Kommentar Elektronikgerätegesetz: Altes Gerät, neuer Schrott
Alle zwölf Monate ein neues Smartphone? Das darf nicht sein und führt zu mehr Elektroschrott. Doch die Novelle des Gesetzes greift viel zu kurz.
A lle zwölf Monate ein neues Smartphone, und ein Kühlschrank geht auch schneller kaputt als vor zehn Jahren. Die Mengen an Elektroschrott – oder das, was Hersteller und Kunden dazu machen – wachsen. Höchste Zeit also, dass die Bundesregierung sich darum kümmert, die Regeln für die Entsorgung auf den aktuellen Stand zu bringen. Doch wie sie es machen will, das ist deutlich verbesserungswürdig.
Denn Recycling beginnt bei der Herstellung. Schon da lassen sich die Weichen für die Zukunft stellen. Zum einen für die Lebensdauer. Dabei gilt die Faustregel: Je besser zu reparieren, desto länger in Benutzung, sei es beim Erstkäufer oder nach einem Weiterverkauf. Zum anderen für die Entsorgung. Dafür, ob Geräte eines Tages wirklich recycelt – also auseinandergenommen sowie die enthaltenen Rohstoffe herausgeholt werden – oder ob sie nur als Elektroschrott auf irgendeiner Deponie landen. Oder verbrannt werden. Für die Umwelt ist beides Müll.
Die Novelle des Elektronikgerätegesetzes greift daher viel zu kurz. Es ist viel von „sollen“ und „möglichst“ die Rede, wenn es um ökologisches Gerätedesign geht. Aber es fehlt eine klare Regel: Ein Smartphone mit fest verbautem Akku, ein Notebook, das Kunden nicht selbst öffnen oder bei dem sie den Arbeitsspeicher nicht ausbauen können und dürfen – so etwas gehört nicht auf den Markt.
Klar werden die Hersteller nicht von heute auf morgen aufhören, derartige Geräte zu produzieren, auch wenn die Bundesregierung ihren Vertrieb verbieten würde. Doch bei 30 Millionen prognostizierten Smartphones, die dieses Jahr bundesweit verkauft werden sollen, ist es unwahrscheinlich, dass sich die Hersteller den Markt entgehen lassen. Auch wenn das, statt der Apple-eigenen Sonderanfertigung, Standardschrauben erfordern würde.
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