Hafenwirtschaft schlägt Umwelt: Elbvertiefung abgenickt
18 Jahre nach Beginn der Planungen weist das Bundesverwaltungsgericht die letzte Klage von Naturschutzverbänden gegen den Fahrrinnenausbau ab.
Damit steht dem Ausbau der Elbe juristisch nichts mehr im Wege. Die Planungen dafür hatten vor 18 Jahren begonnen, mussten aber aufgrund wiederholter Klagen mehrfach nachgebessert werden. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut und 14,50 Metern mit der Flut den Hafen erreichen können. Eine Begegnungsbox, in der sehr große Schiffe flussauf und -abwärts aneinander vorbeifahren können, ist bereits fertig.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 den Planfeststellungsbeschluss wegen einzelner Mängel für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Im Mittelpunkt stand der streng geschützte Schierlings-Wasserfenchel, der nur an der Elbe vorkommt. Die Planer besserten nach und schufen für den bis zu zwei Meter hohen Doldenblütler in zwei alten Absetzbecken der Wasserwerke eine künstliche Heimstatt.
„Die Wirksamkeit dieser Ausweichfläche steht für den Senat fest“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Das Absetzbecken sei auch von der Lage her geeignet, die Population zu sichern.
Beatrice Claus, WWF Deutschland
Die im Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Umweltschutzverbände Nabu, BUND und WWF bezweifeln das. „Die Entscheidung ist ein Meilenstein für die Zerstörung der Natur“, sagte Beatrice Claus vom WWF Deutschland nach der Verkündung.
Trotz der Niederlage hätten die Verbände viel erreicht, sagte der Hamburger Nabu-Vorsitzende Alexander Porschke: „Die Planer müssen jetzt lernen, dass es, wenn sie den Naturschutz nicht beachten, zu erheblichen Verzögerungen kommen kann.“
Die Verbände hätten viele Mängel aufdecken könnten, ergänzte der BUND-Landesvorsitzende Manfred Braasch, darunter Fehlprognosen mit Blick auf die Entwicklung des Containerumschlages und die Veränderung des Stroms, die das Gericht aber leider akzeptiert habe. „Die Entscheidung heute lädt zu Auftrags- und Gefälligkeitsgutachten ein“, warnte Braasch.
„Wollen wir unsere wirtschaftliche Stärke erhalten, muss es gelingen, solche Planungsprozesse deutlich schneller zu einem Abschluss zu bringen“, sagte Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
FDP stellt Wahlkampf Kampagne vor
Lindner ist das Gesicht des fulminanten Scheiterns
Paragraf 218 im Rechtsausschuss
CDU gegen Selbstbestimmung von Frauen
Partei stellt Wahlprogramm vor
Linke will Lebenshaltungskosten für viele senken
Wahlkampf-Kampagne der FDP
Liberale sind nicht zu bremsen
Sednaya Gefängnis in Syrien
Sednaya, Syriens schlimmste Folterstätte
Schwarz-Grün als Option nach der Wahl
Söder, sei still!