Gutachten von Wissenschaftlern: Tierhaltungskennzeichnung darf auch für Importfleisch gelten
Agrarminister Rainer will die geplante verpflichtende Haltungskennzeichnung von Fleisch auf Importe ausweiten. Experten halten das für zulässig.
Eine obligatorische Tierhaltungskennzeichnung von Fleisch darf Wissenschaftlern zufolge auch Importe erfassen. „Die Einbeziehung ausländischer Lebensmittel in die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist rechtlich grundsätzlich tragfähig“, heißt es in einem Gutachten der AgrarökonomInnen Jasmin Zöllmer, Achim Spiller, Harald Grethe und des Juristen José Martínez.
Die Kennzeichnung der Haltungsbedingungen sei mit den Vorschriften der Europäischen Union und der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar, wenn sie Einfuhren nicht diskriminiere. Dafür solle das Bundesagrarministerium in seinem Referentenentwurf für das entsprechende Gesetz ausdrücklich klarstellen, dass „gleichwertige ausländische Haltungs-, Kontroll- und Zertifizierungssysteme anerkannt werden“, heißt es in der Expertise, die die Tierschutzbeauftragte und das Agrarministerium von Niedersachsen in Auftrag gegeben haben.
Das schwarz-weiße Label sieht fünf Stufen von „Stall“ über „Auslauf/Weide“ bis „Bio“ vor. Ziel der Kennzeichnung ist, dass die Konsumenten leichter tierfreundlichere Produkte auswählen können, dieses Fleisch deshalb öfter gekauft wird und am Ende mehr Tiere artgerechter gehalten werden.
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hat den Start der von der Ampelkoalition initiierten Kennzeichnung, die zunächst nur für Schweinefleisch gelten soll, aber verschoben. Er will sie nun auch für ausländische Ware und die Gastronomie vorschreiben.
Unkompliziert in die niedrigste Stufe
Gerade letzteres wäre ein Vorteil gegenüber der privaten „Haltungsform“-Kennzeichnung in Supermärkten. Bei den höheren Stufen müssten ebenfalls die Ferkel nach deutschen Standards „erzeugt“ worden sein: Zum Beispiel dürften sie nur unter Betäubung kastriert und die Sauen nur einige Tage in engen Einzelkäfigen untergebracht werden. Zudem sollen neben unverarbeiteten „frischem“ Fleisch insbesondere bestimmte verarbeitete Produkte mit einem hohen Fleischanteil einbezogen werden.
Rainer wartet derzeit darauf, dass die EU-Kommission seinem Entwurf bescheinigt, den freien Warenverkehr in der Europäischen Union nicht unverhältnismäßig zu beschränken. „Für die Verhältnismäßigkeit spricht insbesondere, dass die Auffangstufe ‚Stall‘ einen niedrigschwelligen Marktzugang eröffnet und höhere Stufen nicht zwingend in Anspruch genommen werden müssen“, schreiben die WissenschaftlerInnen. Sprich: Ausländisches Fleisch könnte ohne großen Aufwand in der niedrigsten Stufe auf den deutschen Markt kommen.
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