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Klage gegen DemoverbotePropalästinensische Proteste als Grenzfall

Die Polizei hat 2022 und 2023 zurecht Nakba-Aufzüge untersagt, urteilt Berlins Verwaltungsgericht. Kundgebungen habe sie jedoch zu pauschal verboten.

Kundgebung zum Nakba-Tag in Berlin am 15. Mai 2025 Foto: Piotr Pietrus

Das Verbot von Aufzügen zu den Nakba-Tagen 2022 und 2023 war rechtmäßig. Das verkündete die erste Kammer am Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstagnachmittag. Das Gericht folgte damit der Gefahreneinschätzung der Polizei, die Demonstrationen zum Nakba-Tag in beiden Jahren verboten hatte und dies mit einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung begründet hatte, konkret mit der Sorge vor Übergriffen gegen Polizist*innen. „Einzelne Delikte, gegen die die Polizei vorgeht, hätten zu massiven Übergriffen auf Einsatzkräfte führen können“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

„Wir verkennen dabei nicht, dass sich der Anmelder in der Vergangenheit vorbildlich verhalten hatte“, führte der Richter in seiner Urteilsbegründung weiter aus. Auch machte er deutlich, dass er der Begründung der Polizei, die antisemitische Äußerungen hatte verhindern wollen, deutlich weniger Gewicht beimaß. Die Kammer hatte in der Verhandlung zuvor deutlich gemacht, dass sie die Verbote und ihre Begründungen durchaus kritisch sieht.

„Beide Aufmärsche sehen wir als Grenzfall“, betonte er. „Wir werden hier weiter sehr streng hingucken“, die Polizei dürfe sich nicht von pauschalen Einschätzungen leiten lassen. Genau deshalb urteilte das Gericht auch, dass die Polizei zwei Kundgebungen und eine weitere Versammlung im Mai 2022 zu Unrecht verboten hatte. „Die Kundgebungen waren ortsfest am Oranienplatz, in zeitlichem Abstand zur Nakba-Demo und mit nur wenigen Teil­neh­me­r*in­nen angemeldet“, sagte der vorsitzende Richter. Auch die von einer zweiten Person angemeldeten Versammlung sei berechtigt gewesen. Die Polizei habe hier pauschalisiert – und teils falsch geregelt. „Ein vermuteter Zustrom von emotionalisierten Jugendlichen war da nicht überzeugend, diese Versammlungen hätten nicht verboten werden dürfen.“

Wir verkennen dabei nicht, dass sich der Anmelder in der Vergangenheit vorbildlich verhalten hatte

Vorsitzender Richter der 1. Kammer am Verwaltungsgericht

Der sogenannte Nakba-Tag soll jährlich am 15. Mai an die Flucht und Vertreibung von Pa­läs­ti­nen­se­r*in­nen im Zuge der israelischen Staatsgründung 1948 erinnern. 2022 wollte der Anmelder, der der Organisation „Palästina spricht“ nahesteht, mit rund 1.000–1.200 Teil­neh­me­r*in­nen vom Oranienplatz zum Hermannplatz ziehen, um „an noch unkorrigiertes Unrecht zu erinnern“, wie es in der Anmeldung hieß. Außerdem hatte er zwei Kundgebungen mit rund 50 Personen für den 13. und 14. Mai am Oranienplatz angemeldet.

Kritik an Polizei

Die Polizei hatte damals alle drei Versammlungen untersagt. Auch eine von einer anderen Person angemeldete Kundgebung, die an die ermordete Al-Jazeera-Journalistin Shireen Abu Akleh erinnern sollte, hatte die Behörde als „Ersatzversammlung“ verboten. Dabei berief sich die Polizei auf Versammlungen zum Nakba-Tag aus den vorangegangenen Jahren, bei dem es zu Angriffen auf Po­li­zis­t*in­nen gekommen war.

Auch die Demonstration zum 75. Nakba-Tag im Mai 2023 hatte die Polizei verboten. „Ein vom Aufzug ausgehendes schädigendes Ereignis sei wahrscheinlich“, zitierte der vorsitzende Richter aus der damaligen Verbotsbegründung. Darin hieß es auch, es sei mit volksverhetzenden, antisemitischen und gewaltverherrlichenden Ausrufen zu rechnen sowie mit Gewalttätigkeiten, auch hier verwies die Polizei auf Nakba-Demos aus den vorangegangenen Jahren. Außerdem führte sie die „aktuelle angespannte Lage in Nahost“ als Kontext an, potenzielle jugendliche Teil­neh­me­r*in­nen seien daher „hoch emotionalisiert“.

Der Rechtsanwalt Ahmed Abed, der sich auch für die Linke Neukölln als Bezirksbürgermeister zur Wahl stellen will, vertrat in den beiden Verhandlungen alle drei Kläger*innen. Er kritisierte, dass die Polizei zu sehr nur auf die Demos geguckt habe, bei denen es zu Ausschreitungen gekommen war. „Es finden ständig Versammlungen zu Israel und Palästina statt, die friedlich sind“, sagte er und fragte, warum die Polizei diese nicht stärker miteinbeziehe. „Mit meinen Man­dan­t*in­nen haben die vorherigen Nakba-Demos auch nichts zu tun“, sagte er.

Verbote kamen sehr kurzfristig

Außerdem kritisierte er, dass der Anmelder die Versammlung zum 75. Jahrestag für den 20. Mai bereits im März angemeldet hatte. Das Verbot sei dann aber erst kurz vorher gekommen, am 17. Mai, und noch dazu direkt vor einem Feiertag. Aufgrund der kurzfristigen Absage sei es schwierig, dann noch Rechtsmittel einzulegen. Auch die Formulierung, dass hier die „libanesische, syrische und palästinensische Diaspora“ demonstriere, halte er für „diskriminierend“, die Demos seien sehr vielfältig besucht.

Dass das Gericht die Klagen zum großen Teil abgewiesen hatte, sei „unbefriedigend“, sagte Abed nach der Verhandlung. „Meine Man­dan­t*in­nen haben ein besseres Ergebnis verdient.“ Das Urteil sei „durchwachsen“; zumindest habe er teilweise gewonnen und nur teilweise verloren.

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