Horst Mahler verlässt Haft: Zurück in die Freiheit

Mehr als zehn Jahre saß Horst Mahler wegen Volksverhetzungen in Haft, nun ist er frei. Über seine Führungsauflagen wird weiter gestritten.

Horst Mahler bei einem Hafttermin im Jahr 2017

Nach gut zehn Jahren Haft wieder in Freiheit: Horst Mahler Foto: Balasz Mohai/ap

BERLIN taz | Nun ist er wieder frei. Bereits am Montagvormittag verließ Horst Mahler laut Gefängnisleitung die Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel – nach zehn Jahren und zwei Monaten Haft. Der 84-Jährige hat damit seine Strafe für wiederholte Volksverhetzung und Holocaustleugnungen komplett abgesessen.

Besonderheiten bei der Haftentlassung habe es nicht gegeben, hieß es aus der JVA. Vor seiner Inhaftierung lebte Mahler in Kleinmachnow bei Berlin. Gestritten wird indes noch über die Führungsauflagen, denen Mahler in Freiheit folgen soll.

Die wegen seiner letzten Verurteilung zuständige Staatsanwaltschaft München will für den Rechtsextremisten ein fünfjähriges Publikationsverbot auf seiner Webseite erwirken. Dazu soll Mahler alle Texte, die er anderweitig veröffentlichen will, vorab dem LKA Brandenburg vorlegen. Es bestehe „die konkrete Gefahr“, dass er weiter „antisemitisches Gedankengut verbreiten wird“.

Mahler kritisierte das Publikationsverbot und legte dagegen Widerspruch ein. Eine Anhörung vor dem Landgericht Potsdam Anfang Oktober blieb allerdings ergebnislos, weil Mahler einen Befangenheitsantrag gegen die Richter stellte. Über den Antrag ist laut Landgericht noch nicht entschieden. Mahler wurde am Montag also vorerst ohne diese Auflagen in die Freiheit entlassen.

Noch aus der Haft antisemitische Tiraden

Der 84-Jährige, der sich in den Siebziger Jahren der RAF anschloss und später nach rechts abdriftete, war wegen wiederholter antisemitischer Ausfälle und Holocaustleugnungen von mehreren Gerichten verurteilt worden, was sich zu der gut zehnjährigen Haftstrafe summierte. Die Haft war lediglich von 2015 bis 2017 aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt, weil Mahler wegen einer Diabetes ein Unterschenkel amputiert werden musste.

Weil er in Freiheit aber seine Tiraden fortsetzte, sollte er 2017 wieder in Haft. Mahler setzte sich daraufhin nach Ungarn ab, wurde aber gefasst und wieder inhaftiert. Ende 2018 wurde ihm in der JVA nach eigener Auskunft auch der zweite Unterschenkel amputiert.

Auch im Gefängnis gab sich Mahler weiter ungeläutert, verfasste dort antisemitische Schriften. Noch in jüngsten Schreiben wetterte er über eine „jüdische Fremdherrschaft“ und „Erschaffung des Holocaust-Narrativs“. Er befinde sich in „Kriegsgefangenschaft“, Anklagen gegen ihn seien im Auftrag von „Judenräten“ erfolgt. Die Staatsanwaltschaft München attestiert Mahler einen notorischen Antisemitismus: Er habe sich „durch die verhängten Strafen nicht beeindrucken lassen und seine bisherigen Einstellungen und Verhaltensweisen beibehalten“.

In der rechtsextremen Szene wird Mahler mit offenen Armen empfangen. Noch zu Haftzeiten gab es Kundgebungen für seine Freilassung, Gesinnungskameraden schickten ihm Briefe in die JVA. Die rechtsextreme Splitterpartei „Der III. Weg“ bezeichnete Mahler am Dienstag als „Dissidenten“, der gegen die deutsche „Gesinnungsjustiz“ kämpfe.

Dieser Kampf ist auch mit der jetzigen Haftentlassung nicht beendet. Denn gegen Mahler liegen weitere Anklagen vor, unter anderem wegen einer in Haft verfassten antisemitischen Schrift. Die Verfahren seien in Bearbeitung, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam. Womöglich währt die Freiheit für Horst Mahler damit nicht lange.

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