piwik no script img

Heizpilz-Debatte in HamburgPilze bleiben verboten

CDU und Dehoga wollen für den anstehenden Winter der Außengastro die Nutzung von Heizpilzen erlauben. Doch SPD und Grüne sind strikt dagegen.

Kein Pardon: Rot-Grün will keine Heizpilze in Hamburg Foto: Roland Weihrauch/dpa

Hamburg taz | Wie umweltschädlich Heizpilze sind, haben viele Hamburger Grüne im Herbst 2020 betont. Doch weil der Wunsch nach Hilfe für die angeschlagene Gastronomie überwog – und Gäste lieber an der frischen Luft als in geschlossenen Räumen essen und trinken sollten, hatte der rot-grüne Senat großzügige Ausnahmen für das Aufstellen der Heizpilze erteilt.

Nun wollte die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft das auch für den anstehenden Winter möglich machen. Doch die Fraktionen von SPD und Grünen haben den Vorschlag mit Verweis auf die 2G-Regelung abgelehnt. Dabei ereilte Hamburg vor wenigen Tagen der erste Corona-Ausbruch unter Geimpften in einer Bar.

Einsehen mit der Entscheidung haben weder CDU noch die Gastrobranche. „Es ist absolut unverständlich, dass der Senat nicht bereit ist, der gebeutelten Gastronomie diese Möglichkeit befristet bis Ende des Jahres noch einmal zu eröffnen“, sagt David Erkalp, Sprecher für Handel und Tourismus der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Außerdem gebe es noch immer sehr viele Hamburger:innen, die aus Vorsicht lieber die Außengastronomie nutzen wollen. „Das ist gerade in der kühlen Jahreszeit ohne Heizpilze äußerst ungemütlich“, sagt Erkalp.

Auch den Hotel- und Gaststättenverband Dehoga befremdet die diesjährige Ablehnung von Rot-Grün. „Die Entscheidung des Senates kann ich überhaupt nicht nachvollziehen“, sagt die Hamburger Dehoga-Geschäftsführerin Ulrike von Albedyll. Das gelte insbesondere, weil sich die Fraktionen 2020 noch anders entschieden hatten – die Heizpilze aber letztlich gar nicht genutzt werden konnten.

Grüne und SPD verteidigen Verbot

Denn kurz nachdem Ausnahmeregelungen vom Senat für das Aufstellen von Heizpilzen vor den Restaurants und Bars erteilt worden waren, erübrigte der bundesweite Lockdown ab dem 1. November die Entscheidung – die Gaststätten mussten ohnehin schließen. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Erlaubnis zum Aufstellen der Heizpilze in diesem Jahr nachgeholt wird“, sagt von Albedyll.

Allerdings gilt seit Anfang Mai dieses Jahres ein Senatsbeschluss: Der untersagt Heizpilze auf öffentlichem Grund, den viele Gas­tro­no­m:in­nen für die Außenbewirtschaftung nutzen, ausnahmslos. Nur auf private Grundstücke hat die Entscheidung der Stadt keinen Einfluss.

Eine Verlagerung der Gastronomie in die Außenbereiche ist aufgrund der 2G-Regelung nicht mehr nötig

Miriam Putz, Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion

SPD und Grüne verteidigen nun ihren Entschluss. Die SPD betont, dass der Gastronomie abseits der Heizpilze ja weiterhin geholfen werde. „So hat die Stadt beispielsweise auf die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Flächen der Außengastronomie verzichtet. Dieser Erlass der Gebühren gilt weiterhin bis Ende des Jahres 2022“, sagt Hansjörg Schmidt, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

Die Grünen finden, dass es im anstehenden Winter keine Berechtigung mehr für die Nutzung der CO2-Schleudern gibt. „Eine Verlagerung der Gastronomie in die Außenbereiche ist aufgrund der 2G-Regelung nicht mehr nötig und die klimaschädliche Nutzung der Heizpilze daher auch nicht länger angebracht“, sagt Miriam Putz, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion.

Bei maximaler Leistung stößt jeder Wärmestrahler bis zu 3,5 Kilogramm CO2 pro Stunde in die Atmosphäre. Das entspricht über ein Jahr gerechnet dem Ausstoß eines Autos mit einer Fahrleistung von 12.000 Kilometern.

Corona-Ausbruch in 2G-Kneipe

Allerdings bedeutet die von Putz angesprochene 2G-Regelung keine 100-prozentige Sicherheit vor einer Infektion. Am Dienstag wurde bekannt, dass es einen Corona-Ausbruch unter Geimpften in einer Bar auf St. Pauli gegeben hatte. In der Bar gilt die 2G-Regel. Von rund 100 Be­su­che­r:in­nen hatten sich 20 Personen mit dem Virus infiziert.

Die Bar soll sich an alle Regeln gehalten haben. Die zuständige Sozialbehörde hat für die Infizierten nun eine Quarantäne angeordnet – für die restlichen rund 80 Personen gilt dies allerdings nicht. Laut NDR befinden sich derzeit rund 3.000 Ham­bur­ge­r:in­nen in Quarantäne.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • In Sesselliften hat man öfters beheizte Sitze. Da kommt die Wärme im Zweifel gezieler an als bei Heizpilzen.

  • Die "Wirtschaft" (im doppelten Sinne) hat lange auf Alternativen umgestellt.



    Statt Heizpilze haben sie Heute Heiztische, die die Wärme wohlig von unten nach oben aufsteigen lassen.

    Ob die bei der verordnung mit erfasst wurden?

    Wohl eher nicht.

  • Na toll. Keine Quarantäne trotz Massenausbruch. Woher weiß man eigentlich, dass die anderen 80 nicht doch infiziert sind? Sollte man sie nicht wenigstens von Orten wie 2G-Gaststätten und anderen Versammlungen fernhalten (Quarantäne light)?

    "Die zuständige Sozialbehörde hat für die Infizierten nun eine Quarantäne angeordnet – für die restlichen rund 80 Personen gilt dies allerdings nicht."



    Das nennt man bei bekanntermaßen Infizierten übrigen Isolierung, nicht Quaranäne.