Klage gegen Klimaschutzgesetz: Déjà-vu in Karlsruhe
Thomas Heilmann zieht wegen des Klimaschutzgesetzes vors Verfassungsgericht. Der CDU-Abgeordnete will die Abstimmung am Freitag verhindern.
Heilmann ist als Vorsitzender der CDU-Klima-Union zwar auch inhaltlich gegen das Gesetz, das er als Aufweichung des Klimaschutzes sieht. Verfassungsrechtlich macht er aber nur geltend, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das „überfallartige“ Vorgehen der Ampel-Koalition verletzt werden. Erst am vorigen Freitag, dem 19. April, sei der endgültige Änderungsantrag verschickt worden und schon eine Woche später soll er im Bundestag beschlossen werden.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist zwar schon zehn Monate alt. Im Wesentlichen sollen die sektorspezifischen Klimaziele relativiert werden. Im jüngsten Entwurf wurden nun aber auch die Klimaziele für die Jahre 2031 bis 2040 fortgeschrieben. Die Auswirkungen hält Heilmann für so „hochkomplex“, dass er diese ohne wissenschaftliche Beratung nicht binnen einer Woche beurteilen könne.
In seinem Eilantrag, der der taz vorliegt, verlangt Heilmann „zusätzliche Tage an angemessener Beratungszeit“, ohne eine genaue Zahl zu nennen. Es bestehe kein Zeitdruck. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts muss nun bis Freitag entscheiden, ob er Heilmanns Eilantrag auf Vertagung stattgibt.
Schon mal Erfolg in Karlsruhe
Heilmann hatte bereits im Juli 2023 mit einem ähnlichen Eilantrag Erfolg und erreichte eine längere Beratungszeit beim Heizgesetz. Das Bundesverfassungsgericht deutete damals an, dass Abgeordnete ein Recht auf ausreichende Beratungszeit haben. Weil das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden ist, sind die Einzelheiten noch unklar.
Während Heilmann seinen Antrag schrieb, beriet der Zweite Senat des Gerichts über die Reform des Bundestags-Wahlrechts. Auch hier machte die Opposition geltend, dass die Ampel das Verfahren durchs Parlament gepeitscht hatte.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Emotionen und politische Realität
Raus aus dem postfaktischen Regieren!