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Klage wegen MordaufrufenGruppe „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe“ bleibt auf Facebook

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, verlangt von Facebook die Schließung von Anti-DUH-Gruppen. Nun verliert er in zweiter Instanz.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch mit seinen An­wäl­t:in­nen beim Berufungsprozess vor Gericht Foto: Jens Kalaene/dpa
Christian Rath

Aus Berlin

Christian Rath

Das Kammergericht Berlin hat die Klage auf Schließung von zwei Facebookgruppen abgelehnt, in denen gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ihren Geschäftsführer Jürgen Resch gehetzt wird. Es gebe keine rechtliche Grundlage für eine Auflösung solcher Gruppen, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Elzer.

„Stoppt die Deutsche Umwelthilfe“ heißt die größere, offene Gruppe mit über 50.000 Mitgliedern. Die kleinere, private Gruppe heißt „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe JETZT“ mit über 12.000 Mitgliedern. Eine der Gruppen wurde nach Informationen der DUH von einem Automobilmanager gegründet.

In diesen Gruppen kommt es regelmäßig zu Beleidigungen und Tötungsfantasien. Die DUH hatte eine kleine Sammlung zusammengestellt: „Zeigt diesem Dreckschwein die Macht des Volkes“, „Schickt den Resch … ins Nirwana“, „Ob den mal jemand zur Strecke bringt?“, „Lasst uns den unnützen Knecht wegbomben“.

Jürgen Resch hat daher gegen die Facebook-Mutter Meta zivilrechtlich auf Löschung dieser Gruppen geklagt. Es sei ihm nicht zuzumuten, jeden Tag diese Foren aufzusuchen und Mordaufrufe zu melden, damit sie anschließend von Meta gelöscht werden können.

Deutsche Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe ist ein gemeinnütziger Verein, der sich aktiv für die Einhaltung von Umweltrecht einsetzt – gern und oft auch vor Gericht. Aktuell klagt sie zum Beispiel gegen das Land Berlin, weil der Berliner Senat ein Klimaschutzprogramm nicht fortführt. Im Oktober setzte sie vor dem Bundesverwaltungsgericht durch, dass Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) etwas gegen zu hohen Nitrateinsatz tun muss. Immer wieder zieht die DUH auch gegen die Autobauer vor Gericht, etwa wegen unzulässiger Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen oder wegen des hohen CO2-Ausstoßes der Fahrzeuge.

Meta hielt dagegen, dass der Großteil der Äußerungen in den Facebook-Gruppen zulässige Kritik an der DUH darstelle und eine Löschung der beiden Gruppen daher unverhältnismäßig wäre.

In erster Instanz entschied im November 2023 das Landgericht Berlin und lehnte Reschs Klage ab. Die Gruppen an sich seien nicht auf Persönlichkeitsverletzungen ausgerichtet, sondern auf einen „sachbezogenen Diskurs“. Die strafbaren Äußerungen stammten nicht von Administratoren der Gruppe.

Dagegen ging der DUH-Geschäftsführer in Berufung. In den Gruppen herrsche eine gefährliche Eigendynamik, eine Art Überbietungswettbewerb, immer menschenverachtendere Äußerungen über ihn zu posten. Meta sei als Host-Provider für die beiden Gruppen verantwortlich und müsse sie schließen.

Richter zeigt Verständnis für die Klage

Doch auch beim Berliner Kammergericht, einem Oberlandesgericht, hatte Resch keinen Erfolg. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Auflösung ganzer Facebook-Gruppen, entschied das Gericht. „Ich verstehe das Anliegen von Herrn Resch“, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Elzer, „aber er ist auch nicht rechtlos gestellt.“ Wenn er einen Mordaufruf melde, werde dieser von Facebook gelöscht.

Auch ein Hilfsantrag Reschs wurde abgelehnt. Dabei hatte Reschs Anwältin Juliane Schütt beantragt, dass Meta wenigstens selbst aktiv alle Beleidigungen und Morddrohungen gegen Jürgen Resch suchen und löschen solle – damit Resch das nicht mehr selbst machen muss. Das Kammergericht hielt den Antrag aber für unzulässig, weil er zu spät gestellt wurde.

Das Kammergericht ließ keine Revision zum BGH zu. Dagegen kann Resch aber noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Resch wird bei seiner Grundsatzklage unter anderem von der Organisation Hate Aid unterstützt sowie von anderen Hass-Betroffenen wie Sawsan Chebli (SPD) und Carla von Reemtsma (Fridays for Future).

(Az.: 10 U 190/23)

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