piwik no script img

Kleine Anfrage der CDU/CSUWie politisch darf ein Sportverein sein?

Die Modernisierung der Gemeinnützigkeit ist in der vergangenen Wahlperiode genauso versandet wie das Demokratiefördergesetz. Das rächt sich nun.

Als gemeinnützige Zwecke gelten unter anderem Kultur, Sport, Wissenschaft und Brauchtumspflege. Im Bild: Ein Fußballtraining in Bonn im Juni 2024 Foto: Ute Grabowsky/photothek/imago

Freiburg taz | Die rot-grün-gelbe Bundesregierung ist auch bei der Demokratieförderung gescheitert. Laut Koalitionsvertrag wollte sie das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und Demokratieprojekte langfristig fördern. Beides gelang nicht, weil die FDP, insbesondere Finanzminister Christian Lindner, blockierte. Mit der Begründung, dass von den Reformen vor allem links-grüne Projekte profitieren würden.

Wenn eine Organisation als gemeinnützig gilt, muss sie weniger Steuern zahlen. Und auch Steu­er­zah­le­r:in­nen können ihre Spenden an die Organisation absetzen. Welche Zwecke gemeinnützig sind, hat der Gesetzgeber in der Abgabenordnung aufgelistet, unter anderem Kultur, Sport, Wissenschaft, Brauchtumspflege, Umweltschutz, Hilfe für Flüchtlinge.

Auch politische Bildung ist gemeinnützig. Allerdings zählen politische Kampagnen nicht zur politischen Bildung, entschied der Bundesfinanzhof 2019 in einem Grundsatzurteil. Die globalisierungskritische NGO Attac hatte sich erfolglos gegen die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit gewehrt. Das Urteil führte bei Nichtregierungsorganisationen zu großer Verunsicherung, auch wenn bisher die befürchtete breite Welle von Gemeinnützigkeits-Aberkennungen ausblieb.

Immerhin formulierte das Finanzministerium 2022 in einem Anwendungserlass zur Abgabenordnung, es sei „nicht zu beanstanden, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“. In Klammern fügte es ein: „z. B. ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus“. Eine gesetzliche Klarstellung in der Abgabenordnung kam aber nicht zustande. Darauf weist jetzt auch die CDU/CSU hin und stellt die Rechtmäßigkeit des Erlasses in Frage.

Gescheitert ist die Ampelkoalition auch mit dem sogenannten Demokratiefördergesetz. Initiativen gegen Rassismus und Extremismus sollten langfristige Förderzusagen erhalten und nicht jedes Jahr bangen müssen, ob die Förderung fortgeführt wird. Das Bundeskabinett beschloss im März 2023 zwar einen Gesetzentwurf, der aber trotz zunehmendem Antisemitismus versandete.

Die CDU/CSU postuliert, dass sich staatlich geförderte Projekte politisch neutral verhalten müssen. Das ist aber umstritten. Eigentlich gilt die vom Bundesverfassungsgericht postulierte Neutralitätspflicht nur für den Staat selbst. So darf die Bundesregierung nicht zu Anti-AfD-Demos aufrufen.

Allerdings hat der sächsische Landesrechnungshof in einem Sondergutachten Anfang 2024 die These aufgestellt, die Landesregierung dürfe ihre eigene Verpflichtung zur politischen Neutralität nicht dadurch umgehen, dass sie zivilgesellschaftliche Gruppen finanziert, die dann andere Parteien auf eine Art und Weise angreifen, die dem Ministerium selbst verboten ist. Ein Gegengutachten des Mainzer Rechtsprofessors Friedhelm Hufen kam dagegen zum Schluss, dass staatlich geförderte Projekte durchaus die AfD kritisieren dürfen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • "Die CDU/CSU postuliert, dass sich staatlich geförderte Projekte politisch neutral verhalten müssen"

    Da fängt das Missverständnis schon an. Politische Äußerungen müssen von dem durch die Abgabenordnung verliehenen und durch die Satzung konkretisierten, gesetzlichen Mandat gedeckt sein.

    Gemeinnützige Körperschaften aber auch Selbstverwaltungskörperschaften oder Berufsverbände verfügen über ein eingeschränktes gesetzliches Mandat zur Wahrnehmung von politischen Äußerungen.

    Denn die Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung ist grundsätzlich den politischen Parteien vorbehalten. So ist es auch im Parteiengesetz festgehalten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PartG).

    Die Diskrepanz besteht in der Auffassung von politischer Äußerung und der Art des hinwirkens auf die öffentliche Meinungsbildung.

    Es macht einen Unterschied einzelne politische Äußerungen öffentlich zu kritisieren oder eine Partei an sich.

    Und da es seit dem Urteil des Bundesfinanzhof von 1984 Konsens ist das Tätigkeiten mit politischer Zielsetzung gemeinnützig sein können, kann das Manöver der CDU lediglich als Nebelkerze bezeichnet werden, um kritische Stimmen aus dieser Richtung mundtot zu machen.

  • Und so – allmählich, Schritt für Schritt, baut sich der Staat um.



    Hier eine kleine Einschränkung, dort eine entzogene Finanzierung, langsam, aber bedächtig werden die Rechte der Bürger eingeschränkt -oder vielleicht besser – eingehegt.

    Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet.

    Und seien wir wachsam: Schurken, die ihre Bärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen. Aber die, die ihre Absichten in gute Worte kleiden, sind viel gefährlicher.



    Wachsamkeit ist der Preis, den wir Tag für Tag für unsere Freiheit zahlen müssen.



    So – nicht wortgetreu - hat es Jean-Luc Picard es in den Neunzigern formuliert. Traurig, aber wichtig, das täglich zu beherzigen.

    Man könnte hinzufügen: No pasaràn!

  • Es sollte nur parteipolitische Neutralität zählen. Gegenüber Themen wie Demokratie, Antirassismus, Gleichberechtigung, Umweltschutz sollte man nicht neutral sein.

    • @Ciro:

      Im Bereich des Umweltschutzes wurde gerichtlich festgestellt, dass die unmittelbare Einwirkung auf politische Parteien und staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des Umweltschutzes in den Hintergrund zu treten hat, da andernfalls fast jeder Umweltschutzverein als politischer Verein zu betrachten wäre.

      Siehe hierzu auch



      Bundesfinanzhof Urteil vom 20. 03.17 - X R 13/15

  • "Eigentlich gilt die vom Bundesverfassungsgericht postulierte Neutralitätspflicht nur für den Staat selbst."

    Dann wäre es doch höchst konträr, wenn der Staat Vereinigungen subventioniert (durch Steuerfreistellungen oder Zuwendungen), die ihrerseits dann gegen nicht verbotene Parteien mobilisieren. Eine Umgehung liegt auf der Hand.

  • Es ist eigentlich alles ziemlich einfach.



    Ein Sportverein darf so politisch sein, wie die Mitglieder das wollen!



    Nur kann er dafür keine staatliche Förderung verlangen.

    Es ist schon erstaunlich, wie viele das Missbrauchspotential nicht erkennen (wollen).



    Die Regierung fördert gezielt Vereinigungen, die Werbung für die Regierung oder gegen die Opposition machen.



    Sollen das andere Regierungen auch so machen dürfen?`



    Passt das in eine Demokratie?

    • @Frauke Z:

      Kleiner Denkfehler. Ein Sportverein gemäß ihrer Darstellung würde nicht nur keine staatliche Förderung erhalten, es würde auch die Gemeinnützigkeit aberkannt. Er wäre dann ein privat-rechtlicher Verein und keine Körperschaft mehr.