Kommentar Attac-Urteil des BFH: Doppelnull
In Deutschland ist jeder Karnevalsverein gemeinnützig. Ausgerechnet Attac wird diese Eigenschaft nun gerichtlich aberkannt – absurd.
W as die Globalisierungskritiker von Attac machen, soll laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht gemeinnützig sein. Laut Attac selbst erinnert die Entscheidung irgendwie an Ungarn und Brasilien, wo Parteien und Regierungen immer wieder versuchten, „politisch missliebige Organisationen über das Gemeinnützigkeitsrecht mundtot zu machen“. Die Aussage macht das Urteil zu einer Doppelnull: Die Entscheidung des BFH ist ebenso seltsam wie die Reaktion von Attac.
Stellen wir zunächst mal fest, dass in Deutschland jeder Karnevalsverein gemeinnützig ist. Es dient also offenbar der Allgemeinheit, trunkenen Narren Kamellen zuzuwerfen. Die Forderung, profittrunkene Finanzmärkte mittels einer Finanztransaktionensteuer am Erhalt des Gemeinwohls zu beteiligen dient laut BFH allerdings nicht dem – nun, dem Gemeinwohl.
Genauso wenig wie die völlig absurde Idee, die Bekämpfung von Steuerflucht zu fordern und entsprechende Aufklärungsarbeit zu machen. Das höchste deutsche Finanzgericht in München nennt in seiner Urteilsbegründung gegen eine Gemeinnützigkeit von Attac explizit diese beiden Beispiele, nebst Kampagnen gegen Sparpakete der Bundesregierung oder Bahnprojekte, gemeint ist damit wohl Stuttgart 21.
Zur Ehrenrettung des Gericht muss gesagt werden, dass die Richter explizit darauf verweisen, nicht „die inhaltliche Berechtigung der von Attac erhobenen Forderungen“ zu beurteilen. Vielmehr seien eben nach der Abgabenordnung Forderungen zur Tagespolitik nicht gemeinnützig, weshalb auch Parteien diesen Status nicht genießen.
Existenziell für das Gemeinwohl
Doch abgesehen davon, dass Parteien vom Staat teilfinanziert sind, NGOs dagegen auf Gemeinnützigkeit angewiesen sind, ist die Begründung absurd. Zur Kernforderung Attacs gehört seit jeher die Besteuerung von Finanztransaktionen – das steckt sogar im französischen Namen: „Association pour une Taxation des Transactions Financières pour l'Aide aux Citoyens“.
Hätten sich die Münchner Richter ein klein wenig mit Finanzmarktpolitik beschäftigt, so wüssten sie, dass Besteuerung und Kontrolle dieser Finanzmärkte für das Gemeinwohl existentiell sind. 2008 brach um ein Haar das Weltwirtschaftssystem zusammen, weil Märkte nicht reguliert waren.
Die Ideen, die Attac propagiert, werden seit Jahren auf Ebene der G20-Staaten diskutiert, die Europäische Kommission will eine EU-weite Finanztransaktionssteuer einführen – das hat nichts mit „Tagespolitik“ zu tun, sondern mit Grundfragen staatlicher Ordnung.
„Vielmehr erhebt das Grundgesetz mit der Verpflichtung aller öffentlichen Gewalt auf das Sozialstaatsprinzip die Ausrichtung auf soziale Gerechtigkeit zu einem leitenden Prinzip aller staatlichen Maßnahmen“, schrieb denn auch das Hessische Finanzgericht 2017, das vorinstanzlich Attac noch Recht gegeben hatte.
Bitterer Beigeschmack
Hinzu kommt ein wirklich bitterer Beigeschmack: Nämlich der, dass es tatsächlich salonfähig zu werden scheint, unliebsame NGOs über den Hebel Gemeinnützigkeit unter Druck zu setzen: die CDU stellt den entsprechenden Status auch bei der Deutschen Umwelthilfe in Frage.
Auch wenn der von Attac vorgebrachte Vergleich mit Ländern wie Ungarn oder Brasilien absurd ist, zeigt die Entwicklung dennoch, dass es in Deutschland dringend eine klarere Definition der Gemeinnützigkeit braucht.
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