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„Kinderbräute“-Erlass in DänemarkKnast für Ex-Ministerin

Dänemarks frühere Einwanderungsministerin Støjberg wird zu 60 Tagen Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie reagiert geschockt auf das Urteil.

Inger Støjberg kommentiert ihre Verurteilung in Kopenhagen Foto: Martin Sylvest via imago

Stockholm taz | Dänemarks Reichsgericht, das „Rigsretten“, hat am Montag die ehemalige Einwanderungs- und Integrationsministerin Inger Støjberg wegen Amtsvergehen zu einer Haftstrafe von 60 Tagen ohne Bewährung verurteilt. Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil gibt es nicht.

In der Begründung des Urteils wird Støjberg vorgeworfen, wissentlich geltendes dänisches und internationales Recht gebrochen zu haben. 25 der 26 RichterInnen waren sich in dieser Bewertung einig. Bei der Frage der Strafbemessung hatte sich eine Minderheit von 9 RichterInnen für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Damals Mitglied der rechtsliberalen Venstre, hatte sich Støjberg in den vier Jahren ihrer Amtszeit als Einwanderungsministerin von 2015 bis 2019 einen soliden Ruf als flüchtlingspolitische Hardlinerin und populistische Provokateurin erworben. Der Strafvorwurf galt Støjbergs „Kinderbräute“-Erlass. Am 10. Februar 2016 hatte die Ministerin die Trennung aller nach Dänemark geflüchteten Paare mit einem Partner unter 18 Jahren angeordnet. Offiziell hatte sie das damit begründet, sie wolle minderjährige Mädchen vor erzwungener Partnerschaft schützen. Daraufhin waren 23 Frauen zwangsweise von ihren Partnern getrennt worden, darunter fünf Schwangere, vier Frauen, die Kinder hatten und einige, die krank waren.

Es kam zu teils dramatischen Szenen: Mehrere der jungen Frauen hätten „panisch reagiert“, „geweint und sich gewehrt“, seien „völlig zusammengebrochen“, einige hätten gar versucht, sich das Leben zu nehmen und mussten ins Krankenhaus, konstatierte ein Untersuchungsbericht im Dezember 2020. In dem wurde ebenfalls festgestellt, dass allenfalls nach einer gründlichen Einzelfallprüfung eine Trennung von Paaren zulässig gewesen wäre. Die pauschale Anordnung der Ministerin aber sei eindeutig illegal gewesen: Ein Verstoß gegen dänisches Recht, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

War der Rechtsverstoß bewusst und gewollt?

Die entscheidende Frage, die die 26 RichterInnen des „Rigsretten“ nun 5 Jahre später zu beantworten hatten: War der Rechtsverstoß von Inger Støjberg bewusst und gewollt – oder hatte sie nur fahrlässig ihre Amtspflichten verletzt und ihre Anordnung nicht ausreichend auf Übereinstimmung mit dem geltenden Recht geprüft? Sie bejahten erstere Alternative, was einen Strafrahmen von bis zu 2 Jahren Haft möglich machte. Die Anklage hatte vier Monate Haft, die Verteidigung Freispruch gefordert.

„Ich bin sehr, sehr überrascht“, erklärte Støjberg nach Verlassen des Gerichtssaals. Nach Beobachtungen anwesender JournalistInnen reagierte die frühere Ministerin „deutlich geschockt“ auf das Urteil. „Nicht nur ich, sondern auch dänische Werte haben verloren“, sagte sie. „Ich nehme meine Strafe auf mich, ohne den Nacken zu beugen.“

Es war ein historisches Verfahren, bei dem das dänische Parlament die Rolle einer Art Anklagebehörde übernimmt, wenn einem Mitglied der Regierung Amtsvergehen vorgeworfen werden. Das war in den vergangenen 110 Jahren nur ein einziges weiteres Mal vorgekommen: 1994 war der ehemalige Justizminister Erik Ninn-Hansen vom Reichsgericht wegen der „Tamilen-Sache“ zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ähnlich wie jetzt bei Støjberg war es auch damals um die Verletzung geltenden Rechts im Bezug auf die Behandlung von Flüchtlingen gegangen. Das Folketing hat nun auch noch zu entscheiden, ob Støjberg ihr Mandat als Abgeordnete behalten kann.

