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Ist Björn Höcke ein Faschist?Ein zulässiges Werturteil

Die Bezeichnung des Thüringer AfD-Politikers wird auf Twitter viel zitiert. Aber ist sie rechtens? Sie beruht bisher nur auf einer Eilentscheidung.

Extrem rechts: Björn Höcke Foto: Hannibal Hanschke/reuters

BERLIN taz | Auf Twitter war es in den letzten Tagen ein Trend: tausende Tweets benutzten den Hashtag #HoeckeisteinFaschist. Auch in vielen Medien wird zur Charakterisierung des Thüringer AfD-Politikers gerne der Einschub benutzt, man dürfe ihn „mit richterlicher Erlaubnis“ einen Faschisten nennen.

Tatsächlich gibt es eine entsprechende Gerichtsentscheidung und sie ist auch noch nicht allzu alt. Am 26. September 2019 hat das Verwaltungsgericht Meiningen (Thüringen) entschieden, dass ein Verbot der Bezeichnung „Faschist“ im Fall von Björn Höcke wohl rechtswidrig wäre.

Konkret ging es damals um eine Auseinandersetzung in Eisenach. Die AfD veranstaltete dort ein Familienfest. AfD-Gegner meldeten eine Demonstration an, Motto: „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“. Daraufhin erteilte die Stadt Eisenach als Versammlungsbehörde eine Auflage zum Kundgebungsthema: „Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Kundgebung untersagt.“

Gegen dieses Verbot klagten die Veranstalter im Eilverfahren. Mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Meiningen kam zum Schluss: Die Auflage der Stadt sei „nach summarischer Prüfung rechtswidrig“. Als „summarisch“ bezeichnet man eine grobe Prüfung, wie sie in Eilverfahren vorgesehen und üblich ist.

Behauptung muss nicht bewiesen werden

Die Richter gingen erstens davon aus, dass die Bezeichnung „Faschist“ hier keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil ist. Die Kläger mussten also nicht beweisen, dass die Behauptung richtig ist, sondern nur, dass sie zulässig ist.

Zweitens stellten die Richter fest, dass die Bezeichnung „Faschist“ für Björn Höcke keine „Schmähkritik“ ist, weil es um eine „Auseinandersetzung in der Sache“ gehe, nicht nur um die Abwertung der Person.

Wenn keine Schmähkritik vorliegt, müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Meinungsfreiheit und Ehrschutz abgewogen werden. Eine explizite Abwägung findet sich im Meininger Beschluss zwar nicht, aber die Richter geben auch nicht automatisch der Meinungsfreiheit den Vorrang. Sie verweisen vielmehr auf eine Vielzahl von Indizien, die die Kläger vorgebracht hatten. Damit hätten sie „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.

„Faschistischer Sprachduktus“

Konkret hatten die Eisenacher Kläger auf die Einschätzung von Sozialwissenschaftlern verwiesen, auf Höckes Dresdener Rede (in der er eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert hatte) sowie auf Presseberichte über andere Höcke-Äußerungen im „faschistischen Sprachduktus“.

Vor allem aber argumentierten die Kläger mit Höckes Interview-Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ von 2018. Dort habe er die Notwendigkeit eines neuen Führers propagiert, vor dem „Volkstod durch Bevölkerungsaustausch“ gewarnt und Andersdenkende als „brandige Glieder“ bezeichnet. Mit Blick auf die von ihm angestrebte Umwälzung stelle er fest, dass „wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind“ mitzumachen.

Ob die Kläger richtig zitiert haben und ob sie die Zitate in vertretbarer Weise bewertet haben, hat das Verwaltungsgericht im Rahmen der Eilentscheidung nicht detailliert geprüft.

Die Entscheidung des VG Meiningen wurde rechtskräftig. Höcke konnte dagegen kein Rechtsmittel einlegen, weil er am Verfahren gar nicht beteiligt war. Die Stadt hätte eine Beschwerde einlegen können, tat dies aber nicht. Das ist auch nicht erstaunlich, denn Oberbürgermeistein von Eisenach ist die Linke Katja Wolf. Auch die Kläger waren mit dem Eil-Beschluss offensichtlich zufrieden und strengten kein Hauptsache-Verfahren an.

