Initiativen unterstützen Verbotskampagne: „Der Antrag liegt auf dem Tisch“
50 zivilgesellschaftliche Organisationen schließen sich der Forderung nach einem AfD-Verbot an: Man dürfe nicht warten, bis es zu spät sei.
Foto: Fabian Sommer/dpa
Am Montag hat ein Bündnis aus 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen die Abgeordneten des Bundestags dazu aufgefordert, noch vor den Neuwahlen ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Sie schließen sich damit der Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD Verbot jetzt!“ an. Zu den Organisationen, die die Verbotskampagne unterstützen, gehören die Omas gegen rechts, der Chaos Computer Club, der Republikanische Anwält*innen- und Anwälteverein (RAV) und das Netzwerk Polylux.
Bei einer Pressekonferenz vor dem Bundestag forderte Julia Dück, Pressesprecherin der Kampagne, die Bundesregierung müsse den Weg für das Verbotsverfahren jetzt frei machen: „Wir dürfen nicht zuschauen und warten, bis die AfD einmal an die Macht gekommen und es zu spät ist. Der Antrag liegt auf dem Tisch“.
Mitte November hatten 113 Abgeordnete von FDP, SPD, Grünen, Linken und CDU einen Antrag für das AfD-Verbot im Bundestag eingereicht. Zuletzt wurde der Antrag durch eine Stellungnahme von 17 Jurist*innen gestärkt, darunter unter anderem der Kasseler Professor Andreas Fischer-Lescano und die Rechtsprofessorin Kathrin Groh von der Bundeswehruniversität München. Sie attestierten, der Antrag habe durchaus „Aussicht auf Erfolg“.
Dringlichkeit besteht immer
Angesichts der nun vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar sieht die Kampagne „AfD Verbot jetzt!“ große Dringlichkeit für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Fatma Kar vom Netzwerk Polylux betonte, das AfD-Verbot könne die unter „enorm hohem Druck agierende Zivilgesellschaft im Osten“ entlasten, sowie diejenigen, die sich gegen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus stellen.
Der RAV fordert zudem, neben dem Verbotsverfahren sei es dringend erforderlich, dass die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gestärkt werde: „Die wichtigsten Normen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz müssen jetzt ins Grundgesetz aufgenommen werden, damit nicht eines Tages Rechtsextremist*innen das Bundesverfassungsgericht nach ihren Vorstellungen umbauen können“, erklärte RAV-Vorstand und Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle.
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