Kampf gegen Judenfeindlichkeit: Bundestag beschließt Antisemitismus-Resolution
Der Bundestag stimmt für einen gemeinsamen Antrag der scheidenden Ampel-Parteien und der Union. Die Linke enthielt sich, das BSW stimmte dagegen.
Dem interfraktionellen Antrag reichten für eine Mehrheit die Stimmen der Ex-Ampel-Parteien und der Union. Die extrem rechte AfD nutzte den Antrag als Rampe und stimmte ihrerseits dafür. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch bedankte sich bei den Antragstellenden dafür, dass sie in dem Papier angeblich Positionen ihrer Partei aufgenommen hätten. Beispielsweise, dass Antisemitismus auf Einwanderung beruhe, oder dass die BDS-Bewegung verboten werden müsse. Auch die „Ausschöpfung repressiver Maßnahmen“, wie es in der Resolution heißt, begrüßte sie, vor allem im Asylrecht.
Beinahe an alte Zeiten erinnerte das Abstimmungsverhalten der Gruppen BSW und der Linken. Beide hatten Änderungsanträge zur Resolution eingebracht. So stimmte das BSW für den Antrag der Linkspartei. Das war es aber auch schon mit der Nostalgie: Denn die Abgeordneten der Linkspartei stimmten entweder gegen den BSW-Antrag oder enthielten sich.
Das BSW stimmte außerdem gegen den interfraktionellen Antrag, die Linkspartei enthielt sich. Letzteres sorgte bei einigen in den sozialen Medien für Unverständnis. Kritiker:innen meinten, die Linkspartei hätte dagegen stimmen sollen. Auf taz-Anfrage konnte die Linkspartei nicht erklären, warum man sich für eine Enthaltung statt Ablehnung entschied. „Für uns als Linke war von vornherein klar, dass wir der Resolution nicht zustimmen können, da wir die massive Kritik aus Zivilgesellschaft und Wissenschaftsbetrieb teilen“, lies Heidi Reichinnek mitteilen.
Streit um Antisemitismus-Definition
Die sogenannte Antisemitismus-Resolution soll jüdische Menschen in Deutschland besser schützen, so die Autor:innen. Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist die Zahl der antisemitischen Übergriffe in Deutschland stark gestiegen. Die Resolution fordert, dass keine staatlichen Gelder an Organisationen gehen dürfen, die Antisemitismus verbreiten.
Was dabei antisemitisch ist, dafür soll die sogenannte IHRA-Definition maßgeblich sein. Diese wird von einigen Regierungen verwendet, ist aber umstritten, weil sie Antisemitismus weit fasst. Kritiker:innen fürchten, dass sie so ausgelegt werden kann, dass darunter legitime Kritik an Israels Regierung fallen könne. Außerdem wird in dem Text ein Zusammenhang zwischen Zuwanderung und Antisemitismus hergestellt.
Sevim Dağdelen vom BSW kritisierte die Anwendung der IHRA-Definition. „Sie wollen eine wissenschaftlich umstrittene Antisemitismus-Definition staatlich postulieren. Und auch die Kritik an der zum Teil rechtsextremen israelischen Regierung Netanjahu wird so unter den Verdacht des Antisemitismus gestellt“, warf sie den Antragstellenden vor.
Unter Applaus sowohl seiner eigenen Partei, als auch des BSW, kritisierte ebenfalls der Linkspartei-Abgeordnete Gregor Gysi die Resolution: „Die Kritik an der israelischen Regierung muss erlaubt sein und hat mit Antisemitismus nichts zu tun, wenn sich nicht dahinter eine Ablehnung des Judentums verbirgt“, sagte er. Der vorliegende Antrag sei „nicht gut“, weil er unterschiedliches jüdisches Leben in Deutschland nicht wirksam schütze und viele eine Einschränkung der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit befürchten.
Vor kurzem veröffentlichten Wissenschaftler:innen und Künstler:innen einen Brief, da sie aufgrund der im Antrag benutzten Antisemitismus-Definition der IHRA eine Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit befürchten.
