Kaputte Elektrogeräte: Zuviel Schrott in der Tonne
Defekte Elektrogeräte können seit einem Jahr kostenlos bei Händlern abgegeben werden. Zu wenige Kunden machen das, sagt die Deutsche Umwelthilfe.
Laut Gesetz müssen 45 Prozent der jährlich rund 1,7 Millionen Tonnen verkaufter Geräte wieder eingesammelt und repariert oder recycelt werden. Ab 2019 soll die Quote sogar auf 65 Prozent steigen.
Mit dem sogenannten Elektrogesetz wollte die Bundesregierung 2016 dafür sorgen, dass mehr Elektrogeräte den Weg in Recyclingbetriebe finden. Doch nach einem Jahr Praxis stellt Barbara Metz, stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), fest: „Das Gesetz hält nicht, was es verspricht.“ Nur 70.000 Tonnen Elektroschrott seien im vergangenen Jahr von den Händlern eingesammelt worden, bei rund 723.000 Tonnen erfasstem Schrott insgesamt. „Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.“
Mit dem Elektrogesetz hat die Regierung Handelsunternehmen verpflichtet, alte Geräte bis zu einer Größe von 25 Zentimetern zurückzunehmen. Für die Verbraucher sollte so ein leicht wahrnehmbares Angebot entstehen, der Weg zum Wertstoffhof entfallen. „Viele Verbraucher wissen aber gar nicht, dass sie bis zu fünf Elektrogeräte bei einem Händler abgeben können, kostenlos, egal, ob sie etwas Neues kaufen oder nicht“, sagt Metz. Außerdem gilt das Gesetz nur für Händler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern für Elektronikgeräte. „Sollen die Verbraucher nachmessen?“, fragt Metz.
Ein Händler sollen sich sogar geweigert haben
Testkäufer der DUH waren in verschiedenen Bundesländern in Märkten unterwegs. In vielen Fällen hätten verständliche Informationstafeln in den Läden gefehlt, einige Händler hätten sich gar geweigert, Altgeräte zurückzunehmen, und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen, so Metz.
Besonders das Vorgehen der Onlinehändler ist der DUH ein Dorn im Auge. Sie kommen ihrer Verpflichtung nämlich nach, indem sie den Kunden anbieten, alte Geräte per Post an sie zurückzuschicken. Eine zu hohe Hürde, und außerdem ökologisch fragwürdig, urteilt die DUH.
S. Kahnt, Einzelhandelsverband
Das Problem liege nicht beim Händler, sondern beim Verbraucher, findet man hingegen beim Bundesverband Technik (BVT)des Einzelhandels. „Wer bislang seine kaputten Handys immer in die Mülltonne geworfen hat, wird jetzt wohl kaum damit zum nächsten Elektronikmarkt fahren, um sie abzugeben“, sagt Steffen Kahnt vom BVT, „nur weil es ein neues Gesetz gibt.“ Der Verband hätte sich eine Wertstofftonne für Elektrokleingeräte gewünscht. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Elektrogesetzes habe der Verbraucher den Handel als Rücknahmestelle für kleine Elektrogeräte nicht angenommen. „Eine haustürnahe Lösung ist die einzig sinnvolle.“
Die DUH hingegen möchte die Schwächen des Gesetzes mit erhöhten Informationspflichten der Händler sowie verstärkten Kontrollen mindern, etwa durch das Umweltbundesamt. Das Uba hält sich mit Aussagen zum Elektrogesetz allerdings noch zurück. Ein Jahr sei zu früh, um die Wirksamkeit zu beurteilen, eine Evaluation durch das Uba erfolge 2018.
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