IT-Kollaps in Niedersachsens Justiz: Justizia ist schneeblind
In Niedersachsen gab es nicht nur auf Straßen, Schienen und in Schulen Schneechaos, sondern auch in der Justiz. Serverausfälle legten Gerichte lahm.
Erst nach Tagen schälte sich das ganze Ausmaß des Desasters heraus: 18.000 Nachrichten des Elektronischen Rechtsverkehres (ERV) konnten in Niedersachsen nicht zugestellt werden.
51 Behörden sind betroffen, 9.200 ERV-Nachrichten stecken noch immer „im Rückstau“, wie ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag einräumen musste. Unklar ist immer noch, wie viele davon sensible Verfahren betrafen, wie zum Beispiel Haftsachen oder Unterbringungen.
Dabei hatte man sich im Ministerium anfangs noch große Mühe gegeben, das Problem kleinzureden. Wintersturm Elli hatte am 9. Januar dafür gesorgt, dass in Niedersachsen nicht mehr viel ging: Räumdienste kamen kaum hinterher, überall wurde der Bus- und Schienenverkehr eingestellt, die Schule fiel aus.
Jeder, der konnte, wurde dringend gebeten, zu Hause zu bleiben und dort zu arbeiten. Das taten auch die zahlreichen Bediensteten der niedersächsischen Justiz. Mit dem Erfolg, dass die Server angesichts des ungewohnten Ansturms von Anfragen aus dem Homeoffice in die Knie gingen.
Erst der Schneesturm, dann das Update
Eine Ausnahmesituation, hieß es da zunächst. Doch die Klagen aus verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften rissen nicht ab. Noch Tage später meldeten einzelne Gerichte Störungen im Elektronischen Rechtsverkehr, mussten zwangsläufig auf Papier, Briefpost und sogar Fax umschwenken. Das war nun mit einer vorübergehenden Überlastung kaum noch zu begründen.
Tatsächlich haben sich hier verschiedene Umstände zum sprichwörtlichen „perfekten Sturm“ zusammengebraut. Offensichtlich hatte ein fehlerhaftes Update und möglicherweise auch die hektischen Versuche des Zentralen IT-Betriebes, dies zu reparieren, für weitere Ausfälle gesorgt.
Sogar von möglichen Revisionsgründen wird deshalb jetzt geraunt: Denn wenn ein Gericht urteilen muss, ohne Zugriff auf die E-Akte zu haben beziehungsweise sicher sein zu können, dass die Akte vollständig ist – dann könnten dadurch zentrale Rechte des Beklagten oder des Klägers verletzt sein.
Der Schneesturm Elli traf die Justiz-IT natürlich auch zu einem höchst sensiblen Zeitpunkt: Seit dem 1. Januar 2026 gilt offiziell überall die E-Akte als eingeführt. Das hatte zuvor schon für mächtiges Rumoren im Apparat gesorgt. Denn diese vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Frist hatte nicht nur in Niedersachsen zu Problemen geführt.
Probleme auch in anderen Bundesländern
Auch anderswo gestaltete sich die Digitalisierung dieses Bereichs so holprig, dass der Bund im Herbst des vergangenen Jahres die Reißleine gezogen und eine „Opt-out“-Lösung geschaffen hatte: Wer die Frist nicht halten kann, kann sich mit einer eigenen Rechtsverordnung ein Jahr mehr Zeit verschaffen.
Das wollte dann aber auch fast niemand, immerhin schleppt sich dieser Prozess nun schon seit 2017 dahin. Nur ein einziges Bundesland entschied sich für den Aufschub – das war Sachsen-Anhalt.
Alle anderen zogen es irgendwie durch – wobei es im Januar auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, zu Problemen und Aussetzern im Elektronischen Rechtsverkehr kam.
Aber nirgends waren die so schlimm wie in Niedersachsen. Die CDU-Opposition macht dafür den Ehrgeiz von Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) verantwortlich. Immerhin habe es doch im Vorfeld wiederholte und klare Warnungen aus Gerichten und Staatsanwaltschaften gegeben, dass die Einführung der E-Akte nicht hinreichend vorbereitet sei, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann (CDU) der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ).
Bedenken zu leichtfertig abgetan?
Hat Wahlmann die Bedenken aus dem Justizapparat zu leichtfertig abgetan? In früheren Landtagsdebatten hat sie gern darauf verwiesen, dass sie einen erheblichen Nachholbedarf übernommen habe.
Das zielt natürlich auf ihre Vorgängerin Barbara Havliza von der CDU, in deren Zuständigkeit die Digitalisierung der Justiz von 2017 bis 2022 fiel. Wahlmann hat dagegen im aktuellen Haushalt die Mittel für die Digitalisierung der Justiz noch einmal um 18,4 Millionen Euro aufgestockt.
Das Ministerium besteht außerdem darauf, festzuhalten, dass es sich ja um ganz unterschiedliche Problemfelder handelt. Die Erhöhung der Kapazitäten für das Homeoffice habe man bereits in die Wege geleitet, die Störung des ERV habe zwischen dem 12. Januar und 21. Januar bestanden, sei mittlerweile aber auch behoben.
Mit der E-Akte habe das überhaupt nichts zu tun, den ERV gebe es immerhin schon seit 2022, lange vor Einführung der E-Akte. Die Störungen hätten ja zudem nur die Arbeitsplätze im Home-Office betroffen: An den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften lief alles tadellos.
Vermengen hier also von Digitalisierungsprozessen frustrierte Justizangehörige Dinge, die nicht zueinander gehören? Oder ignoriert die Justizministerin die tatsächlichen Probleme? Das ist von außen kaum zu durchschauen.
Immerhin gibt es bald möglicherweise einen weiteren Mitspieler, dem man die Schuld zuschieben kann. Bund und Länder arbeiten an einer bundesweit einheitlichen Justizcloud, die der technologischen Kleinstaaterei ein Ende bereiten soll. Eine erste Version soll Anfang 2027 an den Start gehen. Mal sehen, ob die winterfest ist.
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