Kindesmissbrauch-Prozess in Braunschweig: Ex-FDP-Politiker verurteilt
Mehrjährige Haftstrafe: Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden.
dpa | Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig verhängte für den 69-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Eine mitangeklagte Lehrerin aus Niedersachsen erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass das ehemalige FDP-Mitglied und die Lehrerin im Jahr 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen haben. Die 52-jährige Frau hatte zudem eingeräumt, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Nach einem Prozess mit nur wenigen Verhandlungstagen und nur zwei Zeugen hatte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft beantragt. Für die Frau hielt er ein Jahr auf Bewährung für angemessen. Mit dem Urteil ging das Gericht also für beide über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.
Der Verteidiger des früheren Parlamentariers hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Ebbing bestreitet die Vorwürfe. Er habe den Jungen nicht berührt, hatte der 69-Jährige zum Prozessauftakt gesagt. Die Verteidigung der angeklagten Frau wollte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten erreichen. Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus.
Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den Prozess in Niedersachsen war ein Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der entsprechende Strafbefehl – und damit der Urteilsspruch – ist nach Angaben des Berliner Gerichts seit etwa einem Jahr rechtskräftig. Diese Strafe wurde in das heutige Urteil einbezogen.
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