Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung: Madrid setzt auf Doggy-Bags

Spanien will das Wegwerfen von Lebensmitteln per Gesetz stoppen. Dieses nimmt sowohl Handel als auch Gastwirte und Firmen in die Pflicht.

Ein Teller mit Garnelen

„Und was Sie nicht schaffen, packen wir Ihnen ein!“ Foto: Aunion Juan/imago

Madrid taz | In Spanien fliegen derzeit pro Jahr 1,364 Millionen Tonnen Lebensmittel auf den Müll. Das macht 31 Kilogramm Obst, Gemüse, Mehl- und Tierprodukte – oder finanziell gesehen einen Wert von rund 250 Euro – pro Kopf. Damit soll bald schon Schluss sein. So will es die Regierung. Die Linkskoalition aus Sozialisten und Linksalternativen unter Ministerpräsident Pedro Sánchez hat am Dienstag auf der Kabinettssitzung einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.

Um die Lebensmittelverschwendung zumindest einigermaßen einzudämmen, nimmt die spanische Regierung zuvörderst die Gastwirte in die Pflicht. Künftig müssen Bars ihren Gästen anbieten, Nicht-Aufgegessenes kostenlos einzupacken, damit sie es mit nach Hause nehmen können. Darüber hinaus müssen alle Unternehmen, die an der Lebensmittelverwertung beteiligt sind, Pläne gegen Verschwendung ausarbeiten.

Der Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten durchs Parlament gebracht werden. Der Minister für Landwirtschaft, Fischfang und Ernährung, Luis Planas, will mit den Vorgaben „regulierend eingreifen und Bewusstsein schaffen“. Er hofft, dass das Gesetz bereits Anfang 2023 in Kraft treten kann. In der EU haben nach Angaben des Ministers bisher nur Frankreich und Italien ähnliche Regelungen.

Auch der Handel soll in die Pflicht genommen werden: Supermärkte werden aufgefordert, die Preise für Produkte zu senken, wenn das Verfallsdatum näher rückt. Was dennoch nicht verkauft wird, soll statt auf dem Müll als Spende an Bedürftige und soziale Einrichtungen gehen. Auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, sollen Lebensmittel nicht weggeworfen, sondern zu Tierfutter verarbeitet oder zur Produktion von Düngemitteln und Biokraftstoffen genutzt werden. Überschüsse an Obst und Gemüse sollen der Weiterverarbeitung – etwa zu Saft oder Marmelade – zugeführt werden.

Die Unternehmen aus der Lebensmittelbranche müssen künftig jährlich berichten, wie viel sie verschwenden. Wer die neuen Regeln nicht einhält, muss mit Geldstrafen zwischen 2.000 und 60.000 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall kann das Bußgeld bis zu einer halben Million Euro betragen.

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