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Gestzesentwurf zum UpskirtingSpannerfotos werden strafbar

Heimliches Fotografieren unter Röcke ist ein „visueller Einbruch in die Intimsphäre“. Das soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können.

Was ein Rock verdeckt, soll er auch verdecken Foto: Imago/Westend61

Das sogenannte Upskirting wird bald strafbar sein. Im Bundestag kündigte am Mittwoch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind schon weiter. Ihr Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, soll Ende September im Bundesrat eingebracht werden.

Lambrecht sagte, das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider sei ein „widerlicher Eingriff in die Intimsphäre von Frauen“. Sie werde es per Gesetz „zeitnah“ zur Straftat machen. Wie dies aussehen könnte, zeigt der Gesetzentwurf der drei Bundesländer. Danach soll im Strafgesetzbuch als Paragraf 184k ein neues Delikt „Bildaufnahme des Intimbereichs“ eingeführt werden. Konkret ist folgender Wortlaut geplant: „Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, oder eine derartige Aufnahme überträgt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Als „Intimbereich“ gelten laut Begründung die Genitalien, das Gesäß und unmittelbar angrenzende Bereiche der Oberschenkel. Ob diese durch Unterwäsche bedeckt sind oder nicht, sei unerheblich. Die Person selbst müsse nicht erkennbar sein.

Nur vorsätzliches Fotografieren soll bestraft werden

Das Fotografieren „unter der Bekleidung“ komme vor allem bei Kleidern, Röcken, aber auch bei „luftigen kurzen Hosen“ in Betracht. Entscheidend sei, dass der durch die Kleidung beabsichtigte Sichtschutz überwunden werde.

Nur wer mit Vorsatz handelt, würde sich nach der geplanten Strafnorm strafbar machen. Ein fahrlässiges Fotografieren unter der Kleidung (etwa wenn der Wind just während der Aufnahme den Rock verweht) soll nicht strafbar sein. Als Indiz für Vorsatz könne das planmäßige Vorgehen des Täters gelten, etwa der Einsatz von Selfie-Sticks oder Minikameras auf Schuhen. Auch wenn beim Täter eine Vielzahl derartiger Fotos gefunden wird, deute dies auf Vorsatz hin.

Der Täter dürfte zwar häufig aus sexueller Motivation handeln. Darauf kommt es aber nicht an. Auch wenn die Aufnahmen angefertigt werden, um sie zum Beispiel weiterzuverkaufen oder um das Opfer zu demütigen, wäre dies nach dem Gesetzentwurf strafbar. Strafwürdig sei das Upskirting, weil der „visuelle Einbruch des Täters in die Intimsphäre“ bei Opfern zu Ohnmachtsgefühlen führen könne, vor allem wenn die Bilder weiterverbreitet werden.

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19 Kommentare

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  • Hut ab! Das ist ja, das sage ich nicht Richtung taz oder Autor, sondern der Regierung, eine richtige Erfolgsmeldung! Ich hoffe, die Ironie wurde deutlich.

    Ok, Fotos unterm Rock, alles nachvollziehbar, aber doch bitte erst regeln, wenn wir Zeit dafür haben, oder? Etwa nein? Warum nicht vor 5 oder 10 Jahren?! Wegen der Technik? Dem jetzt erst drängenden Problemen in der Sache? Quatsch! Das war zumindest vor 5 Jahren ebenso drängend. Und, liebe Kollegen aus den Ministerien, hätte man den Tatbestand auch unter andere Normen fassen können. Ich denke, dass ungewollte Fotos aus dem Schritt schon vor "100 Jahren" unangenehm waren.

    So lässt sich aber weiterhin ohne wirksames Vorgehen gegen die Steueroasenproblematik, ohne nachhaltige Vermögens- und Einkommenssteuer, oder ohne wirksamen Klimaschutz herumdümpeln.

    Das tröstet mich ungemein, dass ich jetzt, nach "100 Jahren", endlich wieder einen Rock anziehen kann.

  • Das dürfte dann wohl auch das Ende der sogenannten Blitzer-Fotos beim Promi-Defilee sein, wo die sogenannten Promis schon beim Aussteigen aus dem Auto möglichst viel vermeintlich Sehenswertes durchblicken lassen - natürlich immer völlig zufällig und unbeabsichtigt, versteht sich. (;-))

  • Sehr komisch



    Mir scheint, wenn ein solches Foto nicht gegen den Willen des Abgebildeten geschossen wurde, dass nur eine gesetzeswidrige Verwendung eines solchen Fotos entscheidend dafür wäre, dass sich der Fotograph etwas zu Schulden kommen ließe. Eine solche Detailaufnahme kann doch nur fortgeschrittenen Kriminalisten Aufschluss über die Identität der Person geben, deren Teil abgebildete wurde: Absurdistan und puritanistischer Aktionismus

  • Dieses Upskirting wird nur die Spitze des Eisbergs sein.

    Ich gehe davon aus, dass bei den vielen Gelegenheiten wie verrückt per Handy gefilmt und geknipst wird. Im Sommer, im Freibad, am Strand, beim FKK, bei „Gelegenheiten“. Das eher „schwierige unter dem Rock fotografieren“ (wo ist so was möglich?) werden in der Flut der Geschlechtsteilfotografien nur einen geringen Teil ausmachen.