Kuhle: „Soll das Thema nicht abhaken“
Kritik, die die Redner:innen der ehemaligen Koalitionsfraktionen und Union größtenteils zurückwiesen. So zeigte sich Andrea Lindholz von der CSU „ziemlich sprachlos darüber“, was in den vergangenen Monaten an Abgeordnete herangetragen worden sei. „Ich will diesen Leuten aber nochmal ganz klar sagen: Unser Grundgesetz erlaubt keinen Antisemitismus. Wir müssen verhindern, dass Antisemitismus unter dem Deckmantel von Grundrechten verbreitet wird“, sagte sie in Richtung der Kritiker:innen. Sie halte zudem keine andere Definition als die IHRA-Definition für maßgeblich.
Lindholz wiederholte die Antisemitismusvorwürfe und Rücktrittsforderungen gegen Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoğuz, genauso wie der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun, der gefühlt die Hälfte seiner Redezeit dafür verwendete. Die SPD-Politikerin hatte Mitte Oktober einen viel kritisierten Post der Organisation „Jewish Voice for Peace“ in ihrer Instagram-Story geteilt. Özoğuz hatte sich dafür entschuldigt. Sie habe auf das zivile Leid beider Seiten aufmerksam machen wollen, ließ sie auf taz-Anfrage mitteilen.
Konstantin Kuhle, Fraktionsvize der FDP, gab sich angesichts der IHRA-Definition weniger absolut. Er habe sich über manche Kritik der vergangenen Tage gewundert, sprach aber von einem fundamentalen Missverständnis, „denn diese Resolution der Fraktionen soll die Diskussion über Antisemitismus fördern und nicht beenden, sie soll das Thema nicht abhaken.“
Vereinzelt Kritik auch aus SPD und Grünen
In den vergangenen Tagen gab es aber auch vereinzelt ablehnende Stimmen aus Reihen von SPD und Grünen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Canan Bayram teilte am Dienstag mit, gegen den Antrag stimmen zu wollen. Er ignoriere „die Debatte, in der Jurist*innen, jüdische Intellektuelle, israelische Menschenrechtsorganisationen, Kulturschaffende & Wissenschaftler*innen aufgezeigt haben, welche Probleme“ durch die Verabschiedung der Resolution entstehen würden. Sie widerspreche wissenschaftlichen Standards. Das bestärkten am Mittwoch auch Wissenschaftler:innen in der Bundespressekonferenz.
Donnerstagmittag veröffentlichten die sechs Grünen-Abgeordneten Tobias B. Bacherle, Deborah Düring, Erhard Grundl, Tabea Rößner, Michael Sacher und Merle Spellerberg einen Brief, in dem sie ihre Enthaltung bei der Abstimmung begründeten. Sie seien überzeugt, dass es klare und konsequente Maßnahmen „zum Schutz und der Stärkung des jüdischen Lebens bedarf“, heißt es darin. Sie hätten jedoch Zweifel, „ob der Antrag in der jetzigen Form nachhaltig Schutz des jüdischen Lebens in seiner Vielfalt leisten kann.“
Sowohl die SPD-Abgeordneten Isabel Cadematori als auch Nina Scheer forderten eine Überarbeitung der Resolution. Die ehemalige SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin kritisierte die Resolution ebenfalls. In einem Brief an die Fraktionsspitze warb sie dafür, gegen die Resolution zu stimmen. Der SPD-Abgeordnete Hakan Demir enthielt sich bei der Abstimmung und kritisierte in seiner Rede die Herausstellung von Zuwanderung beim Thema Antisemitismus. „Gleichzeitig findet der antisemitische Terror-Anschlag eines Rechtsextremisten auf eine Synagoge in Halle im Jahr 2019 keine Erwähnung“, heißt es in einer persönlichen Erklärung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Bis Freitag war er einer von uns
Elon Musk und die AfD
Die Welt zerstören und dann ab auf den Mars
Magdeburg nach dem Anschlag
Atempause und stilles Gedenken
Bankkarten für Geflüchtete
Bezahlkarte – rassistisch oder smart?
Anschlag in Magdeburg
Der Täter hat sein Ziel erreicht: Angst verbreiten
Nordkoreas Soldaten in Russland
Kim Jong Un liefert Kanonenfutter