Klimaschutz als Menschenrecht: Seniorinnen siegen in Straßburg
Der Menschenrechtsgerichtshof gibt einer Gruppe älterer Frauen recht: Ihr Land tue zu wenig, um das Klima zu schützen. Das Urteil gilt als wegweisend.
Geklagt hatten die Klimaseniorinnen, eine Gruppe aus mehr als 2.000 Schweizerinnen, die durchschnittlich 73 Jahre alt sind. Sie hatten sich schon in der Schweiz durch die Instanzen geklagt – ohne Erfolg. Ihre Argumentation: Sie seien besonders von den Folgen der Klimakrise betroffen, wären zum Beispiel als ältere Frauen noch stärker als die Durchschnittsperson während Hitzewellen in Gefahr. Insgesamt gehen die Schweizer Behörden von 474 Hitzetoten im Sommer 2022 aus, neuere Daten liegen noch nicht vor. Auch in Deutschland starben in dem Jahr sehr viele Menschen durch Hitze, laut Robert-Koch-Institut gab es 4.500 Fälle.
Die Straßburger Richter*innen wiesen allerdings am Dienstag auch zwei weitere Klimaklagen gegen Regierungen ab: Sechs portugiesische Jugendliche hatten mehr als 30 europäische Staaten auf mehr Klimaschutz verklagt, darunter Deutschland. Und der ehemaliger französischer Bürgermeister des Küstenorts Grande-Synthe, Damien Carême, forderte für dessen Schutz mehr Engagement gegen die Erderhitzung von seiner Regierung.
Nur hatten die Portugies*innen noch gar nicht ihre heimischen Gerichte angefragt. Und Carême ist mittlerweile als EU-Abgeordneter in Brüssel wohnhaft, gilt also für das Straßburger Gericht nicht mehr als Opfer der Klimawandelfolgen in Grande-Synthe. In beiden Fällen sprachen also formale Gründe gegen einen Erfolg vor dem Menschenrechtsgerichtshof.
„Ein Sieg für alle“
Die Enttäuschung bei den gescheiterten Kläger*innen ist groß. Zunächst hatte das Gericht dem portugiesischem Fall sogar besondere Priorität eingeräumt. „Ich hatte wirklich gehofft, dass wir vor Gericht gegen alle Länder gewinnen würden“, sagte die 19-jährige Klägerin Sofia Oliveira am Dienstag. „Ich bin natürlich sehr enttäuscht, dass das nicht passiert ist.“ Sie freut sich aber mit ihren Schweizer Mitstreiterinnen. „Am wichtigsten ist, dass das Gericht im Fall der Klimaseniorinnen deutlich gemacht hat, dass Regierungen ihre Emissionen stärker senken müssen, um Grundrechte zu schützen“, so die Portugiesin. „Also denke ich wirklich, dass ihr Sieg auch ein Sieg für uns ist. Und damit ein Sieg für alle.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die der Europarat vereinbart hat. Dem gehören neben EU-Staaten auch andere Länder an, die auf dem europäischen Kontinent liegen. Insgesamt sind es 46. Russland wurde infolge des Kriegs gegen die Ukraine ausgeschlossen, der Menschenrechtsgerichtshof verhandelt allerdings weiter Fälle gegen Moskau.
Die Menschenrechtskonvention ist von 1950, stammt also aus einer Zeit, als über den Klimawandel noch nicht viel bekannt war. Entsprechend enthält sie dazu auch keine Richtlinien oder Vorschriften, auch nicht zu anderen ökologischen Krisen. Dennoch hat der Menschengerichtshof schon Staaten zum Erhalt einer „gesunden Umwelt“ verpflichtet, und zwar mit Verweis auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das die Menschenrechtskonvention garantiert. Insofern galt es als ungewiss, wie die Richter*innen entscheiden würden.
Künftige Generationen besonders bedroht
Auch Klimaforscher*innen betonen, welche Einschränkungen die Klimakrise für Individuen und Gesellschaften bedeutet. „Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und Waldbrände bedrohen schon heute Menschenleben“, sagte Johan Rockström, Chef des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, am Dienstag nach Verkündung der Entscheidung aus Straßburg. „Mit fortschreitendem Klimawandel nehmen diese Extremwetterereignisse zu.“
Künftige Generationen seien daher besonders vom Klimawandel bedroht. „Regierungen müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um Emissionen zu mindern und schwer vermeidbare CO2-Emissionen durch Negativemissionen auszugleichen“, so der Wissenschaftler. „Je stärker wir das CO2-Budget für die 1,5 Grad überschreiten, desto mehr CO2 muss darüber hinaus durch gezielte Entnahmen abgebaut werden.“
Expert*innen sehen den Klageerfolg der Schweizerinnen, der Klimaschutz offiziell zur Menschenrechtsfrage macht, als bedeutsam an. Zum Beispiel die Juristin Catherine Higham von der London School of Economics: „Jetzt haben wir schwarz auf weiß, dass Regierungen beim Klimawandel eine Schutzpflicht für ihre Bevölkerung haben.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Proteste bei Nan Goldin
Logiken des Boykotts
Bundeskongress der Jusos
Was Scholz von Esken lernen kann
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestsellerautor will in den Bundestag
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Schwedens Energiepolitik
Blind für die Gefahren