Kinderwunsch-Messe unter Druck: Kein Spahn für alle
Bald findet die Kölner Kinderwunsch-Messe „Wish for a baby“ statt. Ein Verein aus Lübeck kritisiert, dort würden Leihmutterschaften angebahnt.
Foto: Lea Winkler/dpa
epd/taz | Der Lübecker Verein „Frauenheldinnen“ plant juristische Schritte gegen die in Köln geplante Messe „Wish for a Baby“. Der Verein teilte mit, er werde am Montag über eine Anwaltskanzlei einen förmlichen Antrag an die Stadt Köln stellen, die für den 17. und 18. Oktober geplante Messe mit vollziehbaren Auflagen zu versehen, die die Vermittlung und Anbahnung von Leihmutterschaft unterbinden. Lehne die Stadt ab, werde unmittelbar eine vorbeugende Feststellungsklage folgen.
Frauenheldinnen erklärte, Leihmutterschaft sei in Deutschland verboten und strafbewehrt, auf der in Köln geplanten Messe werde sie „dennoch im Inland angebahnt, vermittelt und beworben“. Das sei gerichtsfest dokumentiert.
Der Verein kritisierte zugleich das Verhalten des bisherigen CDU-Unionsfraktionschefs Jens Spahn und des Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU): Beide seien über eine Leihmutter in den USA Vater geworden und trügen zugleich die ablehnende Haltung ihrer Partei zu Leihmutterschaft mit. Spahn hatte am Sonnabend nach der Diskussion über das Zustandekommen seiner Vaterschaft seinen Rücktritt als Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag erklärt.
Messe für das Thema Kinderwunsch
„Wish for a baby“ versteht sich laut den Organisatoren als deutschlandweit einzige Messe für das Thema Kinderwunsch, wie auf der Messe-Website zu lesen ist. Menschen mit Kinderwunsch bekämen Zugang zu Expertenrat, Informationen zu Kinderwunschbehandlungen und emotionaler Unterstützung. Mit Kliniken, Sprechern und Rechtsexperten aus aller Welt decke die Veranstaltung alles ab, heißt es, von In-vitro-Fertilisation und Eizellspende über Leihmutterschaft und Adoption bis hin zu Solomutterschaft oder -vaterschaft.
Konkret verboten sind in Deutschland die Vermittlung und medizinische Beteiligung an einer Leihmutterschaft. Durch Leihmutterschaften im Ausland geborene Kinder können allerdings in Deutschland anerkannt werden.
Der Verein Frauenheldinnen setzt sich laut seinem Leitbild für die „Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Schutz von Lesben vor Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Orientierung“ ein sowie für den „Schutz von Ehe und Familie, wobei wir für eine starke Stellung der Mütter eintreten“.
Vor Gericht musste sich die Frauenheldinnen dieses Jahr wegen Missgendern einer trans Frau verantworten. „Sie kritisieren über ihre Social-Media-Kanäle das Selbstbestimmungsgesetz und machen immer wieder deutlich, trans Frauen generell nicht als Frauen anzuerkennen“ sind, fasst das juristische Fachportal LTO zusammen.
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