„Es ist gut, sie im Gefängnis zu sehen“, äußerte sich Alnour Alwan im dänischen Rundfunk. Seine Frau Remaz Alkayal war im März 2016 von ihm zwangsweise getrennt und in ein anderes Asyllager verlegt worden, obwohl sie mit Sohn Azuz schwanger war. Erst nach einer gewonnen Klage durfte das Paar vier Monate später wieder zusammen leben. „Wir dachten, dass die dänische Regierung sich verhält wie Assads Regime“, sagt der syrische Flüchtling: „Nun haben wir den Beweis, dass es einen Unterschied gibt.“

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20 Kommentare

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  • Das selbstmitleidige Gejaule derer auf Ganzrechts, die sich gerne als Bewahrer von Law&Order aufspielen , geht sofort los, wenn mal eine/r der Ihren zu einer Strafe verdonnert wird.

    Die ewig öde Dauerschleife folgt. Aber passiert eben, wenn sämtliche Grundkenntnisse rechtsstaatlicher Prinzipien sich nie entwickeln konnten. Was ist dort schiefgelaufen in der persönliche Sozialisation? Zuviel Super Illu? Zuviel BLÖD gelesen?

  • Inger Stojberg hat seinerzeit völlig korrekt gehandelt.



    Die aktuellen undifferenzierten Reaktionen auf allen Ebenen, Parlament, Justiz, Medien, Foren, sind Indikator für den signifikanten Bedeutungszuwachs des politischen Islam in den westlichen Gesellschaftsformationen.

    • @JohnReed:

      Offenbar sieht ein dänisches Gericht das ja wohl anders. Welche Qualifikation im dänischen Recht haben Sie, dass Sie solch eine Behauptung aus dem Ärmel schütteln können?

    • @JohnReed:

      Hamse für ehr Smørgasbrød auchen Belach? Ehse an der Kremlmauer nach 10 Tagen die die Welt veränderten - wieder in den wohlverdienten Tiefschlaf sinken! Gellewelle!



      Dank im Voraus

  • RS
    Ria Sauter

    Bei uns werden ehemalige Politiker bei Gerichten entsorgt. Es grüßt der Müller Peter aus dem Saarland jetzt mit Richterhut! Da ist die Linie vorbestimmt, in welche Richtung Urteile gehen.

    Was mir allerdings bei der Berichterstattung fehlt, ist der Hinweis auf eindeutigen Missbrauch dieser Frauen. Sie werden als Kinder zwangsverheiratet.



    Natürlich kann man sie dann nach der Flucht nicht ein zweites Mal traumatisierten. Sie hätten unbedingt andere Hilfe erfahren müssen.



    Was fehlt ist ein klares Statement gegen diese Art von Missbrauch und Zwangsverheiratung.



    Empfehle dazu das Buch von Güldane Altekrüger. Sie ist vor einer Zwangsverheiratung mit 16 Jahren geflüchtet.

  • Vielleicht weiß man es bei der TAZ nicht: im StGB BRD gibt es §§, die sich mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen befassen.



    Und da ist der zivilrechtliche Status völlig latte. Also auch der einer Kinderehe.



    Bitte mal den Wissenszuwachs demütig aufnehmen.

  • Na, Horst ? Schon den Kulturbeutel knastgerecht gepackt ?

    Nein, cool bleiben! Bayern ist noch lange nicht Dänemark !

  • Die Ehefrauen mit Stockholmsyndrom wollen sich nicht trennen lassen, das ist auch verständlich. Im Umkehrschluss bedeutet das Urteil, dass nunmehr auch in Dänemark Ehen mit Minderjährigen geschützt sind, ggf. auch Ehen mit Kindern? Irgendwie fehlt hier ein Stück der Wahrheit.

