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Gesetzentwurf zu FeindeslistenBeunruhigend unscharf

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der neue Gesetzentwurf erfasst nicht nur Feindeslisten von ExtremistInnen, strafbar soll auch die Verbreitung anderer personenbezogener Daten sein.

Unscharf: der Gesetzentwurf erfasst nicht nur Feindeslisten von RechtsextremistInnen Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

V on einem Schnellschuss kann man eigentlich nicht sprechen. Immerhin wird schon seit rund zwei Jahren über eine mögliche Strafbarkeit sogenannter Feindeslisten diskutiert. Dennoch ist der Gesetzentwurf, den das Justizministerium jetzt vorgelegt hat, so unscharf, dass er sogar JournalistInnen und AktivistInnen beunruhigen sollte. Der Gesetzentwurf erfasst eben nicht nur Feindeslisten von RechtsextremistInnen, die die Öffentlichkeit einschüchtern. Vielmehr soll künftig die Verbreitung aller personenbezogenen Daten strafbar sein, die ihrer Art nach „geeignet ist“, die Gefahr schwerer Straftaten auszulösen.

Diese Formulierung ist so weit gefasst, dass beim Lesen vermutlich niemand, der die Vorgeschichte verpasst hat, an extremistische Todeslisten denkt. Intuitiv erinnert man sich vielleicht eher an die Bild-Zeitung, die anklagend und schon-immer-gewusst-habend über den Rückfall eines Sexualstraftäters im offenen Vollzug berichtet. Oder an eine Initiative gegen Polizeigewalt, die emotionalisierend einen Knüppelexzess konkreter BeamtInnen anprangert.

Kann das nicht auch „geeignet“ sein, Menschen in Selbstjustiz-Laune zu versetzen oder zu militanter Gegenwehr anzuregen? Wer das weit hergeholt ­findet, denke an die Diskussion in Frankreich. Dort soll das Filmen prügelnder PolizistInnen verboten werden, wenn die Verbreitung der Bilder die „körperliche oder psychische Unversehrtheit einzelner Beamter“ gefährden könnte.

Wenn die Koalition an ihrem Vorhaben festhält, müsste sie zweierlei sicherstellen: Erstens müsste eine subjektive Absicht verlangt werden, dass die Veröffentlichung der Daten zu Gewalttaten führt. Das hatte sogar das Bundeskriminalamt in seinem Vorschlag vorgesehen. Eine bloße „Geeignetheit“ darf nicht genügen.

Und es müsste klargestellt werden, dass meinungsstarke Medienberichte und Beiträge zum politischen Diskurs nicht unter das Gesetz fallen, solange sie nur (mutmaßliche) Missstände benennen und nicht zu Straftaten auf­rufen. Die Abgrenzung ist schwierig. Aber genau darauf kommt es an.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • Einen Teil der Kritik kann ich nachvollziehen, aber was die Medienberichte angeht, finde ich sie nicht ganz verständlich. Reporter sind doch eigentlich immer so verantwortungsbewusst, dass sie in ihren Artikeln nicht die persönlichen Daten derjenigen mitteilen, die sich falsch verhalten haben - meist werden sogar die Namen abgekürzt.

    Das scheint mir nicht unter das Gesetz zu fallen, wie es derzeit geplant ist.

    Wenn aber in einer aufgeheizten Stimmung oder im Bereich politischen Extremismus volle Personalien incl. Adressen veröffentlicht werden, dann kann man fast sicher davon ausgehen, dass dies nicht ohne Grund passiert, also mindestens eine Einschüchterung erwünscht ist. "Wir wissen, wo Du wohnst" ist doch eine sehr beliebte Drohung.

  • Indeed. Sach mal so:

    Die längst as usual gewordene dreiste Tour de excecutive - nen Ballon unter möglichst unverfänglicher postiv übermalten Flagge steigen zu lassen!



    (Unwort seit mittlerweile Jahrzehnten -



    REFORM!;((



    Um zu testen - was & von welchen Teilen der Öffentlichkeit insonderheit der reaktionären Medien abgenickt wird.



    Dazu wiederhol ich meine These - daß eine ganze Schar hochdotierter Beamter - ich sage nur - Karriere con Geilheit!;)((



    Seit sehr viel längerem als öffentlich wahrgenommen! Nur damit befaßt ist - die bisher garantierten Freiheitsrechte der Bürger via Reglementierungen & staatlichen Institutionen - mittels abgefeimter steps across the border - "scheibnerweise“ in einem mehr & mehr grassierenden Überwachungswahn kalt einzuschränken. Alles unter dem Deckmantel eines nichtexistenten “Sicherheitsgrundrecht“ & kaltblütig via Karlsruhe - willig wie grad bei der Maaßen/Amri-Schweinerei - mit vollem Risiko. Zumal ohnehin - auch dann gilt:



    “Ha! Erwischt uns doch erstmal & dann - setzen wir die Entscheidungen der 3. Gewalt noch lange nicht um! Vollstrecken? Arschlecken!“

    So geht das - “Wieso? Wir haben die Macht • “ Newahr.



    Normal - 👹 -

    unterm———-



    Wer hier “Haltet den Dieb!“ & “Verschwörungstheorie“ schreit! - 😱 -



    Sorry. Aber mit Verlaub - war lange genug in mehreren staatlichen Institutionen zuhause - um das hier mit ausreichend guten Gründen hinschreiben zu können.



    &



    Die Exekutive & ihre Politikaster als Bouncer in Bund - Erfahrungsjurist Vollhorst vorweg - aber auch in den Ländern - beispielhaft die derzeitigen hinrissigen IMs NRW & Bas Sax - wissen sehr genau: Was sie da tun! - 👹 -

    Ende des Vorstehenden

  • Ich habe eine Social Media Plattform entwickelt, bei der man gegen eine Schutzgebühr von 8 EUR ähnlich der Einwohnermelderegisterauskunft die Adresse eines Teilnehmers erfragen darf, um ihn abmahnen und ggf. auch Schadensersatz zu verlangen. Ich finde, das Netz sollte nicht unsicherer sein als unser Offline-Leben. Muss ich die jetzt schließen?

  • Wäre dann eine solche Veröffentlichung in D nicht mehr erlaubt? Wenn dies der Fall sein sollte, dann bitte eine dringende Überarbeitung. Diese Art Aufklärung ist notwendig.



    taz.de/Hackerangri...-den-KKK/!5749814/

    • @Hans aus Jena:

      ich finde solche Veröffentlichungen tatsächlich problematisch, weil sie leicht zu Lynchverhalten führen können. Erst Recht, wo im Artikel von einem Sexualstraftäter die Rede ist.