Das Gewicht des Meininger Beschlusses ist auf den ersten Blick also nicht besonders hoch. Es geht um eine erstinstanzliche Pilotentscheidung, die auch in der Art ihres Zustandekommens andere Gerichte nicht besonders beeindrucken dürfte. So ging der Antrag im Eilverfahren erst eineinhalb Stunden vor der Demonstration beim Gericht ein. Die Richter hatten also nur sehr wenig Zeit, den Antrag zu prüfen und das Problem zu durchdenken.

Höcke verzichtet auf Strafanzeigen

Dennoch scheint die Meininger Entscheidung zumindest im Ergebnis tragfähig zu sein. Obwohl Björn Höcke nun tausendfach als „Faschist“ tituliert wird, geht er nicht dagegen vor. Wenn er wollte, könnte er in jedem einzelnen Fall Strafanzeige wegen Beleidigung stellen oder zivilrechtlich die Unterlassung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte fordern. Doch Höcke verzichtet auf beides. Er lässt somit den Eilbeschluss des VG Meiningen als einzige gerichtliche Entscheidung stehen.

Höckes Anwalt Ralf Hornemann verweist auf Nachfrage auf eine frühere Äußerung Höckes: Das Verwaltungsgericht habe „keinerlei inhaltliche Bewertung vorgenommen“ und auch nicht darüber befunden, „ob das Werturteil der Antragstellerin richtig oder falsch“ ist. Auch Anwalt Hornemann findet, dass die Begründung des VG Meiningen zwar „unglücklich formuliert“ sei, „im Sinne der Meinungsfreiheit ist sie aber richtig“.

Auf absehbare Zeit wird es also erlaubt bleiben zu sagen: Björn Höcke ist ein Faschist.

(Az.: 2 E 1194/19 Me)

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19 Kommentare

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  • Mal grundsätzlich: Herr Höcke ist mir absolut nicht sympathisch. Ihn aber durch einen Streit über die Deutungshoheit eine so breite Plattform zu geben ist schlicht kontraproduktiv.



    Wenn es um sachliche Politik ginge, also etwas bei dem das Gehirn sinnvolles leisten könnte, anstatt politische Positionen festzuklopfen, halte ich auch eine Kontroverse wie diese für sinnvoll. Underer Poltik mangelt es nicht an profilneurotischen Selbstdarstellern, was fehlt sind Menschen die sachbezogen Probleme lösen. Ich finde als Volk, also als der Souverän sollten wir von jedem Politiker seine Expertise, seine fachlichen und schlichen Vorschläge einfordern. Und ihn danach beurteilen. Dann wäre auch der "Faschist" mehr untermauert als durch die bloße Behauptung. Politiker sind per Definitionem keine Selbstdarsteller, sondern diejenigen die dieses Land " im Glanz dieses Glückes erblühen" lassen sollen. Und wenn wir da eine Rangfolge der beglückendsten Politiker aufstellen dann steht Herr Höcke sehr weit hinten, fast so weit wie der schreckliche Adolf. Allerdings bekleckern sich auch unsere aktuellen Politiker nicht mit Ruhm. Sonst hätten die Höckes gar kein Publikum für ihren gequirlten Unsinn. Und um ein positives Beispiel zu bringen. Wer weiß denn noch wie der "Vater" der sozialen Marktwirtschaft hieß? Der wäre in dieser Rangliste recht weit oben.

  • Was macht denn überhaupt "Faschismus" aus? Umberto Eco (1932-2018), der verstorbene, italienische Semiotik-Professor und Autor u.a. von "Der Name der Rose, hat mal Mitte der 1990er Jahre eine aus meiner Sicht sehr plausible Definition zum "Urfaschismus" und dessen Merkmalen dargelegt, die er im Wesentlichen in vierzehn Punkten zusammenfasst:

    www.zeit.de/1995/2...us/komplettansicht

    Bemerkenswert finde ich, in Bezug auf Björn Höcke, besonders Ecos Punkt 13., Zitat:

