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Kommentar Betrieblicher DatenschutzRückzug ist kein Erfolg

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Es ist die Aufgabe einer Volkspartei, den Ausgleich zwischen Interessen herbeizuführen. Aber die Union lässt ein Gesetz zum betrieblichen Datenschutz lieber fallen.

E s ist eine Bankrotterklärung schwarz-gelber Rechtspolitik. Vermutlich wird es in dieser Wahlperiode kein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz mehr geben. Handlungsfähigkeit sieht anders aus.

Der DGB wertet den Rückzieher als Sieg seiner Kampagne. Doch ganz so lasch wie angeprangert war der Gesetzentwurf auch nicht. Immerhin haben die Arbeitgeber ihn ebenfalls als Bedrohung empfunden. Hinter den Türen der Unions-Fraktion dürfte der Protest der Wirtschaft wohl auch der einflussreichere gewesen sein.

Aus Sicht der Union war es bequem, den Gesetzentwurf vorerst fallen zu lassen. So konnte sie gleich zwei Lobbys auf einmal befriedigen, das lässt man sich in einem Wahljahr nicht entgehen. Eigentlich gehört es aber gerade zu den Aufgaben einer Volkspartei, den Ausgleich der Interessen selbst herbeizuführen und nicht den Gerichten zu überlassen.

Bild: taz
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Denn bis auf Weiteres bleibt es nun dabei, dass die Arbeitsgerichte den Datenschutz in deutschen Betrieben regeln. Das ist besser als nichts, aber völlig unübersichtlich. Deshalb konnte auch niemand verlässlich sagen, ob der Gesetzentwurf gegenüber der Rechtsprechung nun eine Stärkung oder eine Schwächung des Datenschutzes gebracht hätte. Immerhin hätte das geplante Gesetz aber mehr Transparenz geschaffen. Deshalb ist sein Scheitern kein Erfolg.

Die flächendeckende und anlasslose Bespitzelung von Beschäftigten bei der Bahn oder bei Lidl war so oder so unzulässig. Die wirklich krassen Fälle bleiben illegal. Wichtiger als ein Gesetz ist hier die Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber allen Formen von Überwachung. Rechtsbrüche werden heute mit Empörung und Imageeinbußen bestraft. Diese Sprache verstehen die Unternehmen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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1 Kommentar

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  • KS
    Karin Schuler

    Hallo Herr Rath,

     

    es entspricht durchaus nicht den Tatsachen, dass es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Datenschutzgesetze gibt, die ihre Persönlichkeitsrechte schützen. Ihre Formulierung "wird von deutschen Arbeitsgerichten geregelt" legt dem nicht so bewanderten Leser nahe, dass Beschäftigtendatenschutz nur durch Urteile erzielt würde. Dies ist eine glattte Irreführung und aus meiner Sicht äußerst ärgerlich.

     

    Die grundlegenden Schutzvorgaben des BDSG gelten natürlich auch im Arbeitsverhältnis und sie sind nicht die schlechtesten - jedenfalls besser, als das, was us druch den Entwurf "blühte". Die immer wieder zitierten Skandale bis 2010 waren weitgehend kein Ergebnis schlechter oder fehlernder Gesetze sondern krimineller Machenschaften.

     

    Aber ein Gesetz, das das derzeit durch das BDSG bestehende Schutzniveau verschlechtert, brauchen wir nun wirklich nicht.

     

    Es kann nicht schaden, vor dem Schreiben die Rechtslage und die einschlägigen Texte zu studieren.

     

    Karin Schuler

    Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.