie haben aber auch die Ankündigung geschluckt, weiterhin Straftäter nach Afghanistan abzuschieben. Aus der angestrebten Balance von Menschenrechten und Härte ist am Ende nichts geworden.
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