Klage wegen Online-Glücksspiel: Unerwünschte TV-Werbung
Der Glücksspielverband klagt gegen einen Privatsender, um die Werbeoffensive der Anbieter von Online-Glücksspielen zu stoppen.
„Hyperino, dein Casino“ oder „Mr. Green“ – seit einiger Zeit ballt sich TV-Werbung für das Zocken im Netz, immer mit dem Hinweis, das Angebot gelte „nur für Schleswig-Holstein“. Denn in diesem Bundesland ist Online-Glücksspiel schon heute legal, der Rest der Republik soll erst mit dem Staatsvertrag 2021 folgen.
Legal, illegal, scheißegal: Den SpielerInnen, die pro Jahr für einen Gesamtumsatz aller Glücksspielarten von rund 300 Milliarden Euro sorgen, ist dieser Unterschied offenkundig wurscht. In den vergangenen Wochen, in denen Lotto-Kioske und Spielhallen geschlossen waren, stiegen die Zugriffe auf Online-Angebote. So hat Corona den Langzeittrend weg vom Lottoschein hin zum Klick-Casino verstärkt.
Daher will der BDGU, dem vor allem Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks angeschlossen sind, die Werbeoffensive der Anbieter unterbinden. Erste Urteile zeigen, dass die Gerichte das ähnlich sehen: Die Werbung wecke „Sympathien für das Glücksspiel insgesamt“, damit auch für illegale Angebote, hieß es von einem Kölner Gericht.
Trend kaum aufzuhalten
Der Trend in Richtung Internet wird sich aber wohl kaum aufhalten lassen. Seit Jahren wächst der Markt hier am stärksten, während Lotto oder klassische Pferdewetten verlieren. Um die Kontrolle über den Markt zu behalten, sieht der neue Staatsvertrag daher Lizenzen für Online-Anbieter vor. Es geht auch für den Staat um viel Geld: Die legale Glücksspielbranche zahlt jährlich fünf Milliarden Euro für Steuern und Abgaben für gemeinnützige Zwecke. Die illegalen Umsätze fließen ins Ausland ab.
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