Horrorfilm „Day of the Dead“ auf Arte: Zombie-Ermittlungen eingestellt
Im Januar sendete Arte einen in Deutschland beschlagnahmten Film. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt.
Anfang April hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet: Wegen des Verdachts der Gewaltdarstellung nach § 131 des Strafgesetzbuchs und des Verstoßes gegen § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der taz mit.
Die in diesem Verfahren durchgeführten Ermittlungen hätten den Verdacht einer Strafbarkeit nach den genannten Paragrafen entkräftet. § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags bezieht sich auf unzulässige Angebote im Rundfunk und in den Telemedien, also etwa Streamingdiensten oder Mediatheken.
Auf Verantwortliche des Fernsehsenders Arte sei deutsches Strafrecht nicht anwendbar, weil es sich „um eine Auslandstat handelt, für die deutsches Recht nur unter besonderen Voraussetzungen angewendet werden darf“, sagte der Sprecher weiter.
Die Verantwortung liegt in Straßburg
Arte ist als deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (französisch G.E.I.E.: Groupement européen d'intérêt économique) bzw. ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss. Das Fernsehprogramm und die Mediathek werden von der in Straßburg ansässigen Arte G.E.I.E. verantwortet.
Die in Baden-Baden ansässige Arte Deutschland TV GmbH trägt den Ermittlern zufolge keine unmittelbare Verantwortung für die Ausstrahlung des Fernsehprogramms. „Es fehlt an einem für die Anwendung des deutschen Strafrechts erforderlichen inländischen Handlungsort“, sagte der Sprecher. In Frankreich ist der Film ab 12 Jahren freigegeben.
Im Zombiefilm des Regisseurs George A. Romero („Crazies“, „Dawn of the Dead“) von 1985 wurde die Welt von einer Seuche dahingerafft. Wissenschaftler und Militärs haben sich in einem unterirdischen Bunker verschanzt und versuchen mit Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe finden.
Die explizite Gewaltdarstellung wurde „Zombie 2“ in Deutschland zum Verhängnis. Laut dem Portal „schnittberichte.com“ wurde die Version erstmals auf Videokassette 1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten beschlagnahmt. Es folgten Indizierungen und Beschlagnahmen anderer Versionen. Auch andere Horrorfilme wurden in den 80ern beschlagnahmt, so etwa der damalige Videothekenschocker „Tanz der Teufel“ (Originaltitel „Evil Dead“).
Versehentlich in die Mediathek gepackt
Arte hatte „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ laut eigener Aussage aufgrund eines Versehens gesendet bzw. in die Mediathek gestellt. Man bedauere diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit er sich in Zukunft nicht wiederhole.
Arte hatte sich schon in der Vergangenheit bei Horrofilmfans beliebt gemacht. 2013 hatte der Sender etwa den indizierten Slasherfilm „Freitag der 13.“ gezeigt. Zuvor lief Dario Argentos damals noch indizierter Horrorklassiker „Suspiria“, der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten gesendet wurde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen
Umgang mit nervigen Bannern
Bundesrat billigt neue Regeln für Cookies