Keine Eindämmung des Flächenfraßes: Volksbegehren in Bayern gestoppt
Ein Volksbegehren gegen die Zubetonierung der Landschaft wird es in Bayern nicht geben. Das Gericht sieht die kommunale Planungshoheit gefährdet.
dpa | Das von Naturschützern in Bayern beantragte Volksbegehren „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ ist unzulässig. Dies entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt, sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, am Dienstag bei der Urteilsverkündung in München.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den sogenannten Flächenverbrauch in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf fünf Hektar pro Tag reduzieren. Derzeit liegt er bei rund zehn Hektar am Tag. Als Flächenverbrauch bezeichnet man die Umwandlung von freien Flächen, also „grüner Wiese“, in Siedlungs- und Verkehrsflächen, etwa für Häuser oder Straßen.
Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter die Grünen in Bayern, hatten am 7. März mehr als 48 000 Unterschriften – deutlich mehr als die notwendigen 25 000 – beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Ministerium hatte den Antrag aber aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt und zur Prüfung an das Gericht weitergeleitet.
Neben den Grünen hatten das Volksbegehren auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern unterstützt.
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