Klimaneutralität bis 2045: CO2-Ausstoß per Gesetz verbieten
Die Stiftung Klimaneutralität schlägt Regeln zum Ende von Öl, Gas und Kohle vor. Das soll den Ausstieg billiger und Investitionen sicherer machen.
![Rauchwolken über Kraftwerk vor Sonnenuntergang Rauchwolken über Kraftwerk vor Sonnenuntergang](https://taz.de/picture/4863493/14/27311819-1.jpeg)
Baake drängt zur Eile: „Wenn hier Zeit vergeudet wird, besteht die Gefahr, dass heute klimaschädliche Fehlinvestitionen getätigt und morgen Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staatshaushalt geltend gemacht werden. Die Milliardenbeträge, die von den Energiekonzernen im Rahmen des Kohleausstiegs gefordert werden, zeigen, wohin das führen kann.“
Das Problem: Wer heute eine Anlage bauen will, die mit Öl, Gas oder Kohle betrieben wird, und die geltenden Voraussetzungen erfüllt, hat rechtlich einen Anspruch auf unbefristete Genehmigung. Erst 2020 haben Unternehmen in Deutschland 1,5 Milliarden Euro in neue Gasleitungen investiert, heißt es von der Stiftung. Nach den bisherigen Vorschriften werden diese Investitionen über 45 Jahre abgeschrieben.
Aber schon in 24 Jahren muss ein klimaneutrales Deutschland ohne fossiles Gas, Öl und Kohle auskommen. Deshalb sollte ein Verbot dieser Stoffe so früh wie möglich festgeschrieben werden, heißt es auch im Gutachten der Kanzlei Becker, Büttner, Held: Das schütze vor „gestrandeten Investitionen“ der Unternehmen und Schadenersatzforderungen an den Staat. Mit einem Artikelgesetz des Bundestags müssten einige Vorschriften geändert werden, etwa zum Immissonsschutz, zum Betrieb von Gebäuden, zum Bergbau und zur Energiewirtschaft. In allen würde festgelegt, dass ab 1. Januar 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr verheizt werden dürfen. Durch Pipelines dürfte dann kein fossiles Gas mehr fließen.
Planungssicherheit für alle
Man befriste nicht den Einsatz von Technologien, so Baake, sondern „den Einsatz der fossilen, klimaschädlichen Brennstoffe. Damit schaffen wir Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen und beugen Fehlinvestitionen vor“.
Zwei Ausnahmen hat diese Regelung: Der Einsatz von Öl, Gas und Kohle kann weiter möglich sein, wenn das CO2 aus einer fossilen Anlage vollständig aufgefangen und sicher gelagert wird. Und durch die Pipelines könnte nach einer Umrüstung synthetisches Gas oder Wasserstoff fließen. Besonders nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Klimaschutz sei aber klar: Je schneller ein solches Verbot komme, desto mehr Gestaltungsraum bleibe – und weniger Risiko für die Steuerkasse.
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