piwik no script img

Kindesentführung wegen SorgerechtsstreitSteakhaus-Erbin Christina Block angeklagt

Die Unternehmerin kämpft ums Sorgerecht für ihre Kinder. Sie soll einen Ex-Militär bezahlt haben, um sie aus der Obhut ihres Ex-Mannes zu entführen.

Es ist ein spektakulär eskalierter Sorgerechtsstreit: Seit Jahren kämpft die Hamburger Unternehmerin Christina Block um das alleinige Sorgerecht für zwei ihrer vier Kinder. Ein ewiges Gezerre, wie es oft vor Familiengerichten verhandelt wird: Beide Elternteile wollen die Kinder für sich. Gutachten sollen dann klären, was die Kinder selbst wollen – in diesem Fall angeblich beim Vater, Blocks Ex-Mann, bleiben – und am Ende ist mindestens eine Partei frustriert.

Im Fall der Block-Kinder hat dieser Frust bei der Mutter womöglich ein erstaunliches Maß an krimineller Energie freigesetzt – sollte die Anklage zutreffen, die die Staatsanwaltschaft Hamburg jetzt gegen sie und sechs weitere Verdächtige erhoben hat: Christina Block soll die gewaltsame Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben haben. Angeklagt ist auch ihr Lebensgefährte, der prominente ehemalige Fußball-TV-Moderator Gerhard Delling.

Block, ausgebildete Hotelfachfrau, ist Erbin der europaweit agierenden Hamburger Steakhouse-Kette Block House. 2019 war sie Wirtschaftsexpertin im Kompetenzteam für den damaligen CDU-Kandidaten für die Hamburger Bürgerschaftswahl. Ihr Vater Eugen hatte das Steak-Unternehmen 1968 mit einer Filiale in der Dorotheenstraße im Hamburger Norden gegründet. Inzwischen betreibt man laut eigener Auskunft 55 Filialen, unter anderem in Spanien, Portugal und Österreich. Auch das Hamburger Fünfsternehotel „Grand Elysée“ gehört zur Block-Gruppe; insgesamt beschäftigt das Unternehmen mehr als 2.700 Mitarbeiter*innen.

Die 51-Jährige Block gilt als politisch bestens vernetzt, wie unlängst auch die Wochenzeitung Die Zeit in einem minutiösen Dossier zum mutmaßlichen Entführungsfall darlegte. Den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, zu dem Zeitpunkt Bundestagsvizepräsident, soll sie dazu bewegt haben, sich bei der dänischen Botschaft für ihren Fall einzusetzen. Dort, in Dänemark, lebt Blocks Ex-Mann Stephan Hensel mit den beiden gemeinsamen jüngeren Kindern: einer Tochter und einem Sohn, 2010 und 2013 geboren.

Berichte über Gewaltvorwürfe der älteren Tochter

Im August 2021 eskaliert die Situation: Die Kinder sollen übers Wochenende beim Vater in Gråsten, ein Ort an der deutsch-dänischen Grenze, zu Besuch sein. Hensel behält sie dann dort, weil sie offenbar nicht zur Mutter zurückwollen. Die ältere Schwester, damals 15, zog in den Wochen zuvor bereits auf eigene Faust zum Vater. Die Zeit berichtet über Gewaltvorwürfe der älteren Tochter gegen die Mutter, die auch die jüngeren Geschwister geschlagen haben soll.

Das Hamburger Familiengericht urteilt im Herbst 2021 zugunsten des Vaters, das Oberlandesgericht aber wenig später zugunsten der Mutter. Der Vater, Stephan Hensel, gibt die Kinder dennoch nicht heraus. Silvester 2023/24 dann schließlich die mutmaßliche Entführung der Kinder von einer Restaurantterrasse, bei der der Vater niedergeschlagen und die Kinder teils gefesselt im Auto über die Grenze gebracht worden sein sollen.

Christina Block soll dafür unter anderem einen israelischen Ex-Militär bezahlt haben. Die mutmaßliche Entführung endet Anfang Januar 2024 bei der Mutter in Hamburg und damit, dass ein Gericht im Eilverfahren erneut die Kinder dem Vater zuspricht, wo sie nun auch wieder sind.

Das Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Egal, wie ein mögliches Urteil ausfällt, scheint es ein Fall mit vielen Verlierern zu sein. Nicht zuletzt mit Blick auf die umkämpften Kinder.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • Zunächst sind die Urteile der Familiengerichte natürlich problematisch, einmal so und das andere Mal so, es ist für mein Empfinden dann auch so, dass beide Seiten per Anwalt in die Eskalation gehen, anstelle in die Deeskalation, bzw. in die Vermittlung über das zuständige Jugendamt.



    Auf Seiten der reichen Erbin Block kam dann wohl soviel Frust auf, dass sie auch unkonventionelle Methoden in Erwägung gezogen hat, strafrechtlich ist sie noch nicht verurteilt, insofern lasse ich das mal offen.



    Das Problem an getrennten Paaren/Eltern ist oft, dass die Ebene des Gerichts eher als betretbar oder gangbar angesehen wird, als eine Vermittlung durch die Jugendämter bzw. beauftragter Träger, was ich aber stark empfehlen würde.



    Auch hier wäre für Menschen, die zugänglich sind, noch eine Vermittlung durchführbar, dazu müssten wohl beide Seiten abrüsten und sich dafür auch zur Verfügung stellen.



    Mit diesem Prozess im Strafgericht wird das aber schwierig, weil hier nicht nur die seelische Situation der Mutter, sondern auch das Vorsetzliche und das Inkaufnehmen von Gewaltanwendung, Freiheitsberaubung klar Teil eines solchen Planes gewesen sein muss, das muss bestraft werden.

    • @Andreas_2020:

      So ist es. Der Vater wurde vor den Kindern niedergeschlagen. Die Tochter an den Händen gefesselt und der Mund verklebt. Dann mussten die Kinder gewaltsam zwei Tage in einem Wohnmobil bleiben. Vor dem Haus der Muter stand ein Wachschutzmann der darauf geachtet hat das die Kinder nicht flüchten.

      Die Kinder waren freiwillig beim Vater in Dänemark.Die sind dort zur Schule gegangen und hatten dort ihre Freunde. Die hätten zu jederzeit Zb. mit dem Zug nach Deutschland fahren können.

      Es ist natürlich nicht schön für die Mutter wenn die Kinder lieber beim Vater bleiben, aber das rechtfertig keine Gewalt. Am besten wäre gewesen die Muter hätte den Willen der Kinder akzeptiert. Die sind ja jetzt wieder freiwilig bei ihrem Vater in Dänemark.

      • @Martin Sauer:

        Sagen wir mal so (da ich solche Details nicht kenne):

        sollte das so zutreffen und die Mutter dafür verantwortlich sein, hat sie damit die beste Grundlage geliefert, die Kinder dauerhaft zu verlieren - und zwar nicht, weil Gerichte das entscheiden (das endet mit 18), sondern weil die Kinder das entscheiden.