Gericht schützt Literaturkritik: Shibli scheitert gegen taz
Sieg für taz und Meinungsfreiheit. Der Verbotsantrag der palästinensischen Autorin des Berenberg Verlags, Adania Shibli, wurde abgelehnt.
Adania Shibli, israelische Autorin palästinensisch-arabischer Herkunft, hat versucht, beim Landgericht Hamburg ein Verbot gegen kritische Aussagen in dem Artikel „Schatten auf der Buchmesse“ (taz, 11. 10. 2023) zu erwirken. Es ging hierbei um eine Kritik an ihrem Roman „Eine Nebensache“.
Verbieten lassen wollte Shibli die Aussagen „In diesem Kurzroman sind alle Israelis anonyme Vergewaltiger und Killer, die Palästinenser hingegen Opfer (…). Die Gewalt gegen israelische Zivilisten kommt wohl auch deshalb nicht vor, weil sie als legitimes Mittel im Befreiungskampf gegen die Besatzer gilt. Das ist die ideologische und auch menschenverachtende Basis des Buchs (…)“
Das Gericht hat mit Beschluss vom 21. 11.2023 Shiblis Antrag nun zurückgewiesen, da es sich hier um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Literaturkritik dürfe zuspitzend werten, es könne über die Richtigkeit der Beurteilung auch kein Beweis erhoben werden.
Zudem befasse sich der Artikel mit dem Inhalt des Buches, nicht mit den Überzeugungen der Autorin, sodass nicht von der Behauptung einer „inneren Tatsache“ auszugehen sei.
Engagierte Aktivistin
Auch die Formulierung „die engagierte BDS-Aktivistin Adania Shibli“ hat das Gericht nicht verboten. Welche Handlungen erforderlich seien, um eine Person als „engagierten Aktivisten“ zu bezeichnen, sei wertungsabhängig.
Als Anknüpfungstatsachen seien hier aber auch die von Shibli eingeräumte Unterzeichnung der BDS-Kampagne gegen Auftritte der Band „Rolling Stones“ in Israel im Jahr 2007 sowie die Unterzeichnung eines offenen Briefes zugunsten der an BDS-Kampagnen beteiligten Autorin Kamila Shamsie im Jahr 2019 gegeben.
Die taz hat sich gegen das verlangte Verbot gewandt, weil sie die Freiheit der Literaturkritik gefährdet gesehen hat.
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