Gerichtsurteil zu Tagebau Jänschwalde: Kohleförderung darf weitergehen
Nach einem Gerichtsentscheid hätte der Tagebau Jänschwalde Mitte Mai seinen Betrieb stoppen müssen. Nun hat das OVG den Beschluss kassiert.
Zur Begründung hieß es unter anderem, eine Einstellung des Tagebaubetriebs sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen – unter anderem die seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine gefährdete Energieversorgung – verbunden. Dem gegenüber seien die Folgen einer Fortsetzung des Betriebs für die von den Entwässerungsmaßnahmen betroffenen Gebiete vergleichsweise gering.
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus hätte die Leag im Tagebau Jänschwalde nur noch bis zum 14. Mai Braunkohle fördern dürfen. Dagegen hat der Tagebaubetreiber als Beigeladener beim Prozess Beschwerde beim OVG eingelegt. Das Unternehmen hatte bei einem Stopp von gravierenden Folgen für die Energieversorgung in der Region gesprochen. Das OVG hat nun entschieden, dass der Tagebau vorerst weiter betrieben werden darf.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga hatten eine „drastische“ Wasserentnahme im Tagebau kritisiert und waren mit einem Eilantrag gerichtlich gegen den Braunkohletagebau vorgegangen, um den Hauptbetriebsplan des Tagebaus außer Vollzug zu setzen.
Die Umweltschützer hatten festgestellt, dass die Leag in dem Tagebau seit Jahren viel mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zulässig ist. Ein Hauptbetriebsplan dürfe nur zugelassen und umgesetzt werden, wenn er über sämtliche Erlaubnisse verfüge. Die Erlaubnis für die Entnahme von so viel Wasser gebe es nicht, so die Umweltverbände. Sie hatten angeführt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme von 42 Millionen Kubikmetern gestatte. Tatsächlich habe die Leag jedoch 114,06 Millionen Kubikmeter abgepumpt – fast das Dreifache.
Die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren lasse sich nicht verlässlich feststellen, entschied nun das Oberverwaltungsgericht. Dies gelte vor allem, soweit die Beteiligten um die Bedeutung und den Umfang der der Leag erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis streiten. Die bei offenen Erfolgsaussichten vorzunehmende Abwägung müsse hier zugunsten der Leag ausgehen.
Kritik von Umweltschützern
Die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga kritisierten die Entscheidung. Damit gebe es weiter Rechtsunklarheit. „Das Gericht lässt ausdrücklich offen, ob der Tagebau derzeit rechtswidrig betrieben wird. Das könne erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Die von der Grundwasserabsenkung betroffene Region wird noch lange mit den Folgen des Tagebaues konfrontiert sein, der nun vorerst weiter Tatsachen schafft“ sagte Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer.
„Beim Tagebau Jänschwalde fehlen der Leag weiterhin mehrere Zulassungen, um ihre Vorstellungen umzusetzen. So ist offen, ob die bisher nur bis 2022 zugelassene Wasserentnahme wie von der Leag beantragt bis 2044 verlängert werden darf. (…) Wir werden in allen diesen Verfahren intensiv prüfen, wie der durch den Tagebau bedingte Schaden am Wasserhaushalt wirksam minimiert werden kann“, ergänzte René Schuster von der Grünen Liga.
Vom Gericht hieß es dazu, die Entwässerung des Tagebaus müsse auch bei vorläufiger Einstellung des Förderbetriebs fortgesetzt werden, um die Sicherheit weiter gewährleisten zu können.
Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Das Grundwasser wird dazu gehoben und abgeleitet. Das bedeutet, dass sich auch im Tagebauumfeld das Grundwasser absenkt. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das Calpenzmoor.
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