Gerichtsurteil gegen Hamburger Polizei: Legal, illegal, scheißegal
Fünf Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat ein Gericht nun polizeiliches Handeln für rechtswidrig erklärt. Konsequenzen hat das dennoch nicht.
E rst mal feste drauf, sollen doch Gerichte später feststellen, ob’s rechtswidrig war: Legal, illegal, scheißegal? „Sie können ja dagegen klagen“, herrschte Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde die Kritiker*innen seiner harten Linie beim G20-Gipfel in Hamburg im Sommer 2017 an. Denn personelle, strukturelle oder politische Konsequenzen hat so eine Feststellungsklage fünf Jahre nach dem eskalierten Gipfel nicht.
Dudde wurde 2018 befördert, zum Leiter der Schutzpolizei. Von den Verantwortlichen hört man bis heute weder eine Entschuldigung noch ernsthaft Selbstkritisches. Der damalige Innensenator Andy Grote (SPD) ist es immer noch, der damalige Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) Bundeskanzler.
Dass das Hamburger Verwaltungsgericht einmal mehr ein Verbot einer Protestaktion durch die Versammlungsbehörde und polizeiliche Maßnahmen während des Gipfels im Nachhinein für rechtswidrig erklärt hat, dürfte Dudde am Ende seiner Karriere gar nicht mehr interessieren: In knapp drei Wochen geht der „harte Hund“ in den Ruhestand.
Am Mittwoch entschied das Verwaltungsgericht: Es war rechtswidrig, den Zugang zur Elbinsel Entenwerder abzusperren, wo am ersten Juliwochenende 2017 das antikapitalistische Protestcamp mit Schlafzelten für Tausende Protestierende aufgebaut werden sollte. Weil das Camp „jedenfalls in erheblichen Teilen“ eine Versammlung darstelle, ist die „nicht näher eingegrenzte, insbesondere nicht zeitlich klar befristete Verfügung, mit der das Protestcamp zunächst untersagt wurde“, rechtswidrig, so das Gericht.
„Hamburger Linie“ zum zweiten Mal abgewatscht
Für rechtswidrig erklärte es auch „die im Rahmen der späteren Verfügung erfolgte vollständige Untersagung des Aufstellens von Schlafzelten, des Errichtens von Duschen und des Aufbaus von Küchen“, also das Verbot des Camps überhaupt.
Damit sind die harte „Hamburger Linie“ und die politische Strategie, Protest zu kriminalisieren, den Umgang mit ihm zu verpolizeilichen und dabei auf deeskalierende Handlungsansätze zu verzichten, in diesem Jahr schon zum zweiten Mal gerichtlich abgewatscht worden. Im Februar hatte das Verwaltungsgericht das Verbot einer friedlichen symbolischen Attac-Aktion in der während des G20-Gipfels eingerichteten Sperrzone für rechtswidrig erklärt.
Dass Gerichte immer wieder feststellen müssen, dass sich die Hamburger Polizei nicht um Grundrechte wie das Versammlungsrecht oder Gerichtsentscheidungen schert und regelmäßig die Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahmen in Kauf nimmt, ist ein Skandal. Ein noch größerer Skandal ist, dass die damit verbundene und für die Demokratie folgenreiche „Entformalisierung des Rechts“, eine Interpretation des Rechts durch Apparate nach Belieben nämlich, politisch folgenlos bleibt: scheißegal.
Es war die politische Diffamierung und Kriminalisierung politischen Protestes, die die Polizei während des G20-Gipfels mit einem so weitreichenden Legitimationsvorschuss ausstattete, dass sie faktisch zum zentralen politischen Akteur wurde. Dafür müssen die damals Verantwortlichen endlich Verantwortung übernehmen.
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