Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Klima-Finanzierung steht
Das Kabinett hat ein 23-seitiges Klimaschutzprogramm beschlossen. Bis daraus konkrete Gesetze werden, ist es noch ein weiter Weg.
Einigkeit besteht hingegen inzwischen über die finanziellen Auswirkungen des Pakets. Laut einer Kabinettsvorlage, die am Mittwoch beschlossen werden soll und die der taz vorliegt, sind von 2020 bis 2023 Gesamtausgaben von 54,4 Milliarden Euro vorgesehen. Finanziert werden sollen sie ohne neue Schulden vor allem aus den Einnahmen des Emissionshandels: 12 Milliarden Euro soll der bestehende Emissionshandel für Industrie und Energiewirtschaft einbringen, weitere 18,8 Milliarden Euro der neu einzuführende CO2-Preis im Bereich Verkehr und Wärme. 10 Milliarden sollen aus der Rücklage des Energie- und Klimafonds entnommen werden, etwa 15 Milliarden aus dem allgemeinen Haushalt.
Anders als in den im Vorfeld erstellten Gutachten angenommen, wird aber nur ein kleiner Teil der Einnahmen aus dem neuen CO2-Preis gleichmäßig rückerstattet: Über die Senkung der EEG-Umlage beim Strompreis fließen bis 2023 lediglich rund 5 Milliarden Euro an Haushalte, Gewerbe und Industrie zurück. Der Rest des Geldes wird für die Entlastung einzelner Gruppen wie Fernpendler oder Wohngeldbezieher sowie für die Förderung von Gebäudesanierung und Elektromobilität verwendet.
Rechtliche Hürden bei der Umsetzung
Schon bis zum Jahresende will die Regierung die einzelnen Vorhaben nun in Gesetzentwürfe gießen. Doch damit ist es nicht getan. Fest steht schon jetzt, dass viele Vorhaben von der EU-Kommission gebilligt werden müssen, weil sie als Beihilfe gelten. Zudem muss bei vielen Gesetzen, die auch Finanzen der Länder betreffen, der Bundesrat zustimmen – etwa bei der geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale, der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung oder dem Ausbau der Lade-Infrastruktur. Ob auch die Einführung des CO2-Emissionshandels im Verkehrs- und Gebäudesektor zustimmungspflichtig ist, hängt davon ab, wie diese gesetzlich genau umgesetzt wird.
Zu lösen sind dabei auch noch rechtliche Hürden. So könnte ein Emissionshandel mit Festpreis als steuerähnliche Sonderabgabe auf CO2 vor dem Bundesverfassungsgericht landen, warnte am Dienstag die Fachanwältin Ines Zenke. Auch die geplante Ausrichtung der Lkw-Maut am CO2-Ausstoß könne juristisch schwierig werden, wenn bereits auf den Kraftstoff eine CO2-Abgabe erhoben wird.
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