piwik no script img

Illegaler Waffendeal von Heckler & KochBewährungsstrafen für Ex-Mitarbeiter

Wegen illegaler Lieferungen nach Mexiko muss Heckler & Koch 3,7 Millionen Euro zahlen. Zwei Ex-Mitarbeiter erhalten Bewährungsstrafen.

Heckler & Koch lieferte Mexiko von 2006 bis 2009 fast 5.000 Sturmgewehre und Zubehör Foto: picture alliance

Stuttgart taz | Im Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sind zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zudem erlegte das Stuttgarter Landgericht dem Unternehmen am Donnerstag ein Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro auf.

Die ehemaligen Mitarbeiter sollen dafür verantwortlich sein, zwischen 2006 und 2009 fast 5.000 Sturmgewehre und Zubehör geliefert zu haben, die für mexikanische Unruheprovinzen bestimmt waren, dorthin aber nicht hätten geliefert werden dürfen.

Eine frühere Mitarbeiterin wurde zu 17 Monaten und ein ehemaliger Angestellter zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau soll laut dem Urteil zudem 250 Sozialstunden ableisten, der Mann eine Buße von 80.000 Euro zahlen. Die übrigen drei Angeklagten wurden freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der fünf Angeklagten Haftstrafen zwischen 22 und 33 Monaten gefordert. Für die beiden anderen forderte sie Freisprüche. Die Verteidigung plädierte in allen fünf Fällen auf Freispruch. Das Unternehmen sollte nach Ansicht der Ankläger 4,1 Millionen Euro Strafe zahlen.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Immerhin, was D. betrifft: Ein großer Waffenproduzent musste sich vor Gericht wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Damit steht D. wohl weltweit einmalig da. Kaum anzunehmen, dass sich z. B. die russische Justiz an einem solchen Fall die Finger verbrennen würde! Jedenfalls haben Putins Propagandamedien bisher nichts dergleichen berichtet.



    Ich will damit keineswegs andeuten, man solle das mit den Waffenexporten „nicht so eng sehen“! Ich will, im Gegenteil, andeuten, dass wir im Vergleich mit anderen Waffenexport-Nationen nicht so schlecht dastehen. Jedenfalls nicht so schlecht, wie Manche uns gern sehen wollen.

    • @Pfanni:

      Merkwürdiger Vergleich. In Russland werden die Waffengeschäfte in der Regel direkt von der Regierung angeleiert. Und produziert werden die Waffen von Staatsbetrieben. Damit kommt man nicht in die Verlegenheit, gegen Gesetze zu verstoßen. Die Gesetze stammen ja direkt von Exporteur. Das mach die Exporte natürlich nicht moralischer.

      Das Urteil in D ist ganz nett. Allerdings sind die Strafen angesichts des "Handelsgutes" lächerlich niedrig.