    "13. Der Urfaschismus gründet sich auf einen selektiven Populismus, einen sozusagen qualitativen Populismus. In einer Demokratie haben die Bürger individuelle Rechte, aber in ihrer Gesamtheit besitzen sie politischen Einfluß nur unter einem quantitativen Gesichtspunkt - man folgt den Entscheidungen der Mehrheit. Für den Urfaschismus jedoch haben Individuen als Individuen keinerlei Rechte, das Volk dagegen wird als eine Qualität begriffen, als monolithische Einheit, die den Willen aller zum Ausdruck bringt. Da eine große Menschenmenge keinen gemeinsamen Willen besitzen kann, präsentiert sich der Führer als Deuter. Da sie ihre Delegationsmacht verloren haben, handeln die Bürger nicht mehr; sie werden lediglich zusammengerufen, um die Rolle des Volkes zu spielen. Daher ist das Volk nichts als eine theatralische Fiktion. Für ein gutes Beispiel des qualitativen Populismus bedürfen wir nicht länger der Piazza Venezia in Rom oder des Nürnberger Parteitagsgeländes. In der Zukunft erwartet uns ein TV- oder Internet-Populismus, in dem die emotionale Reaktion einer ausgewählten Gruppe von Bürgern als Stimme des Volkes dargestellt und akzeptiert werden kann. Aufgrund seines qualitativen Populismus muß der Urfaschismus gegen "verrottete" parlamentarische Regierungen eingestellt sein. Wo immer ein Politiker die Legitimität eines Parlaments in Zweifel zieht, weil es den Willen des Volkes nicht mehr zum Ausdruck bringe, riecht es nach Urfaschismus."

  • wenn man nun bedenkt als was man gerichtlich bestätigt Frau Künast bezeichnen darf ... soll das der neue Standard sein, Politiker mit allen gerade noch erlaubten Beleidigungen bei jeder Gelegenheit zu betiteln?

  • RS
    Ria Sauter

    Muss man wirklich diese Frage stellen?



    Er outet sich doch selbst anhand seiner Reden als durch und durch Faschist.

  • Mal Danke für die Klarstellung.

  • Konsequent wäre, Höcke wegen Volksverhetzung zu verknacken. Und zwar so, daß ihm für ein paar Jahre sein passives Wahlrecht entzogen werden kann.



    Aber was erwarten wir von Richtern, die nicht einmal die Courage haben, die NPD zu verbieten.

    • @jhwh:

      Uppsalatata - Nein. Keine eine eine



      Nein. Eine berühmte Prüfungsfangfrage.

      Scho recht. Alles - Öffentliches Recht.



      Nur das verKnacken im Gebälk.



      Doch a weng den Blick verstellt - 😱 -

      • @Lowandorder:

        Da bittet der Laie dann doch um eine etwas ausführlichere Erklärung. Volksverhetzung kann mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Das passive Wahlrecht verliert man schon, wenn man zu einem Jahr verurteilt wurde.



        www.gesetze-im-int...de/stgb/__130.html



        www.gesetze-im-int....de/stgb/__45.html

        • @jhwh:

          May be.

          Aber was hat das mit KA & NPD-Verbot ze donn? 🥳

          • @Lowandorder:

            Sorry erstmal für den Rundumschlag. ;)



            Ich ärgere mich schwarz darüber, daß hier gerade der Rechtsstaat am Nasenring durch die Manege geführt werden kann, weil in den vergangenen Jahren Verfassungsfeinden wie Höcke keine Grenzen gesetzt wurden.



            In diesem Kontext ist das BVG-Urteil für mich eins der schlimmeren Beispiele für unnötige Zurückhaltung der deutschen Justiz.

  • Herr Höcke hat sich gegen diese Namensgebung natürlich nicht gewehrt, warum auch? Schön wäre ja gewesen, wenn Kemmerich wenigstens dem Führer gadankt hätte ...

  • 9G
    99140 (Profil gelöscht)

    Ganz ehrlich?



    Die etwaige Justiziablität der Aussage beschäftigt mich nicht.



    Das jemand wie Herr Höcke in diesem Land die altbekannte Agitation - auch in Buchform - öffentlich betreiben kann, treibt mich um.



    Im Kontext seiner Aussagen ist Herr Höcke ein Faschist.



    Ein Verfassungsfeind inmitten des Plenums der Entscheider in einem Bundesland.



    Das ist das Problem.



    Hat Herr Höcke ein Problem damit, Faschist genannt zu werden, steht es ihm frei, den Rechtsweg zu beschreiten.



    Keinen Fussbreit den Faschisten

    • @99140 (Profil gelöscht):

      "Im Kontext seiner Aussagen" sagen Sie. Aha, und den zu deuten sind Sie dann das Maß der Dinge? Machen wir mal einen Test. Ich nennen Sie jetzt einen Faschisten. Und? melden Sie mich jetzt? Ich könnte Ihnen da ja mal eine Auswahl Ihrer Texte... und dann "der Kontext..", den an dieser Stelle natürlich denn mal meine Person rausfummelt... Na, immer noch so ruhig?