    Will man also konsequent sein, müsste man das Digitalisieren zumindest in Freibädern, am Strand und auf FKK-Bereichen generell verbieten.

    • @Rudolf Fissner:

      Ich würde noch weiter gehen. Bilder, deren einziger Zweck es ist, eine Person oder Teile davon abzubilden, dürfen nur mit Zustimmung der Person gemacht werden.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        ... das würde wiederum theoretisch die (Video)Überwachung abschaffen.

  • Nichts gegen diesen Gesetzentwurf.

    Ich habe nur eine Frage dazu.

    Wieviele dieser Vorgänge die demnächst eine Straftat sind passieren denn in Deutschland so pro Jahr?

    Könnte die Taz ja mal Zahlen nennen die diese Strafverschärfung nötig machen?

    Finde ich wichtig um mich eine Notwendigkeit prüfen zu können.

    Ich habe das Gefühl das in diesem Bereich in Deutschland nicht viele Taten auftreten? Oder?

    • @mactor:

      Es gibt sicher eine ganze Menge Strafdelikte, die eher selten vorkommen, aber die Strafbarkeit sollte sich primär nach dem Unwert der Tat richten, nicht so sehr nach der Häufigkeit der Begehung (Ausnahme: Delikte, die nur das Gesetz zumüllen, von denen man mal gehört hat, aber keinen einzigen Fall kennt. Im Optimalfall wird ja eine Straftat NIE begangen...

    • @mactor:

      Da es keine Straftat ist, gibt es auch keine valide Datengrundlage, wo soll die auch herkommen wenn es nicht in der Kriminalstatistik aufgenommen wird.

    • @mactor:

      Wie kann so etwas keine Straftat sein? Ist doch richtig eine Gesetzeslücke zu schließen. Egal wie viele Fälle bis jetzt bekannt sind.

    • @mactor:

      Ist die Zahl der Taten denn wirklich interessiert?



      Verlässliche Zahlen wird man wohl kaum finden, viele Opfer werden es nämlich gar nicht bemerken oder werden beim Erstatten einer Anzeige eventuell nicht ernst genommen und geben auf.

      Nichtsdestotrotz, macht es das Gesetz weniger nötig wenn es "nur" 10 Taten pro Jahr sind?

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Und wie illustriert man einen Artikel über Upskirting am besten? Mit einem Upskirting-Foto.

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Ich finde es nicht schlecht gewählt. Es deutet an, was gemeint ist, zeigt aber nicht mehr, als in Bewegung im Zweifel eh sichtbar wird.

      Was hätte man besser nehmen sollen? Archivbild der Justizministerin (Gähn)? Eine auf einem Schuh montierte Kamera, die den Tätern auch noch zeigt, wie man es richtig macht?

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Ich weiß nicht. Außerdem sieht es aus, als würde das Bild Beine eines Kindes zeigen.

        Und außerdem, wird über einen Mord berichtet, muss ich auch nicht ein Bild des Opfers sehen.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          "Außerdem sieht es aus, als würde das Bild Beine eines Kindes zeigen."

          Zeitgeist sei Dank ist das kein Widerspruch zu der These, dass es die Beine einer erwachsenen Frau sind... :-/

          "Und außerdem, wird über einen Mord berichtet, muss ich auch nicht ein Bild des Opfers sehen."

          Bei Mord steht auch nicht ansatzweise zur Debatte, ob er Unrecht ist und strafbar gemacht werden sollte. Upskirting ist hingegen aktuell keine Straftat, soll es aber vielleicht werden. Für genau diese Überlegung ist es aus meiner Sicht durchaus relevant, was man als Leser denkt, wenn man mit so einem angedeuteten Upskirt-Foto konfrontiert wird - uninteressant? fremdbeschämend? saukomisch? Mitleid oder Wut erregend? eigenbeschämend/ Reue hervorrufend? geil?? usw.

          Es macht die geplante Reaktion des Staates auf das heimliche Schießen solche Bilder wägbarer.

          • 8G
            88181 (Profil gelöscht)
            @Normalo:

            Ist ja was dran. Und man kann ja auch nicht unbedingt davon ausgehen, dass die durchschnittliche taz-Leserin, der durchschnittliche taz-Leser (der noch eher) mit den gängigsten Porno-Seiten im Internet vertraut sind.

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Oben ist ein Foto, das zeigt, was aus dem Rock rausschaut. Das Gesetz ist gegen etwas Anderes. Allerdings finde ich, dass es grundsätzlich nicht in Ordnung ist, ohne Einwilligung Fotos zu machen, die explizit fremde Personen zeigen.

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Darüber war ich auch direkt etwas verwundert... Total unnötig.

      • @Primitivismuskeule:

        Keine Sorge, mein geübter forensischer Blick kommt zu dem Ergebnis, dass es sich zwingend um die Beine eines Menschen ab Anfang 20 (Lebensjahre) handelt. Offen bleibt hingegen nur ob Mann oder Frau.