  • @LOWANDORDER

    Ja, solche Aufrichtigkeit wünschen wir uns auch von unserem Parlament.

  • Stark. Andere Länder…

    unterm——— servíce & btw but not only —-



    Schade - daß in Schland ein ähnliches Verfahren im GG nicht vorgesehen ist - auch kein Impeachmentähnliches - leider.



    Hätte es so gern erlebt - daß ein gewisser Meister Dr.🥬 des Ehrenworts! Newahr.



    Und sein Klempner Mr. Briefumschläge Mielke auf Rädern!



    Wg des glatten Verfassungsbruchs mittels - Remember?



    BIMBES-SYSTEM - bis in den letzten Ortsverein der ach so christlichen CDU!



    Mit Schimpf&Schande vom Hof gejagt worden & im Knast - Einzelzelle - gelandet wären!



    Normal Schonn. Ein Traum geblieben. Leider.

    Naja - der taz ist ja “Wolfgang Schäuble Chefinnensache!“



    NICH TO GLÖBEN - IN DEMOKRATIE - 🤢🤮🤑 -

    Na Mahlzeit



    (Glaubens nicht? - Na Lesens selbst!



    taz.de/!5785633/



    Von Gummibärchen JAF JAF - 👹 -



    REIN TONN KATOLSCH WARRN •

    • @Lowandorder:

      Mir scheint, dass deutsche Gerichte besonders Obrigkeitsfreundlich sind, als das die notwendigen Gesetze fehlen - auch um das Bild einer ´sauberen´ BRD aufrechtzuerhalten.



      Das dänische 25 zu 26 Votum zeigt eindeutig, dass das sich weder um ein politisches Urteil, noch eine umstrittene Auslegung ´dänischer Werte handelt´, die Sozialprognose der Verurteilten dürfte negativ sein, die völlige Uneinsicht und parallelgesellschaftliche Werteverschiebung offenbarte. Eine kriminelle Wiederbetätigung ist bei Ihr Erwartbar. Bei Manchen bekomme ich Zweifel an meinen Zweifeln am US-Hartlaw ´Dreimal und Schlüssel weg´

    • @Lowandorder:

      Es gibt (gab) in einzelnen Bundesländern die Möglichkeit der Amtsanklage (Impeachment auf English; ursprünglich konnte das Oberhaus in GB sogar echte Strafen ohne lex verhängen, in USA hat man das dann auf die Amtsenthebung und damit verbundene Entehrung beschränkt)



      -Hat man aber z.B. in NRW 2017 abgeschafft. (Art.63 LVf).



      Eine Abwahl oder Entlassung ist halt einfacher.

      • @Ruhrpott-ler:

        Danke für die Nachhilfe.

        Zum letzten - Schonn. But.



        Recht(&Verfahren) vs Politik - Get it?



        Remember 🥬 & BIMBES



        (Der Ausschuss war so zahnlos gestrickt!



        Weil die anderen Parteien auch satt Dreck am Stecken hatten)

        Soweit mal & => 🧖‍♀️ erholen 😎

    • @Lowandorder:

      Damit deutsche Minister vor gericht kommen, müßte man zuvor wieder einen Angriffskrieg beginnen und verlieren.



      Kohl und Schäuble wurden ja bestraft, der eine mit der an Görings Sonder-Ritterkreuz erinnernden "Sonderstufe des Großkreuzes" des Verdienstordens, der andere mit Ministerposten und dem zweiten Amt im Staate.



      Kann man nicht erfinden - muß man auch nicht!

      • @Wurstprofessor:

        Danke - anschließe mich.

        kurz - denn aber doch:



        Worüber ich aber immer wieder kopfschüttelnd staune! Newahr.



        Ist die unabweisbare fortschreitende amnesie historique - fast - ubiquitär di tazis - im laufenden Tagesgeschäft!



        Nich to glöben un rein tonn katolsch warrn! Gellewelle&Wollnichwoll!



