Grüne Agrarminister zu EU-Subventionen: Bauern sollen mehr für Umwelt tun

Die grünen Agrarminister fordern, dass Bauern für die Hälfte der EU-Direktzah­lungen Umweltleistungen erbringen. Naturschützern reicht das nicht.

Ein Landwirt pflügt ein abgeerntetes Feld und bereitet es für die Neubestellung vor (Luftaufnahme mit einer Drohne)

Was soll er für die Agrarsubventionen leisten? Ein Landwirt pflügt ein Feld Foto: Jens Büttner/dpa

BERLIN taz | Die grünen Landesagrarminister wollen von den Bauern für die wichtigste Agrarsubventionsart deutlich mehr Umweltleistungen als die Ressortchefs der anderen Parteien verlangen. „Mit Start der neuen Förderperiode sollen 30 Prozent der Mittel für Direktzahlungen als Budget für die Ökoregelungen eingesetzt werden“, heißt es in einem Positionspapier der Grünen-Politiker zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland nach 2023, das der taz vorliegt. Derzeit bekommen die Landwirte Direktzahlungen pro Hektar Fläche, weitgehend unabhängig davon, wie sie ihn bewirtschaften. Die Ökoregelungen könnten zum Beispiel vorschreiben, dass die Landwirte mehr Pflanzenarten auf den Feldern abwechseln.

„Im Jahr 2023 sollen 15 Prozent der Direktzahlungen in die 2. Säule umgeschichtet werden“, schreiben die Ressortchefs aus Brandenburg, Schleswig-Holstein und den anderen sechs Bundesländern mit grünen Agrarministern. Die 2. Säule ist der Teil des EU-Landwirtschaftshaushalts, den Bauern für freiwillige Maßnahmen wie Ökolandbau oder Blühstreifen erhalten. „Die Umschichtung erhöht sich bis zum Ende der Förderperiode jährlich um einen Prozentpunkt“, fordern die Grünen. So sollten bis 2027 50 Prozent der Zahlungen „an die Erbringung gesellschaftlich gewünschter Leistungen gebunden werden“.

Die Länderressortchefs von CDU, CSU, SPD und Linken dagegen wollen wie CDU-Bundesagrarministerin Julia Klöckner nur insgesamt 28 Prozent: 20 Prozent für die Ökoregelungen sowie 8 Prozent für die 2. Säule.

Sollten Direktzahlungen für sehr große Betriebe zum Beispiel auf 100.000 Euro pro Jahr begrenzt werden, sollen den Grünen zufolge die Lohnkosten angerechnet werden. Dann würde fast keinem Unternehmen das Geld gekürzt werden. Die Minister verlangen auch, dass Großbetriebe weiterhin den Aufschlag für die ersten Hektare erhalten, der kleine Höfe stärken soll.

Kritik von Bauernverband – und Kleinbauern

Schaf- und Ziegenhalter sollten „eine Weidetierprämie in Höhe von 30 Euro pro Muttertier“ bekommen. Wanderschäfer etwa haben kaum eigenes Land, für das sie bisher Direktzahlungen kassieren könnten.

Der Anteil „nicht produktiver Flächen“ wie Brachen oder Blühstreifen an der Agrarfläche soll laut dem Vorschlag mindestens 3 bis 5 Prozent betragen.

Eine „Gemeinwohlprämie“, bei der Bauern für bestimmte Umweltleistungen Punkte sammeln, die dann in Geld umgerechnet werden, soll den Ministern zufolge erst in der nächsten Förderperiode „weiterverfolgt“ werden.

Der Deutsche Bauernverband lehnte den Vorschlag der Grünen ab. Schon wenn 45 Prozent der Direktzahlungen in Öko-Regelungen und 2. Säule flössen, drohten „Wettbewerbsverzerrungen“ zulasten der hiesigen Landwirte gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland, sagte Verbandspräsident Joachim Rukwied. Er forderte nur 20 bis 24 Prozent für Ökoregelungen und wie bisher 6 Prozent für die 2. Säule.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisierte den Vorschlag der Grünen als „zu schwach“. „Am Ende der Förderperiode müssen 100 Prozent der Direktzahlungen für Ökoregelungen ausgegeben werden“, sagte Pressesprecher Phillip Brändle der taz. Während diese Maßnahmen die ganze Agrarfläche erreichten, wirke die 2. Säule nur auf 10 bis 20 Prozent. „Verteilungsgerechtigkeit scheint den Grünen vollkommen unwichtig geworden zu sein.“

Auch für die größte deutsche Umweltorganisation, den Naturschutzbund (Nabu), reichen die Vorschläge der Grünen nicht aus. „Aus den pauschalen Flächenzahlungen sollten wir bis 2027 aussteigen“, sagte Nabu-Chef Jörg-Andreas Krüger der taz. „Der Anteil der Ökoregelungen sollte dafür bis 2027 auf mindestens 70 Prozent anwachsen“.

Enttäuschend sei auch, dass – je nach Ausgang der EU-Verhandlungen – nur 3 Prozent der Agrarlandschaft verbindlich als nicht bewirtschaftete Rückzugsräume für Vögel und Insekten reserviert werden sollten. 10 Prozent für Brachen, Blühstreifen und Hecken seien dringend notwendig, um das Insektensterben aufzuhalten. „Verpflichtend sollten wir mit 5 Prozent beginnen, die dann durch attraktive gestaltete Programme ergänzt werden.“

Die Europäische Union zahlt jährlich rund 55 Milliarden Euro Subventionen für die Landwirtschaft. Dennoch geben vor allem kleine Höfe auf, die Branche trägt maßgeblich zu Erd­erhitzung und Artensterben bei. Deshalb handeln die EU-Institutionen gerade eine Reform aus. Die Agrarminister der Bundesländer wollen am Mittwoch darüber beraten, wie die erwarteten Regeln in Deutschland umgesetzt werden sollen.

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