Klage der Deutschen Umwelthilfe: VW-Diesel bleiben erlaubt
Die DUH scheitert in Düsseldorf mit dem Versuch, die Fahrzeuge wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes zwangsweise stilllegen zu lassen.
Die DUH wollte erreichen, dass die Zulassungsbehörde in Düsseldorf VW-Autos mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 die Betriebserlaubnis entzieht, weil durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung die Betriebserlaubnis erloschen sei. Zudem hielten die betroffenen Fahrzeuge auch nach einem amtlichen Rückruf und Software-Update nicht die gesetzlichen Grenzwerte ein. Die DUH hat noch gegen neun weitere Städte geklagt, um sie zu Stilllegungen betroffener Pkws zu zwingen.
Die Richter am Düsseldorfer Verwaltungsgericht teilten diese Einschätzung nicht. Zum einen sei die DUH nicht klageberechtigt, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation von VW an. Die Anwälte des Konzerns hatten argumentiert, dass das Klagerecht von Umweltverbänden nur ortsfeste Anlagen betreffe und keine bereits genehmigten Produkte.
Zum anderen sei die Klage aber auch unbegründet, weil die betroffenen Fahrzeuge seit einem Software-Update auf dem Rollstand die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte einhielten. Wie die Emissionen im Straßenverkehr aussehen, sei nach EU-Recht unerheblich, sagte die Sprecherin.
Revision angekündigt
DUH-Anwalt Remo Klinger wies diese Argumentation zurück. „Die Aussagen zum Klagerecht stehen im Widerspruch zu aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs“, sagte er der taz. Auch die Einschätzung, dass die EU-Vorgaben nur auf dem Prüfstand einzuhalten seien, sei falsch.
Die DUH werde darum „schnellstmöglich Rechtsmittel einlegen“, sagte Klinger. „Wir hoffen, dass die Stadt Düsseldorf der Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zustimmt, damit wir bald eine höchstrichterliche Klärung bekommen.“ (mit afp, dpa)
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