Kabinett billigt Pkw-Maut: Augen zu und durch
Nachdem das Kabinett die Abgabe beschlossen hat, gibt sich Verkehrsminister Dobrindt unglaublich zuversichtlich. Doch ein Wort ist bei ihm tabu.
BERLIN taz | Im Wahlkampf wusste Alexander Dobrindt noch, worum es wirklich geht. „Die Maut für Ausländer wird kommen“, sagte der damalige CSU-Generalsekretär im September 2013. „Da gibt es überhaupt keinen Zweifel.“
Zweifel an seinem zentralen Projekt will Dobrindt auch in seiner neuen Funktion als Verkehrsminister keineswegs aufkommen lassen. Schließlich kann er am Mittwoch einen Erfolg vermelden: Das Bundeskabinett, in dem es viele Vorbehalte gegen die Maut gibt, hat seinen Gesetzentwurf verabschiedet. Doch das Wort „Ausländer-Maut“ kommt Dobrindt in der anschließenden Pressekonferenz nicht über die Lippen, selbst als er mehrmals explizit nach diesem Wahlversprechen gefragt wird. Stattdessen spricht der Minister von der „Infrastrukturabgabe“, die „auch Pkw-Maut genannt wird“.
Eine „Ausländer-Maut“, das hatte die EU von Anfang an klargemacht, verstößt nämlich gegen europäisches Recht. Das verbietet eine Diskriminierung aufgrund der Nationalität. Darum vermeidet Dobrindt, der früher für seine klare Sprache geschätzt wurde, jede Formulierung, die später gegen Deutschland verwendet werden könnte. Dass die Maut früher oder später vor dem Europäischen Gerichtshof landet, davon geht der Minister offenbar selbst aus.
Offiziell will er davon jedoch nichts wissen. „Die Maut ist europarechtskonform“, wiederholt Dobrindt ein ums andere Mal. Auch im Gesetzestext findet sich diese Aussage gleich zweimal.
Dobrindts Verrenkung
Um seinen Wählern deutlich zu machen, dass nur die Ausländer zahlen, ohne sich dadurch angreifbar zu machen, muss Dobrindt sich ziemlich verrenken. Man werde diejenigen an der Straßenfinanzierung beteiligen, „die diese bisher kostenlos nutzen“. Und verspricht erneut: „Für inländische Autofahrer gibt es keine zusätzlichen Belastungen.“ Damit faktisch nur Ausländer die Maut bezahlen, aber auf dem Papier keine allzu offensichtliche Diskriminierung besteht, musste die Regierung ihr Gesetz immer weiter verkomplizieren.
Welche Straßen? Inländer sollen für das Autobahnnetz und alle Bundesstraßen Maut zahlen, Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.
Wie teuer wird das? Alle inländischen Autobesitzer müssen zwingend eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird - sie beträgt höchstens 130 Euro. Für Ausländer gibt es neben der Jahresmaut eine 10-Tages-Maut (10 Euro) und eine 2-Monats-Maut (22 Euro).
Gibt es einen Rabatt? Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden – auf den Cent genau.
Welche Fahrzeuge? Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.
Wie wird kontrolliert? Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich – aber nur auf Autobahnen.
Wie hoch sind die Strafen? Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss Geldbußen zahlen – bis zu 150 Euro. Im Wiederholungsfall können bis zu 260 Euro plus eine Jahresmaut fällig werden.
Gibt es Schlupflöcher? Wer nachweisen kann, dass er in einem Jahr weder auf Autobahnen noch auf Bundesstraßen gefahren ist, kann seine Maut zurückfordern. Wer ein besonders schweres Fahrzeug fährt, spart die Maut ganz. Die Pkw-Maut gilt nur bis 3,5 Tonnen Gewicht, die Lkw-Maut ab 7,5 Tonnen. (dpa, taz)
Grundidee ist, dass die „Infrastrukturabgabe“ von allen Fahrzeugen bezahlt werden muss, die auf deutschen Bundesstraßen und Autobahnen unterwegs sind. Damit deutsche Autofahrer nicht mehr bezahlen, wird ihre Kraftfahrzeugsteuer genau im Umfang der künftigen Maut gesenkt – aus Rücksicht auf die EU-Juristen in einem gesonderten Gesetz, das rein zufällig gleichzeitig mit der Maut-Einführung verabschiedet wird.
Dass sie sich von derartig durchsichtigen Tricks nicht beeindrucken lässt, hatte die neue EU-Verkehrskommissarin Violetta Bulc in einem Brief an Dobrindt vor wenigen Tagen noch einmal deutlich gemacht. Doch der ignoriert das stoisch, wiederholt einfach noch einmal seinen neuen Lieblingssatz: „Die Maut ist europarechtskonform.“
Ausnahmen über Ausnahmen
Nach und nach kamen weitere Ausnahmen ins Gesetz.Weil die grenznahen Gemeinden um Kunden aus dem Nachbarland fürchten, zahlen Ausländer nur, wenn sie Autobahnen benutzen, nicht aber auf Bundesstraßen. Alle Fahrzeuge, die bisher schon von der Kfz-Steuer befreit waren, werden auch im Maut-Gesetz als Ausnahme erwähnt – vom Elektroauto über die Botschaftslimousine bis zum Behindertenfahrzeug. Zudem können Deutsche, die weder Bundesstraßen noch Autobahnen benutzen, sich die Maut erstatten lassen. Wie der Nachweis darüber erfolgen soll, ist offen. Dass viele Menschen diese Befreiung beantragen, hält Dobrindt für „ziemlich abwegig“.
Ihr offizielles Ziel, mehr Geld für die Verkehrsinfrastruktur zu generieren, erfüllt die Maut durch die vielen Sonderregeln immer weniger. Nachdem in der Vergangenheit eine Milliarde jährlich im Raum stand, geht Dobrindt jetzt nur noch von 500 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen aus – und auch dieser Wert wird nur erreicht, weil die Kosten für Erhebung und Kontrolle der Maut deutlich nach unten korrigiert wurden: auf 200 Millionen Euro.
Für Dobrindt ist dennoch klar, dass der riesige Aufwand bei Erfassung, Vollzug und Kontrolle der Fahrzeuge in einem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht. „Sinnvoll, fair und gerecht“ ist die Maut. Auch diesen Satz wiederholt der Minister zur Sicherheit mehrmals.
So richtig glaubwürdig kommt das nicht rüber, das scheint auch der Minister zu merken. Seine ausweichenden Antworten sorgen teils für Heiterkeit unter den Journalisten. Doch auch darauf hat Dobrindt eine Antwort, die ähnlich realitätsnah ist wie viele seiner sonstigen Aussagen: „Alles, was ich Ihnen heute erzähle, ist der Klarheit und Wahrheit verpflichtet.“
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