Klimagesetze in Frankreich: Note 6 von Umweltschützern
Flugverbote für Inlandsstrecken, Werbeverbote für fossile Firmen: Umweltorganisationen in Frankreich halten das neue Klimapaket für unzureichend.
Allerdings spricht auch die Ex-Grüne, die sich Präsident Emmanuel Macron angeschlossen hat, um Ministerin zu werden, bloß von einer „Etappe“. Es ist zu offensichtlich, dass das Ergebnis der langen Parlamentsdebatten unter den ursprünglichen Erwartungen und auch hinter den anfänglichen Zielen der Regierung zurückbleibt.
Ausgangspunkt waren 150 Vorschläge eines vom Präsidenten initiierten Klima-Bürgerrats. Allerdings wurden dessen Ideen und Forderungen nur zum Teil und oft in abgeschwächter Form berücksichtigt.
Noch vor zwei Wochen musste die Regierung aufgrund des Widerstands im Senat auf die gewünschte Volksabstimmung über eine Verfassungsgarantie für den Klima- und Umweltschutz verzichten.
Schwerverkehrsabgabe wird möglich
Heute erteilten die Umweltorganisationen der Regierung für das verabschiedete Klimapaket die Note „Ungenügend“. „Das Wunder hat sich nicht ereignet, und das Gesetz ist sehr weit von den Klimazielen und den Erwartungen der Bürger:innen entfernt“, kommentierte beispielsweise der WWF Frankreich. Für die rechte Oppositionspartei „Les Républicains“ hat es dagegen noch „zu viel neue Abgaben und juristische Regeln“.
Immerhin werden laut den neuen Regelungen Kurzstreckenflüge im Inland untersagt, wenn für dieselbe Verbindung täglich mehrere Bahnen fahren und die Fahrtzeit nicht länger als zweieinhalb Stunden dauert. Zudem wird zumindest für einige Grenzregionen die Möglichkeit einer Schwerverkehrsabgabe eingeführt und die Großstädte werden ermahnt, Fahrzeuge mit hohem Abgasausstoß aus den Zentren zu verbannen.
Im Bereich der Werbung wird die Reklame für fossile Energien und Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von mehr als 123 Gramm pro Kilometer verboten. In den Schulrestaurants muss mindestens ein Mal pro Woche vegetarisch gegessen werden, 50 Prozent der Nahrungsmittel hier müssen künftig aus nachhaltiger Produktion und 20 Prozent aus der Biolandwirtschaft stammen.
Keine neuen Einkaufszentren mehr
Fortschritte sollen zudem mit Subventionen und Steuererleichterungen für den klimagerechten Umbau von Immobilien erzielt werden. Zum Schutz von Landschaft und Grünzonen sollen außerdem keine großen Einkaufszentren mehr genehmigt und die Versiegelung der Böden gestoppt werden.
Schließlich wird neu im französischen Strafrecht ein „Ökozid-Delikt“ geschaffen: Wer vorsätzlich, Wasser, Boden und Luft verschmutzt, kann im Höchstfall mit zehn Jahren Haft und 4,5 Millionen Euro Geldbuße bestraft werden.
Ob das reicht, die Klimaziele Frankreichs zu erreichen, ist fraglich. Deshalb hat das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der Conseil d'Etat, dem Staat Anfang Juli ein Frist von neun Monaten eingeräumt, um dafür die „nötigen Maßnahmen“ zu ergreifen.
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