Gericht in Großbritannien: IS-Anhängerin darf nicht zurück

Shamima Begum will nach Großbritannien reisen, um gegen die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft vorzugehen. Das darf sie nicht, heißt es nun.

Eine Frau hält ein Portraitfoto einer jungen Frau in die Kamera

Sorgte bereits 2015 für Aufsehen – Die damals 15-Jährige Shamima Begum Foto: Laura Lean/afp

LONDON afp | Der Oberste Gerichtshof in London hat den Antrag einer britischen IS-Anhängerin auf eine Rückkehr in ihre Heimat zurückgewiesen. Die fünf Richter des Supreme Court entschieden am Freitag einstimmig, dass Shamima Begum nicht nach Großbritannien kommen dürfe, um juristisch gegen die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft vorzugehen.

Sie begründeten das Urteil mit Sicherheitsbedenken. Eine Rückkehr der 21-Jährigen sei erst möglich, wenn gewährleistet sei, dass die öffentliche Sicherheit dadurch nicht gefährdet werde.

Begum hatte 2015 Schlagzeilen gemacht, als sie als 15-Jährige gemeinsam mit zwei Schulfreundinnen gegen den Willen ihrer Familie nach Syrien ausreiste, um sich der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.

Vor zwei Jahren entzog die britische Regierung der heute 21-Jährigen aus Sicherheitsgründen die Staatsangehörigkeit. Begums kurz darauf in einem Flüchtlingslager in Syrien geborenes Baby starb nach wenigen Wochen.

Der Fall spaltet die britische Öffentlichkeit. Begum hatte darum gebeten, nach Großbritannien zurückkehren zu dürfen, zeigte in Interviews aber keine Reue für Anschläge des IS.

Die britische Regierung befürwortete das Urteil vom Freitag. Die Entscheidung, britischen Staatsbürgern ihren Pass zu entziehen, werde nicht leichtfertig getroffen, sagte ein Sprecher von Premierminister Boris Johnson. Die Sicherheit der Briten stehe aber an erster Stelle.

Menschenrechtsgruppen kritisierten die Entscheidung des Gerichts und sprachen von einem „gefährlichen Präzedenzfall“. Sie verlangen, dass Begum die Rückkehr nach Großbritannien erlaubt wird, damit sie dort einen fairen Prozess erhält.

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