        Normal - is das aber nicht •

        • @Lowandorder:

          Selbst der sprichwörtliche Fels in der Brandung hält der Wassererosion nicht ewig stand. Ohne dabei über das übliche Maß hinaus bösartig sein zu wollen: das schimmernde Lorbeer, niemals auch nur einen Fußbreit von seinen hehren Prinzipien abgewichen und für alle Zeiten den niederen Myriaden ein strahlendes Exempel unbefleckter Tugend zu sein - das kann sich in diesem Land ein pensionierter Richter vielleicht leisten, aber in den Niederungen des journalistischen Tagesgeschäftes tätige Personen steht diese Eitelkeit nur begrenzt offen. taz macht das schon besser als die meisten, das sollten wir bei aller Unkerei auch ab und zu erwähnen.

          • @Wurstprofessor:

            en passant - entdecks erst jetzt -

            Hola! Zu ehra Sotisse mal diesse -



            “Der Stein - der gegen das Wasser steht - sieht ernst aus“ (©?) - das - ernst - war nie meins. & - Daß die höchst schwierige Pensionierung etwas bei mir geändert hätte - wäre sicherlich nicht nur mir neu! But. So what.



            Um Eitelkeiten - geht’s nun wahrlich nicht. Nur - wer lange genug diesem selbsternannten Linken Portal taz - aus vielfältigen Gründen die Treue hält.



            Lobt gern - wo‘s paßt - ( “…anschließe mich…“ etc ) - ist sich aber mit Klaus Theweleit et al. einig - der drifting Diekmannisierung



            taz.de/Gaucho-Tanz...WM-Party/!5037365/



            & (icke) der Verdöpfnerung - gepaart mit schlamperter Recherche - Stilblütenansammlungen bis (gerade wieder 2x) hohl ahnungslose Sprache/Schreibe - ist im allgemeinen Tagesgeschäft knochentrocken & gern humorvoll verpackt entgegenzuwirken.



            & => VHS 2.0 & nochens -



            Es ist ja nicht nur die Lernresistenz - die verblüfft. Sondern - verhauen kann sich jeder - fast durchweg achteran -



            “So tun wie Tulpe!“ - 🤐 - Mir ein Rätsel -



            Tagesgeschäft hin oder her: Aber das wär mal ne Ansage! Maul auf! But.



            Meine reichliche Erfahrung mit Journalisten - die ja meist qua professione eh nur 1-2 mm unter der allgemeinen Grasnarbe pflügen - ist - wie leider auch bei einer bestimmten Sorte von Juristen - auch Richtern leider => “Kommt mal runter vom Pidestal!“ ¿



            Nö. “Nich für Koche“ - 🥳 -

            Soweit mal - short cut - ein weites Feld.



            & entre nous =>



            (Selbstbild vs Fremdbild - 🎡 Eitelkeiten



            “Als du hier auftauchtest. Dachte ich - was ist das denn für ein arrogantes Arschloch. Zu jedem Scheiß weiß er was sachlich kritisches anzumerken. Immer druckreif. Haut er uns - meist zu recht - vieles in Klump! Heute weiß ich - nix arrogant & längst mein Freund. Der kann denken & weiß einfach viel.



            Gut - daß so einer dabei ist!“ (Zitatende!)

            Endes des 🎡s der Eitelkeiten



            und des Vorstehenden - 🧐 - )



            &



            Always at your servíce -

  • Da ist die Ex-Integationsministerin noch mal gut davon gekommen, für das



    unmenschliche Verhalten.



    Das Urteil sollte eine Signalwirkung auch bei uns entfalten.....

    • @KielerSprotte:

      Bedeutet das Urteil nicht, dass sie die nächste Ministerpräsidentin wird?:D

    • @KielerSprotte:

      Außer nem ,, dududuu" des Verwaltungsgericht es passiert da leider nichts... -Selbst die evtl. fällige Entschädigung zahlen an Ende wir alle...