      • 9G
        99140 (Profil gelöscht)
        @Thomas Schöffel:

        Mein lieber Schöffel...



        Was rauchen Sie denn so?



        Ich bin ganz tiefenentspannt.



        Diffamieren, beleidigen und konstruieren Sie, wie es ihnen ihr Herz befiehlt.



        Melden? Sie?



        Warum sollte ich das tun?



        Wer ihren Beitrag liest, weiss schon wes Geistes Kind der Verfasser ist.



        Aber was verschwenden wir Zeit mit zeitgeschichtlich so unwichtigen Personen wie Sie und Ich.



        Widmen Wir un Herrn Höcke, seinen im Web einzusehenden rhetorischen Ergüssen und seiner eigenen Publikation...mit grossteils von seinen historischen Vorbildern geklauten Satzteilen.



        Weil Der...der Herr Höcke....der ist ein Faschist. Im Kontext seiner Aussagen.



        Habe die Ehre Herr Schöffel

        • @99140 (Profil gelöscht):

          Quod erat expectandum. Schön, daß wir uns einig sind, daß Faschist auch in Ihren Augen eine Beleidigung ist. Ich hoffe, daß der vorhergehende Satz noch nie in der Vergangenheit so oder ähnlich von einem anderen Menschen ausgesagt wurde, da ich ja sonst Gefahr laufen würde, daß Sie meinen könnten, daß diese Leute "meine historischen Vorbilder" seien und ich das "nur geklaut" hätte. Normalerweise überprüfe ich beim Sprechen oder Schreiben jetzt nicht, ob irgendjemand das, was ich sage, mal so oder so ähnlich schon mal gesagt hat. Falls Sie das tun, bitte ich Sie, mir Ihre Rauchwaren anzuempfehlen. Die könnte ich dann vermutlich auch brauchen.

  • Ob Höcke ein Faschist ist, und somit als ein solcher bezeichnet erden sollte, läßt sich doch anhand seiner Schriften, Worte und Taten objektiv ermitteln.



    Natürlich nur, wenn eine allgemeinverbindliche Definition von Fascho festgelegt wird.Und da liegt das Problem: wir vorsichtig sein, nicht das ein ´bürgerlich - mittiger´ Richter da eine all zu einengende Definition vornimmt, denn eine Werteunionöse Definition wäre ´Faschist war Adolf und sonst keiner, evtl Mussolini noch, aber auch nur so halb´. Dagegen wäre eine zu weite Fassung entstigmatisierend wie z.b. eine PETA Definition a la ´Alle die Tiere halten, essen oder an der Windschutzscheibe haben.´ Meiner Meinung nach die beste Umschreibung lieferte Umberto Ecco - und da passt BH wie die Faust aufs Auge, dumm nur, dass man dazu seinen Essay lesen muss, da sie eher eine Analyse als eine Definition ist.

  • Laut Wikipedia ist Faschismus:



    "Begriff für alle extrem nationalistischen, nach dem Führerprinzip organisierten antiliberalen und antimarxistischen Bewegungen, Ideologien oder Herrschaftssysteme"

    extrem nationalistischen - jau, passt



    nach dem Führerprinzip... na ja die sprechen von säubern, wenn wir an der Macht sind, von quasi Volksgerichten wie im 3ten Reich... nur den offiziellen Führer benennt die AFD nicht. Aber Höcke wäre es glaub sehr gerne. Also check!



    antiliberalen und antimarxistischen Bewegung - Ja passt zu 100% auf die AFD, und zu 1000% auf Höcke

    Also wenn Höcke kein Faschist ist, dann sind die ausgestorben

  • Ist nun mal Meinungsfreiheit und wie immer, sagt es viel mehr über den Benutzer solcher "Glaubensbekenntnisse" als den Genannten.

  • Ja wie^?¡^ - “ Ist Björn Höcke ein Faschist? Ein zulässiges Werturteil



    Die Bezeichnung des Thüringer AfD-Politikers wird auf Twitter viel zitiert.



    Aber ist sie rechtens?



    Sie beruht bisher nur auf einer Eilentscheidung.“

    Ach was?! Das Werturteil Faschist - beruht auf einer Eilentscheidung - 🥳 -



    Da kann‘s mal sehn - 😱 - Bisher - 👻 👻 👻

    Na Mahlzeit - tazis - 🎭 - You made my day - 😎 - Liggers •